Bestandschutz???

Diskutiere Bestandschutz??? im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Bestandschutz??? nun ist es so daß in den haüsern nur ein 16² an die kaltwasserleitung führt, in machen gebäuden wurde selbst darauf...

  1. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    AW: Bestandschutz???

    Die Wasserleitung als Erder hätte schon 1990 geändert werden müssen.

    Den Installateur treten.

    Es gibt keinen Bestandsschutz. Das liegt im Ermessen der EFK.

    Lutz
     
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  3. #22 Elektro, 16.01.2010
    Elektro

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    AW: Bestandschutz???

    Das liegt im Ermessen der EFK.

    der Spruch ist zur zeit in Mode. So kann alles verkauft bzw. gefordert werden.
    Sobald was passiert hat die Fachkraft den schwarzen Peter.
    Es gibt fast immer Lösungen die besser und sicherer sind.


    Ich denke, ich lege als unabhängiger Fachmann vor Ort fest nur noch 2 FI in Reihe zuzulassen.
    Die Gefahr das einer ausfält ist mir zu groß.

    Steckdosen im Kinderzimmer sind mir auch zu gefährlich. Gibt es nicht mehr Punkt.





    Der Kunde fühlt sich Ver...scht, wenn jeder Fachmann was anders Erzählt.
     
  4. #23 Kaffeeruler, 16.01.2010
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: Bestandschutz???


    Und demnächst bauste nur noch Häuser mit Küche, Bad, WZ, Flur u HWR sowie min 3 Arbeitszimmern, eines für Mama u Papa und 2 für Gäste die ca 18Jahre bleiben.. Arbeitszimmer lassen sich ja auch absetzen :p

    Letzlich ist der letzte immer der Looser wenn er fehler in der Anlage findet und es dem KD erklären muss

    Mfg Dierk
     
  5. #24 AC DC Master, 31.01.2010
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    AW: Bestandschutz???

    ist ja mal wieder lustig das, das thema bestandsschutz immer noch große kreise macht und noch immer loiute glauben es sei so.

    zu thema antennenanlagen und tel.anlagen im allgeminen: diese sind in den potentialausgleich mit ein zu binden mit an zu schließen. warum hat den ein antennenverstärker einen erdungsanschluß auch wenn dieser schutzklasse SK II angehört. warum haben die anschlußboxen der kabelfernsehfirmen und der telekom immer eine möglichkeit ne erder mit an zu schließen ? bestimmt nicht aus jux und tollerrei.

    das wasserrohr: das dient bestimmt nicht als erder ! das ist bestimmt direkt aus dem HAK angeschlossen worden, somit quasi geerdet worden und man hat die anderen rohre irgendwo miteinander verbunden.
     
  6. stebe

    stebe Strippenzieher

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    AW: Bestandschutz???

    um daß thema nochmals aufzugreifen habe ich meine frage an die de redaktion praxisprobleme gestellt. mir wurde auch promt geantwortet. hie ein ausschnitt davon.


    [FONT=Helvetica, sans-serif][FONT=Arial, sans-serif]Bezogen auf das Baujahr 1960 müssen für elektrische Anlagen die damals gültigen Normen auch bei der wiederkehrenden Prüfung (z.B. beim E-Check) zu Grunde gelegt werden. Die im Jahre 1960 gültigen und relevanten Normen DIN VDE 0100 (VDE 0100):1958-11 und auch die DIN VDE 0190 (VDE 0190):1957-05 haben eine Forderung nach einem Erder bei der Schutzmaßnahme Nullung nicht enthalten, somit gab es auch keine Forderung nach einem Fundamenterder. Auch ein Potentialausgleich (Hauptpotentialausgleich) war zu diesem Zeitpunkt nicht gefordert. Erst in DIN VDE 0190 (VDE 0190) von 1970 gab es Hinweise, dass ein Potentialausgleich notwendig ist.[/FONT][/FONT]
    [FONT=Helvetica, sans-serif][FONT=Arial, sans-serif]Die im Bild (IMG_1544.pdf) gezeigte vorhandene Potentialausgleichsverbindung am Wasserleitungsrohr diente ursprünglich vermutlich dazu, das Wasserrohrnetz als zusätzlichen Erder mit zu verwenden. Ggf. hätte dafür die Wasseruhr überbrückt sein müssen, was aus den Bildern nicht zu ersehen ist.[/FONT][/FONT]


    [FONT=Helvetica, sans-serif][FONT=Arial, sans-serif]Hinweis 1:[/FONT][FONT=Arial, sans-serif] Wasserrohrnetze durften bei Neuanlagen ab 1970 nicht mehr als Erder verwendet werden. Altanlagen sollten bis 1990 umgestellt werden, aber noch heute gibt es solche Erdungsanlagen über das Wasserohrnetz.[/FONT][/FONT]




    [FONT=Helvetica, sans-serif][FONT=Arial, sans-serif]Ungeachtet dieser Festlegungen gilt aber, dass durch den Einbau einer BK-Anlage (insbesondere wenn sie nach 1970 errichtet wurde) nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) eine Erdungsanlage hätte vorgesehen werden müssen. Die Erdung der Teile der BK-Anlage über die Wasserleitung (nach Bild IMG 1552.doc) ist nicht zulässig. Somit muss ein geeigneter Erder – um konform mit den, bei der Errichtung der BK-Anlage gültigen Normen zu sein – nachgerüstet werden. Mit Bestandsschutz hat das nichts zu tun, wenn, wie im vorliegendem Fall, die Anlage nicht normenkonform errichtet wurde.[/FONT][/FONT]
     
  7. ego

    ego Freiluftschalter

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    AW: Bestandschutz???

    Das man schon seit 40Jahren einen Erder benötigt, wenn eine BK Anlage installiert wird, ist mir gänzlich neu.
    Wenn dem wirklich so ist, muss ich leider sagen, das sich dafür kein Mensch interressiert. Fast alle Altbauten, welche ich kenne, verfügen zwar über einen ordentlichen Potentialausgleich, welcher auch die BK-Leitungen umfasst, aber über keinen Erder.

    Welche anforderungen werden denn nun an den Erder gestellt?
     
  8. stebe

    stebe Strippenzieher

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    AW: Bestandschutz???

    also wir bauen in solchen fällen entweder einen tiefenerder oder einen kreuzerder ein. ein fundamenterder wäre natürlich das optimalste aber bei alten gebäuden kann man ja lange nach einem fundamenterder suchen.
     
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Bestandschutz???

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