Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

Diskutiere Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962) im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo allerseits, ich habe mir viele der hier geposteten und diskutierten Antworten angeschaut, dennoch werde ich nicht schlau(er) daraus - bzw....

  1. #1 Stefan1976, 05.11.2015
    Stefan1976

    Stefan1976 Neues Mitglied

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    Hallo allerseits,

    ich habe mir viele der hier geposteten und diskutierten Antworten angeschaut, dennoch werde ich nicht schlau(er) daraus - bzw. kann es nicht auf meine Fragestellung übertragen.

    Ich verstehe einfach nicht, WAS offizielle Vorgaben sind und wie man sich (bzw. sein Haus :-) zuverlässig absichert - zudem erzählt mir ein renommierter Architekt aus dem Bekanntenkreis ständig, das Thema Erdung und Blitzschutz (habe ich überhaupt keinen und ist auch zukünftig nicht vorgesehen) wird überbewertet ...? Der örtliche Fachbetrieb will 2 Stück 3m-Stäbe in die Erde hauen und alles "sei gelöst", der nächste sagt mir, das sei völlig unzureichend, der Dritte will ein Band ums Haus legen - HILFE!! Was benötige ich denn nun wirklich angemessen? 2 Etagen, 1 Büro mit vielen Computern, ISDN, Netzwerk etc.

    Elektrotechnik ist einfach nicht mein Steckenpferd :(

    Also: Wir finden keinen Potentialausgleich, der Fachbetrieb der die Kabel neu gezogen und den Schaltschrank angeschlossen hat (Generalunternehmer, Elektriker danach nie mehr gesehen) sagt "alles wäre gut", da wir über den Hausanschluß abgesichert seien - "das ist bei jedem Haus so", ein Potentialausgleich sei nur eine zusätzliche Sicherung, natürlich haben wir auch keinen Banderder im Fundament.

    WER kann denn verbindlich den Status quo feststellen und mir einen unabhängigen, fachmännischen Rat geben? Ich habe schon bei unserer Handwerkskammer gefragt und wurde an das Sachverständigenregister verwiesen ....? Durch die stark unterschiedlichen Aussagen der Fachbetrieb, die wir um Beratung/Angebot gebeten haben, bin ich inzwischen sehr verunsichert - natürlich möchte ich das bald fertig renovierte Haus aber auch nicht gefährdet wissen oder im Schadensfall sogar auf Kosten sitzen bleiben.

    Ich bin für jeden Rat, Tipp, Hinweis dankbar!!!!

    DANKE im Voraus,
    Stefan
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

    Und da hoffst du im Forum eindeutige Antworten zu bekommen?
    Da sollte man erst mal wissen, wie alt das Haus ist. Ab irgendeinem Baujahr (irgendwer wird es wissen) ist ein Fundamenterder Pflicht gewesen. Wenn dieser vergessen wurde, dann muss man sicherlich eine Erdungsanlage nachrüsten.
    Ist das Haus älter, dann gibt es erst einmal keine Nachrüstforderung wenn:
    1. dort TN-Netz und kein TT-Netz ist
    2. Keine Antenne auf dem Dach ist, die Erdungspflichtig wäre.

    Falls das Haus jänger ist, und einen Erder braucht, dann reicht theoretisch ein Staberder.
    Falls es eine Erdungspflichtige Antenne gibt, dann wird der Erder schon umfangreicher (Tiefenerder, mehrere Erder oder Ringerder)

    PS Ein Schutzpotentialausgleich, der den Schutzleiter der E-Anlage mit allen metallischen Rohrsystemen wie Gas, Wasser usw. und auch allen Netzwerkleitungen, Antennenschirmen usw. verbindet, ist in jedem Fall Pflicht ob mit oder ohne Erder.
     
  4. #3 jet, 05.11.2015
    Zuletzt bearbeitet: 05.11.2015
    jet

    jet Hülsenpresser

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    AW: Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

    Hallo Stefan1976,

    Architekte können alles, das ist nichts Neues. Zuerst mal eine wichtige Unterteilung:

    1) Es gibt einen (PA) Potentialausgleich
    2) Es gibt einen inneren und äußeren Blitzschutz

    zu 1) ein Potentialausgleich ist zwingend von jedem VNB (Netzbetreiber) vorgeschrieben, steht so in der TAB (technische Anschlussbedingungen) Dieser Pa auch Fundamenterder muss bestimmte elektrische Eigenschaften nachweisen. Es kann sein, dass ich diese mit einem Staberder erreiche oder aber deutlich mehr Aufwand
    treiben muss. In einem feuchten Lehmboden reicht ein "Nagel", in trocknen Sandboden muss ich ggf. Flächenerder in 1m Tiefe einbringen.

    zu 2) Blitzschutz ist formal in Einfamilienhäuser (eingeschränkt durch Größe und Höhe) nicht zwingend. Hier spricht ggf. auch der Versicherer mit.

    Wenn du schreibst Büro, gewerblich genutzt? Dann könnte in der Gebäudeversicherung entsprechendes stehen.
    Schutz vor Überspannungschäden, auch hier könnte der Versicherer Forderungen stellen.

    Innerer Biltzschutz bedeutet. Es wird verhindert, dass Überspannung, durch Blitzeinschlag, durch Einstreuung über die Hausanschlussleitung, durch Antennenanlagen usw... im Gebäude an den Verbrauchern, Verkabelung Schäden entstehen..
    Äußerer Blitzschutz. Jeder kennt die dicken Drähte, welche auf dem Dach mit entsprechenden Abstandshalten und Antennen verlegt sind. Hier wird versucht eine Blitzeinschlag außen zu erfassen und in das Erdreich abzuleiten, ohne dass es zu Schäden oder Gefährdungen im Gebäude kommt. Hier werden dann auch an den Fundamenterder höherer Anforderungen gestellt.

    Der örtliche Fachbetrieb hat einen Fachbetriebsnachweis für die Installation von Blitzschutzanlagen. Nach der obigen Aussage eher nicht, dann darf er solch eine Anlage auch nicht errichten.
    Bezüglich Bedarf, kannst du individuell entscheiden. Du möchtest die höchstmögliche Sicherheit, dann innerer, äußerer Biltzschutz, wir reden dann mal über > 10T€. Du bist gegen Überspannungschäden versichert und lässt alles wie es ist.
    Wie schon geschrieben, dass ist definitiv nicht zulässig. Gibt es an deiner Wasseruhr keine grüngelben Anschluss, Leitungsdicke ~ kleiner Finger.

    Wer dir bezüglich Potentialausgleich helfen kann ist der VNB, Netzbetreiber - nicht Stromlieferant. Er wird den Elektriker entsprechend "erden", von wegen PA übers Netz.

    Weitere gute Info´s, wenn auch zum Teil fachchinesisch, schau dir mal "Dehn Blitzschutz an."
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

    Potentialausgleich ist vorgeschrieben Erder nicht, zumindest besteht keine Nachrüstpflicht in einem alten Haus
    Unsinn am Fundamenterder ändert sich nichts, außer ein paar Anschlüsse außen. Außerdem hat er schon am Anfang gesagt Blitzschutz will er nicht.

    Woher willst du wissen, was der örtliche Fachbetrieb vor hat. Die 2 Erder reichen z.B. für eine Antennenerdung oder als Erder fürs Haus völlig.
    Was will uns dieser Satz nun sagen????
    Hausinterne metallene Wasserleitungen müssen an de Schutzpotentialausgleich, die kann ich aber irgendwo anschließen und nicht an der Wasseruhr falls sie überhaupt noch aus Metall sind
     
  6. jet

    jet Hülsenpresser

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    AW: Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

    Der Erder ist besatndteil des Potentialausgleich und es besteht sehr wohl Nachrüstpflicht. Schau einfach mal in die TAB.

    Das kannst du gerne weglassen.
    Der Fundamenterder muss für höhere Ableitströme ausgelegt sein, ggf. erfüllt der vorhandene Erder diese. Ob er Blitzschutz will oder nicht kann er doch gerne selbst entscheiden.

    Hast du folgendes durchgelesen? Dieser Pa auch Fundamenterder muss bestimmte elektrische Eigenschaften nachweisen. Es kann sein, dass ich diese mit einem Staberder erreiche oder aber deutlich mehr Aufwand
    treiben muss. In einem feuchten Lehmboden reicht ein "Nagel", in trocknen Sandboden muss ich ggf. Flächenerder in 1m Tiefe einbringen.


    Nicht das, was du hineininterpretierst. Ich habe im übrigen nicht auf deine Anfrage geantwortet und mit Verlaub gesagt, möchte ich dies auch nicht.
     
  7. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

    In der Tab steht wörtlich:
    Dann sag mir mal die Eigenschaften, Selbst für eine Blitzschutzerder gibt es nur eine Empfehlung (Erdübergangswiderstand < 10 Ohm) für den normalen Hauserder ohne Blitzschutzfunktion gibt es nichts im TN Netz. Nur im TT-Netz, muss er die Ströme der FI Schutzschalter ableiten können ohne das die Spannung höher 50V am Schutzleiter wird.
     
  8. jet

    jet Hülsenpresser

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    AW: Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

    Ich glaube nicht, dass diese Diskusion Sinn macht. Für Neubauten wurde diese Forderung 1991 in die TAB übernommen. Die DIN forderte dies schon früher. Ich wurde 1987 von meinem VNB aufgefordert einen separaten Erder zu installieren, weil, wie bis dort üblich die Wasserleitung als externe Erder nicht mehr verfügbar ist. Deshalb sollte man auch in die AVBEltV mal reinschauen.

    Die grundsätzliche Aussage Potentialausgleich bezieht sein Erdpotential nur über den Hausanschluss ist falsch und ggf. lebensgefährlich. Was passiert wenn der PEN des Hausanschlusses unterbrochen wird. Alle geerdeten metallischen Gegenstände im Haus nehmen Netzpotential auf. 230V auf dem Edelstahlbedienfeld der Herdplatte.
    Das war mein letzter Kommentar zu deinen Ausführungen.
     
  9. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

    Es ist aber kein Neubau sondern ein Altbau und deshalb brauchst du keinen außer für Blitzschutz, Antennenerdung oder Erzeugungsanlagen steht eindeutig in der Tab.

    Genau deshalb muss der Potentialausgleich sein. Wenn die Netzspannung nähmlich überall drauf ist, was du berühren kannst, dann passiert dir nichts, wie dem Vogel auf der Leitung.
     
  10. #9 jet, 05.11.2015
    Zuletzt bearbeitet: 05.11.2015
    jet

    jet Hülsenpresser

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    AW: Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

    Zitat Das war mein letzter Kommentar zu deinen Ausführungen.

    Der Vogel steht also mit einem Fuß auf der Leitung und mit dem anderen auf dem Boden. Seltsamer Vogel.

    Habe ich eben erst mal gelesen.

    Also gibt es wohl Unterschiede bezüglich Erdern, wenn auch der ursächliche Zusammenhang nicht nachvollziehbar ist.

    Wo steht denn das? Speziell würden mich Netzwerkleitungen und Antennenschirme interessieren. Und die Telefonleitung?
     
  11. #10 Dipol, 06.11.2015
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2015
    Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    AW: Verständnisfrage Erdung Einfamilienhaus (Baujahr 1962)

    Wenn man schon die Begriffe Innerer und Äußerer Blitzschutz aus der Blitzschutznorm verwendet, sollte man auch die Definitionen beibehalten und keine abweichenden Einteilungen erfinden:

    • Äußerer Blitzschutz: Erdungsanlagen, Fang- und Ableitungen sowie bei erdungspflichtigen Antennen auch die Erdungsleiter
    • Innerer Blitzschutz: (Schutz-)Potenzialausgleich und Überspannungsschutz
    Mit Blitzschutzsystemen müssen zwar die Verbinder blitzstromtragfähig sein, ansonsten ist die Ausführung von Fundamenterdern einschließlich einer Maschenweite von max. 20 x 20 Metern gleich. Abweichend davon müssen notwendige Ringerder mit Blitzschutzsystem kleinere Maschenweiten von max. 10 x 10 Metern aufweisen. Dies ist - wenig logisch - aber nicht für Gebäude mit erdungspflichtigen Antennen gefordert.

    Der Blitzschutzpotenzialausgleich von Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem muss stets geerdet sein. Im Gegensatz dazu ist nicht jeder in Schutzpotenzialausgleich umgetaufte Hauptpotenzialausgleich an seiner Haupterdungsschiene (HES, früher PAS) auch zwingend geerdet.

    Seit der Änderung der Begriffe gibt es somit geerdete und ungeerdete Haupterdungsschienen. :rolleyes:

    Alles etwas chaotisch formuliert.

    Bigdie hat bereits darauf hingewiesen, dass die 10 Ohm Erdfühligkeit für Blitzschutzerder - übrigens ebenso wie Tiefenerder mit 9 m Länge - eine Empfehlung sind. Für erdungspflichtige Dachantennen werden nach IEC 60728-11 nur Maße und Abstände sowie die Blitzstromtragfähigkeit der Erdungsleiter und Verbinder nach Klasse H = 100 kA gefordert. Das ist leider nur wenigen Elis mit VDE-Auswahlabo bewusst.
     
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