(3) Leicht entzündliche Stoffe sind insbesondere:
o loses Papier, loses Stroh, loses Heu, Holzwolle,
Reisig, Seegras, lose Textilien,
o Vollpappe (z.B.: Kartons), aus Holzteilen zusammengefügte
Produkte (z.B.: Dämmplatten) und
Holz, wenn diese Produkte eine geringere Dicke
als 2 mm aufweisen,
o Polystyrol-Hartschaum ohne Flammschutzausrüstung,
durch welche die Entzündung erschwert
oder die Brandausbreitung verzögert wird,
o brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt
unter 21o C (z.B.: Benzin, Alkohol, Azeton),
o Flüssiggase (Propan, Butan und deren Gemische).
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