Was dürfen Laien und nicht Konzessionierte Fachkräfte ?

Diskutiere Was dürfen Laien und nicht Konzessionierte Fachkräfte ? im Benutzereigene Beiträge Forum im Bereich OFF TOPIC; Hallo, ich werde hier einmal zusammenschreiben, wie die rechtliche Lage aussieht, damit man nicht ständig diskutieren muß: Bedingungen für...

  1. #1 Hektik-Elektrik, 15.11.2007
    Zuletzt bearbeitet: 15.11.2007
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    Hallo,

    ich werde hier einmal zusammenschreiben, wie die rechtliche Lage aussieht,
    damit man nicht ständig diskutieren muß:


    Bedingungen für das Arbeiten an elektrischen Anlagenteilen.


    Was sind „Arbeiten an der elektrischen Anlage“? Erweiterungen, Änderungen, Instandsetzen (eine Steckdose/Leuchte installieren, versetzen, auswechseln)






    1.

    These: Es darf nur der konzessionierte Elektrofachbetrieb (und dessen Erfüllungsgehilfen) an elektrischen Anlagenteilen arbeiten.
    (gilt für Anlagenteile, die Verbindung mit dem öffentlichen Netz haben)

    Begründung: E.ON Hanse Netz - Allgemeine Bedingungen
    Quelle NAV§13(2) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV, Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft)
    Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.

    Fazit:
    Wer ohne Konzession an der elektrischen Anlage arbeitet, verhält sich so, wie jemand, der ohne Führerschein einen PKW im öffentlichen Straßenverkehr fährt.
    Bei einem Schaden zahlt keine Versicherung, weil man grob fahrlässig gehandelt hat.


    2.

    These: Wer die vorgeschriebenen VDE-Messungen nicht macht, ist ein Pfuscher.
    Was ist Pfusch (Wikipedia): Der Begriff Pfusch steht für: mangelhaft ausgeführte Arbeit (dann weiß jeder, ob er sich diesen Schuh anzieht)

    Begründung:
    VDE0100 Teil610 Errichten von Starkstromanlagen - Erstprüfungen
    61.1.1 Jede Anlage muss geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird. Dies muss, soweit sinnvoll, bereits während der Errichtung und/oder nach Fertigstellung erfolgen.
    61.1.4 Im Falle einer Erweiterung oder Änderung einer bestehenden elektrischen Anlage muss nachgewiesen werden, dass die Erweiterung oder die Änderung die Anforderungen der Normen der Reihe
    61.1.5 Die Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer Anlagen verfügen.
    61.1.6 Nach Beendigung der Prüfung nach 61.1.1 und 61.1.4 muss ein Prüfprotokoll erstellt werden.

    BGV A3 http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_a3_a06-2005.pdf
    §3 allgemeines(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
    §5 Prüfungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
    (2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
    (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

    Fazit:
    Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, keine Messungen incl. Prüfprotokoll macht, wird es im Schadensfall sehr schwer haben, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen.
    Wer die vorgeschriebenen VDE-Überprüfung (incl. Messungen) nicht macht, verhält sich auch grob fahrlässig. (Wie ein Heizungsbauer, der die Gasleitung nicht abdrückt)



    Wer ist Elektrofachkraft: Elektrofachkraft - Wikipedia
     

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  3. #2 Michael, 15.11.2007
    Michael

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    AW: Was dürfen Laien und nicht Konzessionierte Fachkräfte ?

    Hi Hektik,

    Ich nehme mir als Admin mal das Recht hier zu schreiben. Du beurteilst Deine Quellen als "rechtliche Lage". Leider gibt "Baum-Max" für seine Aussage über die grobe Fahrlässigkeit keine Quellen an.

    mit rechtlicher Lage hat keine der Quellen etwas zu tun. E.ON ist eine Firma die ein Netz betreibt. Du kannst auch ein Netz betreiben und für den Anschluß an dieses Netz Bedingungen verfassen. Trotzdem wird daraus noch lange kein Recht. Das die Netzbetreiber keine Lust haben Polizei zu spielen beweist die Praxis.

    Die Vorschriften des VDE haben auch überhaupt keine Auswirkungen auf das tun eines Bauherren. Kein Bauherr muß sich der VDE unterwerfen.

    Im Schadensfall müßte die Versicherung erst mal ein Verdachtsmoment haben, um die Zahlung zu verweigern. Sollte das der Fall sein (ich habe noch nicht davon gehört). Geht der Bauherr mit der Versicherung vor Gericht. Der Richter muß dann entscheiden ob der Bauherr Grob fahrlässig die Sicherheit verletzt hat. Eine Versicherung zahlt schließlich auch bei fahrlässigem handeln. Wahrscheinlich wird ein Gutachter die Installation betrachten und (wahrscheinlich) unter Berücksichtigung der VDE beurteilen ob die Installation sicher war.

    Vielleicht hat ja mal ein Forenmitglied zugriff auf 2-3 Urteile deutscher Gerichte. Das wäre interessant.

    Gruß
    Michael
     
  4. #3 Hektik-Elektrik, 15.11.2007
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Was dürfen Laien und nicht Konzessionierte Fachkräfte ?

    Hallo,

    das ist doch Wortklauerei.

    Die NAV wird Bundesweit eingesetzt.

    Richtig ist, das man sich nicht an die VDE halten muss. Man muß nur im Schadensfall nachweisen, das seine Lösung gleichwertig oder sicherer wie die VDE ist.


    Es sind doch nur Ratschläge, das man sich an die "anerkannten Regeln der Technik" halten sollte. Schliesslich berufen sich die Versicherungen und Richter darauf.

    MfG
     
  5. #4 Michael, 15.11.2007
    Michael

    Michael Lizenz zum Löten

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    AW: Was dürfen Laien und nicht Konzessionierte Fachkräfte ?

    Hi,

    mich würde wirklich brennend interessieren dazu mal eine Hand voll Urteile zu lesen.

    Dich nicht?

    Gruß
    Michael
     
  6. #5 Hektik-Elektrik, 15.11.2007
    Hektik-Elektrik

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    AW: Was dürfen Laien und nicht Konzessionierte Fachkräfte ?

    Doch - sicher.

    Aber leider werden die Elektrounfälle nicht so in der Presse veröffentlicht, weil sie nicht so spektakulär wie z.B. eine Gasexplosion sind.

    (siehe BLÖD-Zeitung)

    MfG
     
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