altbauwohnung ohne erdung - nachrüstung pflicht?

Diskutiere altbauwohnung ohne erdung - nachrüstung pflicht? im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; hi leute, erstmal ein freundliches hallo! ich habe jetzt schon etwas in diesem forum mitgelesen, aber noch nie gepostet. das thema wurde...

  1. #1 megahoschi, 07.04.2010
    megahoschi

    megahoschi Neues Mitglied

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    hi leute,

    erstmal ein freundliches hallo! ich habe jetzt schon etwas in diesem forum mitgelesen, aber noch nie gepostet.
    das thema wurde wahrscheinlich schon behandelt, ich habe mir aber bislang nur fragmente zusammensuchen können und würde gerne mal ein ganzes bild draus machen. folgende situation.
    meine frau und ich sind vor kurzem in eine neue wohnung gezogen (altbau, baujahr weiß ich nicht genau, ich schätze in den 50ern). als ich die lampen montiert habe, dachte ich mir "teste ich mal den fi, nicht, dass der defekt ist..." (da meine schwester bei einem stromunfall im haushalt ums leben gekommen ist, bin ich da etwas sensibilisiert), gehe zum sicherungskasten und sehe: kein fi da. wir haben dann gleich dem vermieter meldung gemacht, der meinte er schaut es sich mal an. ergebnis dieser untersuchung war: es kann kein fi nachgerüstet werden, da das ganze haus nicht geerdet ist.
    jetzt ist meine frage: ist das in ordnung so? ich meine, eine erdung hat ja schon ihren sinn (personenschutz)... muss die erdung nachgerüstet werden?
    ich hab jetzt einen ganzen wust von informationen gelesen.
    einerseits las ich, in so alten häusern muss das nicht sein und muss auch nicht nachgerüstet werden - wenn in der zwischenzeit keine wesentlichen änderungen an der installation vorgenommen wurden, sonst muss die anlage der jeweils neueren norm entsprechen. stimmt das? es wurden nämlich definitiv änderungen vorgenommen: die sicherungen sind nicht mehr die originalen, sondern machen einen recht neuen eindruck.
    dann wiederum las ich, so etwas wie bestandsschutz gibt es überhaupt nicht.
    auch von lokalen unterschieden habe ich gelesen. in dem einen bundesland sei es anders als im nächsten - daher: die wohnung ist in köln.
    könnt ihr mir evtl. etwas helfen, meine verwirrung zu beseitigen? wie sind die vorschriften, wie die gesetzliche lage?
    ganz toll wäre es natürlich, wenn wüsste, wo genau die bestimmungen stehen, in welchem gesetz, welcher vde usw. ich hab zwar keinen zugriff darauf, aber ich hätte gerne was in der hand wenn sich der vermieter quer stellt.

    1000 dank auf jeden fall schon mal im voraus!
     
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  3. #2 Bewusstseinsspalter, 07.04.2010
    Bewusstseinsspalter

    Bewusstseinsspalter Lüsterklemmer

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    AW: altbauwohnung ohne erdung - nachrüstung pflicht?

    Moin...

    Beurteilungen zum Zustand der E-Anlage kann man natürlich nur vor Ort treffen.

    Hier würde ich schon einen Elektriker hinzuziehen und nicht einen Vermieter, der in Wahrheitsserum gebadet hat.

    Von meinerseite nur soviel:

    Zur besagten Zeit um ca. 1950 war diese Ausführung durchaus Standard.

    Wenn die klassische Nullung vorliegt, heute als TN-C-NETZ bezeichnet und alles korrekt ist, dann wird da wohl geerdet sein, nämlich über den PEN.

    Kann aber schon sein, das der örtliche Erder (z.B. Fundamenterder), der normalerweise zusätzlich über die Potentialausgleichsschiene mit dem PEN verbunden wird, fehlt.

    Die heute typische Einsatz von FI-Schutzschaltern ist bei TN-C-Netzen ohne eine Änderung der E-Installation nicht möglich.

    MfG....
     
  4. #3 Elektro, 07.04.2010
    Elektro

    Elektro Super-Moderator
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    AW: altbauwohnung ohne erdung - nachrüstung pflicht?

    Einen Bestandsschutz gibt es in der VDE nicht.
    Es gibt jedoch auch keine Pflicht zur Anpassung von Anlagen die bei Errichtung den Normen entsprochen haben und weiter diesen alten Normen entsprechen.

    Ich denke auch das die klassische Nullung vorliegen wird.
    Sind in den Steckdosen Brücken vom Schutzleiterkontakt auf den N?

    Ich bin von der klassische Nullung nicht begeistert. Werden die Vorgegeben Werte bei den Messungen eingehalten, kannst du keinen Vermieter zwingen das zu ändern.

    Der Vermieter hat jedoch ein Haftungsrisiko, wenn doch etwas passiert.

    Hier ist der Gute Wille des Vermieters der einzige Weg für mich Änderungen durchzusetzen.
     
  5. stebe

    stebe Strippenzieher

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    AW: altbauwohnung ohne erdung - nachrüstung pflicht?

    hallo megahoschi,

    seit februar letzten jahres gilt, jede neu installierte steckdose die einem laien zugänglich ist muß mit einem fi geschützt werden. wurden die änderungen die du beschrieben hast vor februar 09 ausgeführt lagen sie noch in der übergangsfrist dies betrifft auch nur steckdosen die zusätzlich installiert worden sind. wechselst du nur eine steckdose aus weil die defekt ist ist dies keine erweiterung und deshelb muß man auch kein fi nachrüsten.

    bestandschutz ist ein großes thema mit dem ich mich fast täglich rummärgern muß. wenn die anlage zum zeitpunkt der errichtung den anerkannten regeln der elektrotechnik sprich vde entsprach muß nichts nachgerüstet werden. werden veränderungen oder erweiterungen vorgenommen so entfällt der bestandschutz. deswegen schäuen sich eigentümer und viel mehr vermieter an ihren anlagen etwas machen zu lassen, getreu dem motto wenns damals gut war warum sollte es heute nicht mehr gut sein.

    ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
     
  6. ego

    ego Freiluftschalter

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    AW: altbauwohnung ohne erdung - nachrüstung pflicht?

    Gerne verbreitetes Märchen.

    Richtig muss es heissen:
    Veränderungen/Erweiterungen müssen den aktuellen Vorschriften entsprechen.
     
  7. stebe

    stebe Strippenzieher

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    AW: altbauwohnung ohne erdung - nachrüstung pflicht?

    ist doch der gleiche satz nur anders formuliert:cool:
     
  8. #7 Elektro, 14.04.2010
    Elektro

    Elektro Super-Moderator
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    AW: altbauwohnung ohne erdung - nachrüstung pflicht?

    Ich verstehe es so, das bei dir die ganze Anlage anzupassen ist und im anderen Fall nur die Änderung oder Erweiterung.
     
  9. #8 AC DC Master, 11.06.2010
    AC DC Master

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    AW: altbauwohnung ohne erdung - nachrüstung pflicht?

    also um es noch mal zu sagen: es gibt in der elektrotechnik kein bestandsschutz !
    wird aber an der elektrischen anlage eine grobe bis kompletter umbau der elektrischen
    anlage vorgenommen, muß diese auf den neusten stand der technik und deren vorschriften gebracht werden. und wer seine anlage erweitern will muß diese, so auf bauen das sie vom entstehungspunkt so aufgebaut wird um die neuen normen vom zeitpunkt her entsprchen. also haste ein zweiadrn system muß´dahinter ein drei adern system erstellt werden mit einem RCD extra oder einer RCD-steckdose.
     
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