Guten Abend,
nicht erschrecken, bin neu hier und habe auch gleich einen ganzen Fragenkatalog.
Zum Hintergrund: Im Doppelscheunenanteil meines Miteigentümers entzündete sich ein Brand. Der Scheunenanteil stand unter Denkmalschutz, war überwiegend aus Holz gebaut und der Nachbar unterhielt in seinem Anteil ein umfangreiches Heulager.
Der Brand griff auf meinen Scheunenanteil über und verursachte große Schäden. Im Nachgang hatten wir das ganze Programm: Kripo, Staatsanwalt, Gutachter,...!
Ein Verschulden Dritter konnte ausgeschlossen werden, ein Ereignis höherer Gewalt ebenso! Der Brand wurde durch eine schadhafte Elektroinstallation beim Nachbarn entzündet.
Der Gutachter der Staatsanwaltschaft geht jetzt her und sagt, dass die einschlägigen Vorschriften der DIN VDE 0105 lediglich für Gewerbebetriebe gelten und somit hier nicht anwendbar sind.
Meines Erachtens ist diese Beschränkung seit 1997 explizit nicht mehr in der Norm verankert?! Für den Fall eines Brands ist der Eigentümer/Besitzer doch verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass die Installation zum Zeitpunkt der Brandentstehung in Ordnung war, völlig unabhängig davon, ob diese regelmäßig gewartet wurde, oder?!
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand etwas klarheit verschaffen könnte.
Herzliche Grüße und eine gute Nacht
Gazouet



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Ich bin der glücklichste Mensch auf dieser Erde. Ich darf jeden Tag in den Zirkus gehen und bekomme auch noch Geld dafür 
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