Hallo,
ich werde hier einmal zusammenschreiben, wie die rechtliche Lage aussieht,
damit man nicht ständig diskutieren muß:
Bedingungen für das Arbeiten an elektrischen Anlagenteilen.
Was sind „Arbeiten an der elektrischen Anlage“? Erweiterungen, Änderungen, Instandsetzen (eine Steckdose/Leuchte installieren, versetzen, auswechseln)
1.
These: Es darf nur der konzessionierte Elektrofachbetrieb (und dessen Erfüllungsgehilfen) an elektrischen Anlagenteilen arbeiten.
(gilt für Anlagenteile, die Verbindung mit dem öffentlichen Netz haben)
Begründung: E.ON Hanse Netz - Allgemeine Bedingungen
Quelle NAV§13(2) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV, Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft)
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Fazit:
Wer ohne Konzession an der elektrischen Anlage arbeitet, verhält sich so, wie jemand, der ohne Führerschein einen PKW im öffentlichen Straßenverkehr fährt.
Bei einem Schaden zahlt keine Versicherung, weil man grob fahrlässig gehandelt hat.
2.
These: Wer die vorgeschriebenen VDE-Messungen nicht macht, ist ein Pfuscher.
Was ist Pfusch (Wikipedia): Der Begriff Pfusch steht für: mangelhaft ausgeführte Arbeit (dann weiß jeder, ob er sich diesen Schuh anzieht)
Begründung:
VDE0100 Teil610 Errichten von Starkstromanlagen - Erstprüfungen
61.1.1 Jede Anlage muss geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird. Dies muss, soweit sinnvoll, bereits während der Errichtung und/oder nach Fertigstellung erfolgen.
61.1.4 Im Falle einer Erweiterung oder Änderung einer bestehenden elektrischen Anlage muss nachgewiesen werden, dass die Erweiterung oder die Änderung die Anforderungen der Normen der Reihe
61.1.5 Die Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer Anlagen verfügen.
61.1.6 Nach Beendigung der Prüfung nach 61.1.1 und 61.1.4 muss ein Prüfprotokoll erstellt werden.
BGV A3 http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_a3_a06-2005.pdf
§3 allgemeines(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
§5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
Fazit:
Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, keine Messungen incl. Prüfprotokoll macht, wird es im Schadensfall sehr schwer haben, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen.
Wer die vorgeschriebenen VDE-Überprüfung (incl. Messungen) nicht macht, verhält sich auch grob fahrlässig. (Wie ein Heizungsbauer, der die Gasleitung nicht abdrückt)
Wer ist Elektrofachkraft: Elektrofachkraft - Wikipedia




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