PS. Da es schon nachfragen gab. Wer meine Mäuse mal größer sehen will: www.frankdistler.de/images/maeuse.jpg
Ist das auch noch zulässig? Mach mir nur sorgen weil meine Schwester nen kleines Kind hat.
Danke schon mal für die Infos!
Wenn bei Errichtung der Anlage diese den Normen entsprochen hat und noch weiter entspricht, besteht keine Pflicht zur Anpassung. Diese Schaltung war 1967 zulässig.
Das Wort Bestandsschutz gibt es nach VDE nicht.
Wie in meiner Gefährdungsbeurteilung zu sehen ist, nicht mehr Zeitgemäß.
Das ist eben nur ein Sicherheitsnivo von vor 1967.
Ob die Anlage noch den Normen von 1967 gerecht wird( Klemmverbindungen ...) sollte geprüft werden.
Mit freundlichem Gruß Elektro
Dann sollten wir uns normenkonform unterhaltenund festhalten, daß es bislang keine Anpassung seitens VDE gefordert wird
Da ja noch viel Bedarf besteht verlinke ich mal
http://www.bosy-online.de/
Da ist soweit alles genannt und ich möchte gern immer noch wissen warum der TE die Steckdose aufgeschraubt hat- eine Nachrüstung mit einem RCD (oder gab RCBO - irgendwie steh ich nun auf die Teile ) wäre natürlich Top, aber bei solchen Altbauten ist es sicher nicht einfach
Geändert von ThorstenD2 (02.03.2010 um 21:32 Uhr)
Hab die aufgeschraubt, weil die dicht gemacht werden sollte. ansonsten hätte der neuer herd nicht hingepasst.
Achso
Dann kann ja die Elektrofachkraft, welche den E-Herd anschliesst gleich die alte Steckdose ausbauen, Wago Klemmen einsetzen und mit einem Deckel verschliessen![]()
Nach Rücksprache mit Fachleuten die auch in VDE Ausschüssen Vertreten sind, wird es diese Anpassungsforderung nicht bei der Nullung noch in weiteren Bereichen geben. Der VDE als Privater Verein kann nicht soweit in das Eigentum Eingreifen. Hat also weniger Technische Gründe.
Bleibt also die Forderung das der Vermieter die Anlage in einem Sicheren zustand halten muss. Erst im Schadensfall hat dann der Eigentümer eine möglich Haftung.
Hier sollte sich jeder Eigentümer von einer Fachkraft beraten lassen und Prüfungen zu veranlassen. Die Fachkraft vor Ort hat dann die Aufgabe die mögliche Gefährdung festzustellen.
Es gibt keinen Bestandsschutz und keinen der ihn aussprechen kann.
Es gibt nur keine Forderung zur Anpassung.
Wenn du deinen Kindern nicht Verboten hast über Nacht auszugehen, hast du es dann erlaubt?
Geändert von Elektro (02.03.2010 um 20:39 Uhr)
Mit freundlichem Gruß Elektro
Mechatroniker sind Elektrofachkräfte
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit und hafte auch nicht für Folgen die durch selbst vorgenommene Eingriffe in die Elektroanlage entstehen.
Zynismus ist es, wenn ein auf sein Opfer einprügelnder Schläger fragt: Gefällt dir das? Soll ich noch mal zuschlagen?
Sarkastisch ist es, wenn der Geschlagene, anstatt zu wehklagen, erwidert: Aber natürlich! Gleich noch mal!
war auch nicht die steckdose für den e-herd. war so ne alte 2-fach steckdose die im weg war
ja fachkrafteher nicht für hausinstallationen. Offiziell sollte ich mich damit auch auskennen. aber dafür fehlt mir einfach die Praxis. Baue im Beruf Anlagen die mit Laser Kunststoffe strukturieren.
Ich wusste nur als ich das gesehen hab, dass das so nicht richtig sein kann. Deswegen wollte ich nochmal nachhaken. Glaube aber auch nicht das meine Schwester will das die ganze wohnung neu verdrahtet wird![]()
Vielen dank für die ausführlichen Informationen!
Damit ist dann das Problem einer Steckdose gelöst.
Die restliche Anlage wird sehr wahrscheinlich nicht besser aussehen.
Ich habe nicht so großes vertrauen in Klemmverbindungen die seit 1967 möglicherweise nicht mehr geprüft wurden.
Eine Höfliche Anfrage und Aufklärung des Vermieters kann jedoch im Einzelfall eine deutliche Verbesserung der Sicherheit bringen.
Nicht jeder sagt immer nein.
Ich habe so zum Beispiel vom Vermieter einen 30mA FI anstelle eines 0,5A FI eingebaut bekommen.
Mit freundlichem Gruß Elektro
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