Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?
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Alt 04.03.2010, 20:28
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Standard Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?

Hallo,
streite mich mit meinem Kollegen(Klempner,macht den Meister in
Abendschule).Er hat das Thema Elt in der Schule beendet und
eine Prüfung gehabt:Jetzt könnte er festgelegte Tätigkeiten(ELT)
ausführen.Pumpen anschliessen,Durchlauferhitzer und Schaltschränke
Heizung etc.
Stimmt das,wo steht das in der VDE??
Er hat es angeblich schwarz auf weiß von seiner Handwerkskammer!!
LG Klemme 0
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AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?
  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 20:48
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Standard AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?

Hallo Achim,

ich vermute mal dass er in Garbsen war. Schaue mal da Elektrofachkraft


Gruß Torsten
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Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit und hafte auch nicht für Folgen die durch selbst vorgenommene Eingriffe in die Elektroanlage entstehen.

Zynismus ist es, wenn ein auf sein Opfer einprügelnder Schläger fragt: Gefällt dir das? Soll ich noch mal zuschlagen?

Sarkastisch ist es, wenn der Geschlagene, anstatt zu wehklagen, erwidert: Aber natürlich! Gleich noch mal!

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AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?
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Alt 04.03.2010, 20:52
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Standard AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?

Naabend....

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFFT)

steht zum Beispiel in der BGV A3 § 2 Abs. 3.

Ausbildungskriterien nach BGG 944

MfG....
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.....es gibt nichts praktischeres als eine gute Theorie.....
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AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?
  #4 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 21:00
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Standard AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?

Oh,
da kannst du ein Zertifikat erhalten!!
Kenne,ich nur in dem Zusammenhang mit Banken!!
Na ja,aber darf er oder nicht??
LG Klemme 0
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AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?
  #5 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 21:11
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Standard AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?

Mal ein wenig dazu zusammen gesucht. Meiner Meinung nach überschätzen diese Personen in der Regel ihr können...


Begriffe:

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen, die ihm übertragenden Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur mit der Ausführung solcher Arbeiten beauftragen, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. In einer Arbeitsanweisung hat der Unternehmer die Tätigkeiten festzulegen und zu beschreiben. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Unternehmers zur Unterweisung nach Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 § 7.

In welchem Umfang Arbeiten an den elektrischen Anlagen ausgeführt werden dürfen, bestimmt der Unternehmer. Er trägt die Verantwortung für Auswahl, Beaufsichtigung und Weiterbildung der von ihm eingesetzten Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.

Grundlegende Anforderungen an die Ausbildung / Weiterbildung

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Diese Ausbildung muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Die Dauer der theoretischen Ausbildung ist ausreichend zu bemessen. Die praktische Ausbildung muss an den in Frage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden und die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für festgelegte Tätigkeiten sicher angewendet werden können.
Die Ausbildung ist mit einer Prüfung abzuschließen, in der der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachweisen muss. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, mit welchen Tätigkeiten der Teilnehmer künftig vom Unternehmer beauftragt werden darf.
Die Ausbildung muss durch qualifizierte Personen ( z.B. Meister in einem elektrotechnischen Beruf ) durchgeführt werden. Einschlägige Erfahrung in der Berufsausbildung ist wünschenswert.

Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Handwerk u. Industrie

Grundausbildung:

Die Grundausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Ausbildungsdauer muss mindestens 80 Stunden betragen. Im theoretischen Teil müssen die im Ausbildungsplan gemäß Beispiel nach Anhang 1 enthaltenen Lehrinhalte vermittelt werden. Im praktischen Teil müssen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umgesetzt und angewandt werden.

Betriebliche Fachausbildung:

Soweit in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten nicht vermittelt werden können, ist die Grundausbildung durch eine betriebliche Fachausbildung zu ergänzen. In der betrieblichen Fachausbildung müssen Kenntnisse erworben und Fertigkeiten trainiert werden, die in Ergänzung zur Grundausbildung, für die Ausführung der festgelegten Tätigkeiten notwendig sind.
Eine Dauer für die betriebliche Fachausbildung kann nicht angegeben werden. Sie hängt ab vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der festgelegten Tätigkeiten. Die Ausbildungszeit ist so zu bemessen, dass die festgelegten Tätigkeiten in eigener Fachverantwortung sicher ausgeführt werden können.
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Geändert von Zosse (04.03.2010 um 21:29 Uhr). Grund: Rechtschreibung
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AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?
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Standard AW: Festgelegte Tätigkeiten Elt für Klempner?

Mal ein Dank an euch,
für die schnellen und umfangreichen Infos!!
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