Hallo und frohe Weihnachten,

in einem Mehrfamilieenhaus soll der Potenzialausgleich auf den vorgeschriebenen Stand gebracht werden. Die Wasserleitungen im Kellerbereich bestehen aus Kunststoff, der Übergang auf Metallrohre erfolgt (wenn überhaupt) erst unter Putz in den Wohnungen. Was sagt die aktuelle VDE-Bestimmung dazu?

Außerdem ist das Hauftgasrohr mit der (mittlerweile entfernten) Schelle vom Hauptwasserrohr verbunden, hinter den Zählern sind alle in die Wohnungen führenden Gasleitungen gebrückt, ohne daß von hier aus eine Leitung zum Erdungsunkt führt, die Hauptleitung ist also auch gleichermaßen der Erdungsleiter. Ist oder war dies so zulässig?


Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!