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Thema: Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

  1. #1
    Dibby ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

    Hallo zusammen,

    wir bauen ein kleines Reihenmittelhaus mit einem Bauträger. Die Pläne sehen einen kleinen Versorgungsschacht vor. Laut Elektriker werden dort neben den Elektroleitungen auch der Schornstein und die Heizungsrohre verlegt.

    Überrascht hat mich die Aussage, dass dieser Schacht nach erfolgter Installation aus brandschutztechnischen Gründen aufgefüllt wird (ich glaube mit Beton).

    Ist das wirklich Pflicht oder gibt es Alternativen, um einen möglichen Kamineffekt zu verhindern? Ich hab irgendwie Bedenken, dass ich später nie an meine Leitungen rankomme...

    Vielleicht ist es wichtig: Das Haus wird in Hessen gebaut und demnach gelten die dortigen Vorschriften.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

    Dirk

  2. #2
    Avatar von schosch
    schosch ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

    Hi, da musst du beim Bauamt nachfragen welche Anforderungen bei euch gelten oder rede mal mit deinem zuständigen Schorni ob der evtl andere Möglichkeiten kennt da der den Kamin eh abnehmen muss am Ende
    Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht...

  3. #3
    iDD
    iDD ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Standard AW: Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

    Hallo,

    sofern das Thema noch aktuell ist, kann ich Dir auch Perlite empfehlen. Nicht brennbar und später wieder reversible.

    Gruß,

    iDD

  4. #4
    Erich Herms, Elektrom.Gut ist offline Neuer Benutzer Schlitzeklopfer
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    10

    Standard AW: Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

    Erich Herms, Elektromeister - Gutachter für Elektroanlagen nach TAB/VDE, keinem Verein/Verband verpflichtet.
    Das gemeinsame Verlegen von Elektroleitungen mit Leitungen eines anderen Gewerkes, wie z.B. Gas, Wasser, Heizung, Abfluß ist auch in Hessen verboten. Die Elektroleitungen verlangen einen eigenen Steigepunkt. Als Brandschutz können Brandschutzbinden oder Brandschutzpackungen verwendet werden, auch Hartschottmasse,Brandschutzspachtelmasse oder Brandschutzschaum können verwendet werden, läßt sich später wieder entfernen. Bezug OBO - Bettermann
    Mit freundlichen Grüßen

  5. #5
    Avatar von Kaffeeruler
    Kaffeeruler ist offline Super-Moderator Lasteinschalter
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    Standard AW: Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

    Das gemeinsame Verlegen von Elektroleitungen mit Leitungen eines anderen Gewerkes, wie z.B. Gas, Wasser, Heizung, Abfluß ist auch in Hessen verboten
    Stellt sich die frage was man unter gemeinsam verlegt nun auch immer verstehen mag.

    Letzlich ist es so das die E-Anlagenteile so verbaut sein müssen das sie ausreichenden abstand zu den Teilen anderer Grwerke aufweisen das es im, z.B. rep. falle eines Rohres nicht zu schäden an den strippen kommen kann.

    Das schließt aber das gemeinsame verlegen in Steigeschächte nicht aus, wenn mann die Wasserleitung net gleichzeitig als Halter für die Kabel nimmt

    So in etwa steht es in der 0100/520. Einschränkungen wg. temp usw. mal hinten an gestellt, es geht nur um das generelle Verbot welches es meines erachtens nicht gibt ( lasse mich gern überzeugen, mit verweis auf die Normen ). Und wenn der Schacht mit Beton aufgefüllt wird ist es nichts anders wie die inst auf dem Rohfussboden wo sich je nach Bau ne menge kreuzt.. Zwangsläufig

    klar ist, man sollte es wie auch immer vermeiden.. So ein Brenner hat ne gute Reichweite und pressen geht ja net immer

    Mfg Dierk



    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Fachmann oder lassen sie es bleiben

    hier könnte auch ihre stehen

  6. #6
    kabelmafia ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

    Moin,

    immer wieder interessant was Gutachter für Quellen zitieren... OBO Bettermann...

    wie wäre es mit DIN VDE 0100-520:2003-06 528.2.1 nationaler Text ? Oder 528.2.3 ?
    In Bereichen, die nicht nur zur Aufnahme von Kabeln und Leitungen vorgesehen sind, z. B. Versorgungsschächte oder Hohlräume, müssen Kabel und Leitungen so verlegt werden, dass sie im ungestörten Betrieb der benachbarten Anlagenteile, z. B. Gas-, Wasser- oder Dampfleitungen, keinen schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind.
    Wo in der TAB / VDE ist eigentlich geregelt, dass man Gutachter sein kann...?
    Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.

  7. #7
    Avatar von gert
    gert ist offline Boardinventar Schmorstellenfinder
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    Standard AW: Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

    Vielleicht meint er ja die M- LAR.

    Wenn die Brandschottung aus dem Schacht in die einzelnen Ebenen erfüllt ist, sollte eine komplette Verfüllung eines Steigeschachtes Blödsinn sein. Fraglich ist, welche Bedingungen im Einfamilienhaus überhaupt sind. Problematischer könnte es sein, wenn ein gemeinsamer Steigeschacht von zwei Reihenhäusern benutzt wird.

    Als Brandschott genügt auch oft reiner Sand, kostet nix und lässt sich schnell ausbauen oder mal eine Leitung nachschieben, bei unseren Erdgastankstellen genügt Sand sogar als Schott zur EX- Zone 2.

    Bin mal gespannt auf Erich Herms, Elektromeister - Gutachter für Elektroanlagen nach TAB/VDE, keinem Verein/Verband verpflichtet.

    Gruß Gert

  8. #8
    AC DC Master ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

    ich will auch nach TAB und VDE ein gutachter sein ! wußte garnicht das man laut TAB und VDE ein gutachter ist. ich denke immer da muß man ne prüfung dafür ablegen und so. wie bei den jungs von Vds. und mal so eben von OBO mal einen text abschreiben kann ich auch. tolle nummer.

    ich denke, und so wird es auch gemeint sein, das nur in dem bereich mit beton verfüllt wird, wo auch die leitungen durchgeführt werden. sprich alle decken und fußbodenschachtsegmente werden nach erfolgreicher inst. mit beton ausgefüllt. nix mit voll machen des schachtes. das wäre ja wahnsinn ! wer soll dann später einmal an die rohre oder leitungen zum rep. ran kommen. ne, ne, ne !
    The 3 Phasen Fredi himself ! Einer von der härtesten. Einfach kann jeder.

  9. #9
    kurzschlussmechaniker ist offline Benutzer Strippenzieher
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    53

    Standard AW: Versorgungsschächte mit Beton auffüllen?

    Ich wohne ebenfalls in Hessen seit zwei Jahren in einem neuen Reihenmittelhaus.
    So etwas wie @Dibby schreibt habe ich hier noch nicht erlebt!

    Ich stimme @kabelmafia 100.000%ig zu!

    Den Bauträger sollte man mal veröffentlichen und den "Elektriker" sollte man fragen, auf welcher Eisscholle der gelernt hat (wenn er überhaupt lernfähig ist!)

    Ihr merkt, mir schwillt der Kamm bei soviel Dummheit, Frechheit, Unverschämtheit und einem eigentlich schon grob vorsätzlich geplanten zeitlich verzögerten Totschlag!

    Übrigens habe ich eine Gastherme im Spitzboden, somit habe ich ein einziges Rohr:
    Verbrennungs/Frischluft (äusseres Rohr) und Abgas (inneres Rohr, wärmt gleichzeitig Frischluft vor!), somit entfällt ein Kamin vom Keller.
    Natürlich gibt es in vielen RH eine offene Feuerstelle im Wohn-/Essbereich im EG mit einem eigenen Kamin zum Dach.
    Bei unserem Bauträger wäre das allerdings ein einzelner brandsicherer Kamin, wie er eigentlich (sicherheits)bautechnisch auch in Hessen vorgeschrieben ist.

    Allerdings:
    Auch bei mir liegen Heizungs,- Wasserrohre, Gasrohr (zur Gastherme) und Elektroleitungen zu den oberen Stockwerken in einem "Versorgungsschacht", der mit maßen von etwa 20 cm x 40 cm mit Leichtbauplatten verschlossen und somit nicht zugänglich ist, aber leicht geöffnet werden kann (meine Frau und ich werden unsere Freude an dem Dreck haben, ich bete, dass ich da nie dran muss...).

    Fazit:
    Ich rate dringend zu einem (langjährigen, guten!!!) Sachverständigen (unbedingt 'rumhören und nachfragen!) und dann Veto einlegen (wenn es denn noch nicht zuspät ist...

    Nebenbei:
    Gutachter bzw. Sachverständiger kann sich übrigens JEDER nenen, diese Ausdrücke sind nicht geschützt!
    Es gibt natürlich für bestimmte Stellen gesetzlich zugelassene Gutachter bzw. Sachverständige, aber die sind (mit teilweisen hochwertigen Schulungen) dazu eine Klasse höher als die selbsternannten, denn für etwa 2.500 Euro gibt es schon nach einem "Kurs" eine "Mitgliedschaft in "XYZ"-Verbänden, da gibt es große, bunte Zertifikate mit tollen Unterschriften...

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