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Thema: SAT-Anlage im Altbau

  1. #21
    Elektro ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: SAT-Anlage im Altbau

    Zitat Zitat von elo22 Beitrag anzeigen
    In der genannten EN.

    Lutz
    EN habe ich leider nicht
    Kannst du sagen unter welchen Bedingungen der PA entfallen kann.

    ich habe im Netz lange gesucht, die EN ist noch sehr neu.

    ich habe im Netz die Info gefunden.
    Wenn die Schüssel im Geschützen Bereich ist und so keine Blitzschutzerdung nötig ist und 1 Wohneinheit kann der PA entfallen.
    Richtig?
    Mit freundlichem Gruß Elektro

  2. #22
    Anubis2210 ist offline Neuer Benutzer Schlitzeklopfer
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    Standard AW: SAT-Anlage im Altbau

    Dankeschön für die vielen Antworten!!!
    Mir wurde gesagt das unter der Dämmung nichts verlegt werden darf!

  3. #23
    Avatar von bigdie
    bigdie ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: SAT-Anlage im Altbau

    Wer sagt das?
    PS. Da es schon nachfragen gab. Wer meine Mäuse mal größer sehen will: www.frankdistler.de/images/maeuse.jpg

  4. #24
    Anubis2210 ist offline Neuer Benutzer Schlitzeklopfer
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    Standard AW: SAT-Anlage im Altbau

    Die Firma die das Haus isoliert, des weitern sind auch blitzableiter etc. verboten! Mehr kann ich nicht dazu sagen!!!

  5. #25
    Avatar von bigdie
    bigdie ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: SAT-Anlage im Altbau

    Ich sprach vom PA vom Boden in den Keller, der ist da nicht verboten und wenn du deine Schüssel 2m unter die Dachkante machst brauchst du keinen Erder.
    PS. Da es schon nachfragen gab. Wer meine Mäuse mal größer sehen will: www.frankdistler.de/images/maeuse.jpg

  6. #26
    elo22 ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: SAT-Anlage im Altbau

    Zitat Zitat von Elektro
    EN habe ich leider nicht
    Kannst du sagen unter welchen Bedingungen der PA entfallen kann.
    Ich habe meine Infos aus Satanlage richtig erden - DIGITAL FERNSEHEN - Forum und auch hier netzwelt.de Forum gibt Erdungsfreds.

    Lutz

  7. #27
    Dipol ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Standard AW: SAT-Anlage im Altbau

    Zitat Zitat von elo22 Beitrag anzeigen
    Ich habe meine Infos aus Satanlage richtig erden - DIGITAL FERNSEHEN - Forum und auch hier netzwelt.de Forum gibt Erdungsfreds.

    Lutz
    Nur müssen auch die dort maßgeblich Tätigen erst mal den Schock einiger Passagen der neuen EN 60728-11 (2011-6) verdauen und sind in klärenden Gesprächen mit ebenso fassungslosen Experten von Blitzschutzfirmen.

    Ich werde alle neuen Anforderungen in verständliche Grafiken umsetzen. Das dauert aber noch etwas, so viel aber schon mal vorab.

    Zitat Zitat von Elektro Beitrag anzeigen
    VDE 0855-1, DIN EN 60728-11:2011-06 - NORMEN - VDE VERLAG


    Da gibt es eine neue Norm
    Mir fehlen jedoch noch genaue Infos
    Auch mit dem PA soll es Änderungen geben haben.
    Oh ja, es hat sich einiges geändert! Im Zuge der Internationalisierung wurden die Sicherheitsstandards beim PA teilweise krass verschlechtert, bei direkter Antennenerdung an eine Blitzschutzanlage aber so verschärft, dass die Ausführung inpraktikabel wird. Zum Glück hat die alte EN 60728-11(2005) eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2013.

    1. Positiv: Antennen sollen nur noch mit Isoliertem Blitzschutz über Fangstange geschützt werden. Für Elektrofachkräfte weniger schön: Die Ausführung ist Blitzschutzfachkräften vorbehalten.
    2. Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden, muss die Antennenerdung in diese integriert werden. Dabei soll die Antenne ebenfalls in den Schutzraum einer Fangstange gestellt werden.
    3. Sind die vorgeschriebenen Trennungsabstände nicht einzuhalten, muss -Schleifenfreiheit adieu- ein innerer Schutzpotenzialausgleich mit 16 mm² Cu-Draht (!) vom Antennenmast über die Erdblöcke oder Erdwinkel -oder auch unzeitgemäße Erdschienen- bis zur HES installiert werden. Der Bestandsschutz einer Blitzschutzanlage mit separaten Erdungsspießen aber ohne blitzstromtragfähige galvanische Verbindung zum Schutzpotenzialausgleich entfällt, die Blitzschutzanlage muss auf den Normenstand der EN 62305 (2006-1) nachgerüstet werden.
    4. Die auch in diesem Forum propagierten separaten Erdspieße für Antennenerdungen sind schon längst normwidrig!
    5. Wie bisher sind bei Isoliertem Blitzschutz die Antenne und Kabel (an beliebiger Stelle!) in den PA einzubeziehen.
    6. Es müssen nur noch die ins Gebäude eingeführten Kabel in den PA einbezogen werden, die Ausgangskabel der Komponenten dürfen mit einem "temporären" PA geschützt werden. Ein Rätsel, wie das mit F-Steckern klappen soll.
    7. Es müssen auch nur noch die Gehäuse von netzgespeisten Komponenten in den PA einbezogen werden.
    8. Der PA von konventionell direkt geerdeten Antennen ohne Gebäudeblitzschutz erfolgt weiterhin schleifenfrei ausschließlich wie nach bisheriger EN 60728-11(2005-10) nur am Antennenmast und ohne zusätzliche Vermaschung.
    9. Der Mindestquerschnitt für den PA-Draht wurde bei geschützten Leitungen von 4 mm² auf 2,5 mm² reduziert.
    10. Bei Antennen im Schutzbereich der Fassade wird wie bisher eine Einbeziehung der Antenne nur empfohlen und der PA der Kabel kann auch wieder an beliebiger Stelle erfolgen.
    11. Für nicht erdungspflichtige Antennen die nur eine WE versorgen, wird der PA -unabhängig von der Zahl der angeschlossenen Endgeräte- völlig frei gestellt.
    12. Besonders prickelnd: In den Bildern10, 11, 12 und 13 sind Stammleitungsenden für Etagenstern-Abzweiger wie auch getrennte Wohnungszuleitungen (= vergleichbar Multischalter-Sternleitungen die aber in keiner einzigen Abbildung dargestellt sind) jeweils vom unteren Ende her gegen die HES vermascht. Auch da ist es mit der 2005 eingeführten Schleifenfreiheit vorbei! Und nun der Oberhammer: Bei Direkterdung an die Blitzschutzanlage wieder ein PA-Drahtquerschnitt mit 16 mm² Querschnitt. Als ich die erste Darstellung dieser Art sah, war ich felsenfest von einem Druckfehler überzeugt. Das ist aber gewollte Methode, dass ein 16 mm² Cu-Draht höhere Teilblitzströme einleitet wird hingenommen.
    Selbst bei Blitzschutzanlagen die der aktuellen EN 62305 entsprechen, kann man in der Praxis einen Erdungs-Direktanschluss an eine Blitzschutzanlage nach der neuen Norm abhaken. Ich sehe nur zwei Schlupflöcher aus dem Dilemma:

    A) Nicht zwingend vorgeschriebene Blitzschutzanlagen stilllegen!
    B) Zusammen mit den Antennenkabeln einen möglichst eng anliegenden PA-Draht mit Mindestquerschnitt installieren und den Mast von einer Blitzschutzfachkraft in den Isolierten Blitzschutz einbeziehen lassen.

    Zitat Zitat von EN 60728-11[6-2011
    ]

    11.2.2 Absatz 3

    Ist keines der der oben erwähnten Installationsverfahren möglich {Anmerkung: Isolierter Blitzschutz}, muss der Antennenmast, im Falle einer metallischen Ausführung, auf dem kürzesten Wege mit der Gebäude-Blitzschutzanlage über einen Erdungsleiter nach 11.3.2 {Anmerkung: = Einzelmassivdraht Mindestquerschnitt 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, oder 25 mm² Alu, isoliert, oder 50 mm² Stahl} verbunden werden (Lösung 3 in Tabelle 2). In diesem Fall kann der Antennenmast entsprechend verlängert werden, um eine galvanisch nicht getrennte Fangeinrichtung zu bilden. ....
    Das dritte Schlupfloch einer parallel zu einer Blitzschutzanlage erstellten konventionellen Antennenerdung ist damit verbaut.
    Geändert von Dipol (24.07.2011 um 16:09 Uhr) Grund: Textumstellung

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