AW: Photovoltaikanlagen
Hallo,
die Gleichspannung liegt im ungünstigen Fall bei rund 17 Volt pro Panel. Ist also sehr gering, und somit risikoarm.
Diese Schützregelung ist nicht zu empfehlen, da bei Netzeinspeisung durch die Photovoltaikanlage diese Anlage das Schütz selber hält.
Eine Abschaltung im Brandfalle ist mir allerdings neu. Dann müßte man schon eine Brandmeldeanlage mit einem Schütz koppeln, welches bei einem Ereignis abgeworfen wird, wenn es denn nötig sein sollte.
Nachteil: Wenn es in der Nacht brennt, und man dann auch noch Stromausfall hat, funktionieren eventuell keine Rauchklappen, kein Licht, kein Abzug usw. Also lieber den Kreisbrandmeister fragen, was er davon hält.
Gruß,
Matthias
Ich übernehme keine Gewähr für Tipps und Berechnungen, insbesondere übernehme ich keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Ich vertrete hier lediglich meine Meinung. Auch kann ich nicht für die Richtigkeit von Schaltplänen garantieren. Die Pläne sind als Vorschlag zu verstehen und müssen nicht vollständig sein. Die sachgerechte und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten.
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