Rechtsverbindlichkeit von Normen
Bitte eine PN an mich, wenn Links nicht mehr gehen.
In der Fachzeitschrift de ist dazu ein Beitrag erschienen
Geschieben von einem Rechtsanwalt
Allgemein anerkannte Regeln der Technik. Darf der Errichter davon abweichen?
http://www.de-online.info/archiv/200...10_09_EI44.pdf
Hier lese ich mehr heraus "Normen gelten immer"
Anders auf Brass.de
Geschieben von einem Dipl.-Ing. Elektrosachverständiger
Thomas Braß VDI Ingenieurbüro | Verbindlichkeit der Regeln der Technik
Hier wird auf unterschiede eingegangen und es werden Beispiele Aufgeführt.
Und hier die DIN selber zur Rechsverbindlichkeit
Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen
DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen.
Viele Beiträge zum Thema beziehen sich auf § 49 Energiewirtschaftsgesetz
§ 49 Direkt
http://www.buzer.de/gesetz/2151/a30534.htm
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
eingehalten worden sind.
Geändert von Elektro (01.07.2009 um 07:04 Uhr)
Mit freundlichem Gruß Elektro
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