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Thema: Elektrisch gezündeter Brand

  1. #1
    Gazouet ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Elektrisch gezündeter Brand

    Guten Abend,

    nicht erschrecken, bin neu hier und habe auch gleich einen ganzen Fragenkatalog.

    Zum Hintergrund: Im Doppelscheunenanteil meines Miteigentümers entzündete sich ein Brand. Der Scheunenanteil stand unter Denkmalschutz, war überwiegend aus Holz gebaut und der Nachbar unterhielt in seinem Anteil ein umfangreiches Heulager.

    Der Brand griff auf meinen Scheunenanteil über und verursachte große Schäden. Im Nachgang hatten wir das ganze Programm: Kripo, Staatsanwalt, Gutachter,...!

    Ein Verschulden Dritter konnte ausgeschlossen werden, ein Ereignis höherer Gewalt ebenso! Der Brand wurde durch eine schadhafte Elektroinstallation beim Nachbarn entzündet.

    Der Gutachter der Staatsanwaltschaft geht jetzt her und sagt, dass die einschlägigen Vorschriften der DIN VDE 0105 lediglich für Gewerbebetriebe gelten und somit hier nicht anwendbar sind.

    Meines Erachtens ist diese Beschränkung seit 1997 explizit nicht mehr in der Norm verankert?! Für den Fall eines Brands ist der Eigentümer/Besitzer doch verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass die Installation zum Zeitpunkt der Brandentstehung in Ordnung war, völlig unabhängig davon, ob diese regelmäßig gewartet wurde, oder?!

    Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand etwas klarheit verschaffen könnte.

    Herzliche Grüße und eine gute Nacht

    Gazouet

  2. #2
    Elektro ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Elektrisch gezündeter Brand

    Hallo,

    Die Frage ist die, entstand der Brand weil nicht nach Norm Installiert wurde? ( Link 1)
    Feuergefährliche Betriebsstätte, da gelten ja weitgehende Normen wie Brandschutz, Schutzart ... .
    Das sieht in der Praxis oft Brandgefährlich aus. Also möglich das der E-Fachmann Haftet oder der Heimwerker der bestimmt die Normen nicht alle kennt.
    Genaso kann es sein, das ein Raum der nicht nach Normen für Feuergefährliche Betriebsstätte errichtet wurde, später durch das falsche Lagern von Heu zu einer Feuergefährliche Betriebsstätte wurde.

    hier mal ein Beitrag der Fachzeitschrift de

    http://www.de-online.info/archiv/200...10_09_EI44.pdf


    Oder weil nicht geprüft wurde, konnte ein Schaden nicht rechtzeitig gefunden werden. (Link 2 unten)

    Wenn sich die Frage auf die Prüfpflicht bezieht, da gibt es ein Urteil. Hier geht es auch um Schadensersatz bei einem Brand. Ob es hier der Vermieter oder wie bei dir der Eigentümer ist, da sehe ich keinen unterschied.
    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung
    Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger wegen der Schäden, die ihm infolge des in der Nachbarwohnung ausgebrochenen Brandes an seinem Eigentum entstanden sind, kein Schadenersatzanspruch gegen den beklagten Vermieter zusteht.
    Quelle
    Bundesgerichtshof Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07

    Bin jedoch kein Anwalt, ist nur meine Meinung und das was ich so gefunden habe.
    Was war denn genau der Grund des Brandes? "schadhafte Elektroinstallation" kann alles sein.
    Geändert von Elektro (28.05.2009 um 08:55 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß Elektro

  3. #3
    Avatar von ebt'ler
    ebt'ler ist offline Boardinventar Spannungstauglich
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    Standard AW: Elektrisch gezündeter Brand

    Zitat Zitat von Gazouet Beitrag anzeigen
    ...
    und der Nachbar unterhielt in seinem Anteil ein umfangreiches Heulager.
    ...
    Also wurde das Gebäude gewerblich genutzt?

    Prüfprotokolle?

  4. #4
    Elektro ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Elektrisch gezündeter Brand

    Zitat Zitat von ebt'ler Beitrag anzeigen
    Also wurde das Gebäude gewerblich genutzt?

    Prüfprotokolle?
    Ein Vermieter hat weit ausgelegt auch ein "Gewerbe".
    Wie du aus dem Verlinktem Urteil lesen kannst, nutzt dir das also nichts.

    Ich tippe mehr auf den weg über "Feuergefährliche Betriebsstätte" War ein FI vorhanden?
    War die Anlage nach den Normen errichtet oder hat der Eigentümer Verantwortung durch eine Nutzungsänderung, einbringen vom Heu, ohne Anpassung der Anlage.

    Das sind dann Fragen an den Anwalt ...
    Geändert von Elektro (28.05.2009 um 10:43 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß Elektro

  5. #5
    Gazouet ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Elektrisch gezündeter Brand

    Herzlichen Dank für die Antworten bis hierher!

    Also, ich zitiere mal etwas aus dem Gutachten:

    Die Stromleitungen waren NYM 4 x 4 qmm Cu.
    Abgesichert mit Schraubautomaten 25 A.
    Leitungsverlegung entsprach den Vorschriften VDE bei Errichtung (vor 1970).
    Es konnten 2 Klemmdosen (eine davon im Heulager) lokalisiert werden.
    An dem Klemmstein ist der rechte Bügel ausgeglüht und die Porzellanteile weisen ebenfalls Spuren der Wärmebelastung auf.
    ...
    Die Abdeckung beider Dosen konnte nicht aufgefunden werden.
    ...
    Jetzt kommen die eigentlichen Ungereimtheiten:

    Als Schadenverlauf kann festgestellt werden:
    Die vorhandene Installation war in Betrieb.
    Die Absicherung war mit 25 A.
    Durch einen Isolationsfehler, der durch die etwas gelöste Klemme in dem Anschlussgehäuse verstärkt wurde, kam es zum Fließen eines Fehlerstromes. Dieser Fehlerstrom hat den Klemmstein und die umgebenden brennbaren Materialien und so die Brandaufbereitung vorgenommen.
    ...
    Zitat Ende

    Meine Schlußfolgerung ist jedoch, dass die schadhafte Klemmung für die Erwärmung verantwortlich war und den Isolationsfehler verursachte?

    Zu den restlichen Fragen.

    Die Scheune wurde bis ca. 1990 gewerblich genutzt, dannach Hobby-Landwirt, jedoch weiter Heulager.
    FI´s waren nicht vorhanden.
    Ob die Absicherung gegen Kurzschluss überhaupt wirksam war, ist nicht bekannt.
    Es gibt tatsächlich keine gesetzliche Verpflichtung, in welchen zeitlichen Abständen geprüft werden muss.
    Zu dem zitierten BGH-Urteil von Elektro - die Räume waren vermietet, den Mieter trifft auch eine teilweise Pflicht zur Sorgfalt. Bei mir lag eine Eigennutzung vor, d.h. nur der Eigentümer/Nachbar war Herr über die Sache.
    Ich persönlich favorisiere auch die feuergefährdete Stätte, also rein das Gefährdungspotential, völlig unabhängig, ob gewerblich oder privat genutzt.

    Grüße

  6. #6
    Elektro ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Elektrisch gezündeter Brand

    Also ich sehe in den Dosen ohne Deckel schon ein Verschulden des Eigentümers.
    Diese Gefahr sollte auch ein nicht Fachmann kennen, und abstellen.
    Sonst hätte die Schmor stelle sich kaum entzünden können.
    Also kein Staub oder Heu bei der Klemme.

    Waren die 25A für eine Verteilung, Licht oder Steckdosen?


    Ich habe dir eine Private Nachricht geschickt
    Geändert von Elektro (28.05.2009 um 15:14 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß Elektro

  7. #7
    Gazouet ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Elektrisch gezündeter Brand

    Die Absicherung erfolgte ab Stromkreisverteilung ab Zähler.

    Noch ein Zitat aus dem Gutachten:

    An dieser Porzellan-Abzweigdose sind die Verdrahtungsklemmen stark beschädigt und zum Teil sind die Messingteile verschmolzen.
    ...
    In dieser Aufnahme wird die in den Anschlusskasten eingeführte Leitung NYM 4 x 4 dargestellt. Eine Ader ist am Ende verschmolzen. Die anderen Adern sind etwas zurückgesetzt miteinander verschweißt.
    Wird durch einen Kontaktfehler die Ader sehr stark erwärmt, so wird die Basisisolierung der einzelnen Adern ebenfalls über die zulässige Temperatur erwärmt, wird weich und die einzelnen Adern kommen durch die Spannung in den Adern im Anschlussraum zusammen, führen zum Kurzschluß und schweßen zusammen. Dies lokale sehr starke Erwärmung kann die umgebenden brennbaren Teile entzünden wenn die Belastung durch die Überwärmung längere Zeit angedauert hat.

    Zitat Ende

    Mein Schluss aus diesen Ausführungen:

    Gelöste Klemmung - Erwärmung der Adern - Isolation verdampft - Kurzschluß - Kurzschlußsicherung spricht nicht an, da alter Schraubeinsatz - Adern verschweßen - Hitze entzündet Brand!

    Oder? Der Gutachter widerspricht sich selbst, denn später nennt er den Fehlerstrom als Auslöser?!

    Herzliche Grüße, Gazouet

  8. #8
    Avatar von Kaffeeruler
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    Standard AW: Elektrisch gezündeter Brand

    Naja, alter schraubeinsatz ist relativ. zu erst müßte mann beigen und mal den Schleifenwiderstand messen.. 25A bei 4² und x Dosen/Klemmen + x Meter kann auch dazu geführt haben. Auch mit was wurde die Leitung belastet usw...

    ich hatte hier z.B mal ne VT , 1 abgang 10mm², abgesichert mit 32A Neozed. Solte kein Probl. sein. Nur wenn die Leitung 100m Lang ist über x Dosen /mit miesen klemmen und am ende ein Fehler auftrat löste vorne nicht mehr aus. Eine Schleifenmessung ergab im nachhinein ein IK von knappen ~80 A.. Egal ob LS od Neo.. ich glaube selbst ein FI hätte es nicht gewurmt
    Da rauchts am ende bevor was auslöst

    Mfg Dierk



    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Fachmann oder lassen sie es bleiben

    Ich bin der glücklichste Mensch auf dieser Erde. Ich darf jeden Tag in den Zirkus gehen und bekomme auch noch Geld dafür

  9. #9
    Gazouet ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Elektrisch gezündeter Brand

    Seh ich auch so! Bin zwar nur Wiwi, habe aber beruflich viel mit diversen Autobauern zu tun - Fertigungsprozesse überwachen usw.
    Wir haben das Thema mit Leuten von der E-Planung ausgiebig diskutiert und sind zu ähnlichen Schlüssen gekommen.
    Von einem Fehlerstrom, der bei einem Isolationsfehler fließt ist wahrscheinlich so gering, dass die thermische Entwicklung einen Brand nur sehr schwer entzünden kann.
    Mittel der Wahl wäre auch hier das Messen der Schleifenimpedanz über Zeit gewesen.

    Somit ist die einzig logische, und in sich schlüssige, Ursache für die Brandentstehung die gelöste Klemme in der Abzweigdose, oder?

    Herzliche Grüße, Frank

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