Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

Diskutiere Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht? im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo Elektroniker, ich baue hin- und wieder Leuchten (v. a. Deckenleuchten), die nun zunehmend auch auf öffentliches Interesse stoßen. Somit...

  1. zab

    zab Neues Mitglied

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    Hallo Elektroniker,

    ich baue hin- und wieder Leuchten (v. a. Deckenleuchten), die nun zunehmend auch auf öffentliches Interesse stoßen. Somit möchte ich die ein oder andere meiner Leuchten auch verkaufen.

    Nachdem das Gehäuse und "Lampenschirm" nahezu komplett aus Edelstahl sind, wäre es sicher sinnvoll diesen an den Potentialausgleich ("Erdung") anzuschließen, oder? Oder ist das gar Pflicht, wenn ich für meine Leuchten Geld verlange? Kenn' mich da mit den Vorschriften leider nicht so gut aus und wäre für jede Hilfe dankbar.

    Danke!

    Sebastian
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 08.11.2009
    Kaffeeruler

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    AW: Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

    Wenn du eine Lampe für dich baaust ist es sicherlich das eine, wenn u sie jedoch für 3te baust unterliegst du damit auch den Vorschriften wie alle Hersteller und auch der VDE.

    Erdung, Querschnitte, Temperaturen, IP Klasse, Max. Leutmittel usw. muss geprüft und festgelegt werden... ebenso die Kennzeichnung mit CE, VDE usw und Tpenschild. Auch müssen Prüfungen gemacht werden, nachweise über die eingesetzten Mat usw. dürfen auch net fehlen sowie eine festlegung wo und wie diese Lampe zu nutzen ist, evtl sogar womit sie zu montieren ist

    Portal für Elektrofachkräfte
    mal ein wenig zum Lesen... sicherlich werden noch einige dinge mehr kommen.
    Als Hersteller hat man es net leicht ...

    Mfg Dierk
     
  4. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

    Moin Sebastian,

    ein metallenes Leuchtengehäuse muss nicht zwangsläufig "geerdet " werden.

    Auf Anhieb fallen mir zwei Lösungen ein:

    1. Lampenfassung, Befestigungsmittel und Zuleitung sind doppelt isoliert (schutzisoliert, Schutzklasse II), sodass im Fehlerfall keine Spannung auf das Gehäuse verschleppt werden kann.

    2. Schutzkleinspannung (SELV) verwenden. Wobei der Trafo anschlussfertig zugekauft wird und ausserhalb der Leuchte ist.

    zu 1: Ein grosses schwedisches Möbelhaus vertreibt u.A. Lampenschirme und anschlussfertige Fassungen. Diese Fassungen sind schutzisoliert und können auch in metallene Leuchten eingebaut werden. Da diese industriemässig hergestellt sind, brauchts da n.m.E. auch keine weitere Prüfung, wenn daran nichts verändert wird.

    Kannst ja mal ein Foto hochladen, dann kann Dir konkreter geholfen werden.


    Gruß Gert
     
  5. #4 Kaffeeruler, 08.11.2009
    Kaffeeruler

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    AW: Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

    Dazu musst du aber dann bedenken das die max. Last nicht überschritten wird die auf die Fassung / Leitung einwirken kann. Sprich das Gewicht des Schirms ( ich hatte neulich eine aus dem BM da stand dann kleingedruckt max. 0,5KG drauf ) Auch muss die Prüfung als einheit gegeben sein, jedes Teil für sich mag i.o. sein, aber gehts als ganzes auch ?? Temp. z.B


    Mfg Dierk
     
  6. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

    Jo Dierk,

    Da hast Du sicher Recht, dass ausser der Schutzklasse noch weitere Aspekte betrachtet und geprüft werden müssen.

    z.B. (wikipedia) Produkthaftungsgesetz

    Gruß Gert
     
  7. #6 Lötauge35, 08.11.2009
    Lötauge35

    Lötauge35 Lichtbogenlöscher

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    AW: Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

    Hallo Sebastian, ich würde an deiner Stelle die Lampe mal von einem Elektriker prüfen lassen.
     
  8. Dietah

    Dietah Neues Mitglied

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    AW: Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

    Du bringst dich in die Hölle mit dem was ich da lese. Ich stelle selber Leuchten her und kenne mich da aus. Vor allem wenn es gewerblich wird, auch wenn es im kleinen Stil ist, wirst du die volle Härte spüren sobald es auch nur den kleinsten Zwischenfall gibt.

    Jede Leuchte die Metallteile hat, die mit dem entsprechenden Prüffinger berührt werden können müssen geerdet sein! Denn diese müssen unter allen Umständen spannungsfrei sein. Deshalb gibt es ja den Schutzleiter. Ihn braucht man vllt einmal im Leben, aber dann ist er auch wirklich nützlich.

    Vor allem Deckenleuchten sind extrem heikel. Die meisten Brände werden durch Deckenleuchten verursacht und noch viel mehr durch eine falsche Kennzeichnung. Das Thema ist extrem komplex.

    Du musst deine Leuchten zwar nicht extren prüfen Lassen, aber alleine die Publikationen der entsprechenen Normen kosten ca. 300 Euro. Die Normen sind zwar relativ leicht verständlich, aber wenn man kein Grundwissen hat, dann kann man einige Dinge missverstehen ohne es zu wissen. Und wenn eine Leuchte einer Norm nicht entspricht zahlt die Versicherung keinen cent. Und stell dir mal vor ein Mensch stirbt nicht sondern erleidet Hirnschäden und wird zum Schwerstpflegefall..... was das kostet und das zahlst im schlimmste Fall du selber. Oder wenn ein Familienvater stirbt oder erwerbsunfähig wird, dann zahlst du!

    Mal eben eine Leuchte bauen und hier und da verkaufen ist nicht drin. Das ist kein Spaß.
     
  9. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

    moin Dietah und erstmal Welcome!

    solche Schwarzmalereien führen doch zu nichts! Ausser einem entusiastischen Künstler, Handwerker, Produzent, Kunstschmied, etc. sofort die Luft rauszulassen!

    Sicher ist es nicht ganz einfach, allen Vorschriften zu genügen und alles zu beachten.

    Bevor ich aber eine Antwort wie Deine abgeben würde, würde ich z.B. empfehlen, die Leuchten zum Privatgebrauch herzustellen und mir dann klauen zu lassen.

    Dann greift nämlich Produkthaftung nicht und sonst auch nichts!

    Konstruktive Vorschläge?

    Gruß Gert
     
  10. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

    Ich will das mal einwenig "zerpflücken":

    Das ist vollkommen falsch und irreführend!

    Geräte der Schutzklasse II, und dazu zählen auch Leuchten, müssen in die Schutzmaßnahme " Schutz durch Ableitung gefährlicher Körperströme" → Schutzleiter nicht einbezogen werden, da die Betriebsmittel schutzisoliert (doppelt isoliert, verstärkt isoliert) sind. Da kann das Gehäuse noch soviel (berührbares) Metall enthalten.

    Gleiches gilt für SK III.

    Lediglich bei SK I ist der Schutzleiteranschluss (Erdung) notwendig.

    SK 0 darf leider nicht mehr angewendet werden.

    Das ist vollkommen falsch und irreführend!

    Selbstverständlich geht von elektrischen Betriebsmitteln, und dazu gehören auch Leuchten und Deckenleuchten, eine gewisse Gefahr aus.
    Wie von anderen Ereignissen des Lebens: Sturz von der Leiter, Überfahrenwerden von einem Schnellzug, Vergessen, das Bügeleisen oder den Herd abzuschalten.

    Aber: laut VdS sind lediglich 12% aller Brandursachen auf elektrische Anlagen und Geräte zurückzuführen!!!
    Ein geringer Teil ging dann möglicherweise von Leuchten bzw. Deckenleuchten bzw. falsch deklarierter Leuchten bzw. Deckenleuchten aus!


    Und dann, meine Frage last but not least:

    Warum um Himmels Willen stellst Du denn selber Leuchten her:confused:......:stupid:


    Gruß Gert
     
  11. #10 Dietah, 09.11.2009
    Zuletzt bearbeitet: 09.11.2009
    Dietah

    Dietah Neues Mitglied

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    AW: Verkaufe Eigenbau-Leuchte: PA pflicht?

    Wie viele Deckenleuchten mit Metallgehäuse der Schutzklasse II kennst du? Geh doch mal bitte in ein Lampengeschäft und guck es dir an. Wenn du ein Schutzklasse II Gerät hast hast du natürlich keinen Schutzleiter. Aber die meisten Deckenleuchten mit Metallgehäusen sind SK I. Und da es bei Deckenleuchten kein Problem ist einen Schutzleiter zu montieren, wäre es dumm darauf zu verzichten. Weil es oft günstiger ist als ein SKII Gehäuse zu bauen.


    Von falsch konstruierten Geräten geht aber eine weitaus höhere Gefahr aus.

    Ich bezog mich auf Leuchten und darauf das speziell Deckenleuchten gefährlich sind. Dein kommentar geht da vollkommen vorbei. Es geht doch darum. Eine falsche F-Kennzeichnung und du hängst in der Pflicht. Etwas falsch zu kennzeichnen geht extrem schnell und einfach.


    Weil ich es kann und damit Geld verdiene.


    Glaube mir einfach, wenn ich dir sage, das jemand als "Quereinsteiger" Leuchten baut das ein wackeliges Gebilde ist, sofern er Quereinsteiger ist wovon ich aufgrund seiner Frage ausgehe.

    Wenn er Kabeldurchführungen für den Kabelschutz verwendet und die z.B. aus PVC sind, das Bohrloch ist aber beispielsweise entgratet mit einem Senker oder Entgrater und der Rand des Loches hat einen kleinen Winkel, dann schneidet sich die Durchführung und danch das Kabel ruckzuck durch. Es gibt selbst bei einfachen Leuchten so viele Dinge zu beachten.


    Aber für dich, gert, scheint das ja eher ein Bastelstunde zu sein.


    Wenn man die Bauweise von Leuchten nicht bis ins Letzte versteht, macht man Fehler und wenn man Fehler macht und etwas passiert, DANN ist die Kacke am Dampfen. Du kannst ja auch Fehler (im Sinne der Norm) machen und es passiert nie etwas.

    Du haftest so oder so 10 Jahre, in einigen Fällen kann man dich aber auch länger für etwas belangen. Stell dir mal vor du verkaufst nur 10 Lampen, dann war alles für die Katz. Dann hast du noch nichtmal deine Unkosten drin (z.B. für die Normen) trägst aber trotzdem das Risiko.



    Edit: DIN EN 60598-1:2004, Laut Punkt 7.21 müssen alle Metallteile, die im Fehlerfall aktiv werden können mit dem Schutzleiter verbunden sein. Da er davon spricht, dass die Leuchte zum Großteil aus Edelstahl ist, ist das wohl der Fall.

    Ich hätte gerne mal ein Bild von einer Deckenleuchte gesehen, deren Halterung aus nichtleitendem Material ist und nur die Dekoration aus Metall.
     
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