Hallo,
ich schreibe hier mal zusammen, was ich so über die neue VDE0100 Teil 410 gehört habe:
DIN 18015-1 „Planung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden":zu „Aufteilung der Stromkreise und Koordination von Schutzeinrichtungen"
„Die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsmittel zu einem Stromkreis ist so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein kleiner Teilder Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Nutzer erreicht."„Um Selektivität in einer elektrischen Anlage bei einer Hintereinanderschaltungvon Schutzgeräten zum Überstromschutz und zum Schutz gegen elektrischen Schlag (wie Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter) zu erreichen, ist der Einsatz von Geräten mit entsprechenden Selektiveigenschaften(z. B. selektive Haupt-Leitungsschutzschalter am Zählerplatz, selektive Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD)) erforderlich."
DIN 18015-2 „Mindestausstattung in Wohngebäuden":
zu „Aufteilung der Stromkreise und Koordination von
Schutzeinrichtungen"
„Die Zuordnung von Fehlerstrom-Schutzschaltern zu den Stromkreisen ist so vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt. Ausgenommen sind selektive Fehlerstrom-Schutzschalter."
TAB 2007 „Technische Anschlussbedingungen für den
Anschluss an das Niederspannungsnetz ":zu „Stromkreisverteiler"
„Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsgeräte zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Anschlussnutzer erreicht."
Fand ich interessant, danach ist ein RCD vor der gesamten Anlage nicht zulässig.
Als Anhang ein Lösungsbeispiel von Fa. ABB zu dem Thema.
Der Dzent war übrigens der Meinung, das man im Schadensfall als Errichter ein Problem hätte, wenn man sich auf die Übergangsfrist bis zum 01.02.2009 beruft und keinen FI vor Steckdosen verbaut.
MfG
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