AW: Hotel installation mit ca 22 Betten
Moin,
da klärt sich ganz einfach:
in der Baugenehmigung sind je nach Landesbauordnung und zuständiger Beherbergungstättenverordnung unterschiedliche Ausführungen hinsichtlich Funktionserhalt, Notbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Rauchabschlüßen und ähnliches gefordert.
Explizite Anforderungen werden in den Anlagen zur Baugenehmigung gestellt. Ohne die geht garnix.
Wer ist der verantwortliche Fachplaner? In welchem Bundesland ist das Hotel?
Bitte bedenke, dass der Bauherr zu den jeweiligen Landesbaurechtlichen Forderungen neben der Ausführung auch umfangreiche Dokumentation liefern muss - auch hinsichtlich der Qualifikation des Auftragnehmers.
Die zuständige Baubehörde wird bei der Größe der Beherbergungsstätte auch eine Überprüfung durch einen Prüfsachverständigen nach LBO / TPVO durchführen. Da bleibt kein Mangel unentdeckt...
Bestehen auch nur geringe Zweifel über die Arbeitsausführung, wird die Betriebserlaubnis baurechtlich versagt. Das geht u.U. sehr schnell.
Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.
Lesezeichen