Rauchwarnmelder in Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung DIN 14676

Diskutiere Rauchwarnmelder in Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung DIN 14676 im Brandschutz Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Moin Moin, heute gab es bei mir eine kleine Diskussion. Bei der planung von Rauchwarnmeldern in einer Wohnung bin ich in der Norm DIN 14676 auf...

  1. #1 Darth_WaYnE, 09.09.2015
    Darth_WaYnE

    Darth_WaYnE Strippenstrolch

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    Moin Moin,
    heute gab es bei mir eine kleine Diskussion. Bei der planung von Rauchwarnmeldern in einer Wohnung bin ich in der Norm DIN 14676 auf folgenden Satz gestossen:
    "Mit einem Rauchwarnmelder dürfen Räume mit einer Fläche von nicht mehr als 60 m2 überwacht werden."
    Da habe ich mir gedacht: Der Zulässige Radius dieses Melder beträgt dann ja knapp 4.37m, damit habe ich dann meinen Erfassungsradius definiert.
    Wenn etwas ausserhalb liegt, dann muss halt ein zweiter gesetzt werden.

    Meine Kollegin hat sich das angehört, verstand das alles aber ganz anders:
    "Mit einem Rauchwarnmelder dürfen Räume mit einer Fläche von nicht mehr als 60 m2 überwacht werden."
    Da dachte sie sich: Egal wo der Melder montiert ist, es gelten immer die 60m², und es existiert kein Erfassungsradius.

    Klar ist natürlich das der Melder sonst Normgerecht istalliert wird, möglichst Raummittig, maximalhöhe 6m, 0,5m von Einrichtungsgegenständen entfernt u.s.w.
    Es halndelt sich bei dem Diskussionsobjekt um einen normalen Wohnraum, kein Flur oder ähnliches.

    Nun würde ich gerne eure Meinungen oder Erfahrungen zu diesem Thema hören. Vielleicht versteht ihr diesen Satz auch nocheinmal ganz anders?
    Habe(n) ich/wir etwas übersehen?
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Rauchwarnmelder in Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung DIN 14676

    60m² ist doch eindeutig oder. Eindeutiger geht es doch nicht. Wenn es irgendwas mit Radius zu tun hätte, dann hätte man das doch so geschrieben.
     
  4. #3 Darth_WaYnE, 10.09.2015
    Darth_WaYnE

    Darth_WaYnE Strippenstrolch

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    AW: Rauchwarnmelder in Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung DIN 14676

    60m² ist eindeutig, das stimmt schon. Wenn man aber die weiteren Anforderungen und Bedingungen dieser Norm dazu nimmt, wird es klar, das man eine Norm nicht auf einen Satz reduzieren darf.
    Unter anderem gibt es die Anforderung Rauchwarnmelder so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können. Ausserdem richtet sich die Anzahl und die Anordnung nach der Raumgeometrie und den Umgebungsbedingungen.
    Wenn wir nur diese beiden Punkte in die Überlegung mit einbeziehen, stellt sich mir die folgende Frage:
    Reicht es bei einem Raum mit einer Breite von 3.5m (laut Norm kein Flur!!!) und einer länge von 17m (59,5m²) tatsächlich aus, einen Rauchmelder 0,5m von der kurzen wand entfernt, zu setzen?
    Ich finde da ist das nicht so eindeutig das der Brandrauch ungehindert den Melder erreichen kann...
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Rauchwarnmelder in Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung DIN 14676

    Hält den Rauch irgend jemand auf auf den 17m? Ergo kann der Rauch den Melder ungehindert erreichen oder nicht.
     
  6. jet

    jet Hülsenpresser

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    AW: Rauchwarnmelder in Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung DIN 14676

    Hallo Darth_WaYnE

    Vielleicht beantwortet dies deine Frage.

    In Fluren mit einer Breite von max. 3 m darf der Abstand zwischen zwei Rauchwarnmelder maximal 15 m betragen. Der Abstand des ersten Melders von der Stirnfläche (Ende des Flurs) darf maximal 7,50 m betragen.

    Flure mit einer Breite größer 3 m sind in Bezug auf Anzahl und Anordnung wie Räume zu behandeln – das heißt: 1 Rauchwarnmelder pro 60 m² Überwachungsfläche.

    Das heißt für mich im Umkehrschluss, bei 3m Breite darf der Raum maximal 20m lang sein.
     
  7. #6 AC DC Master, 01.11.2015
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Rauchwarnmelder in Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung DIN 14676

    moment. da sollte es hilfreich sein mal die installationshinweis der Hersteller zu rate zu ziehen. die wir installieren überwachen eine fläche von 40m². also einen raum von 40m² in der mitte installiert. selbst wenn diese einen halben meter oder meter weg von der leuchte installiert werden, sind es immer noch 40m². oder an der wand oder dachschrägen.
    die Sache nimmt erst dann gestalt an, wenn an der decke träger sind, die eine gewisse größe haben bzw. feldkassetten das ganze reduzieren. kommt noch ein raumhoher raumtrenner ins spiel wird die Sache noch mal anders.
    erst wissen welchen Hersteller mit welcher flächenüberwachung man nimmt.ist der raum 60m² groß und es wird ein 40m² abdeckender rauchwarnmelder eingesetzt, muß ein zweiter installiert werden.
     
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