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Thema: STK und BGV A3

  1. #1
    johny7 ist offline Neuer Benutzer
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    Frage STK und BGV A3

    Kann mir jemand den Unterschied zwischen Sicherheitstechnischen Kontrollen bei Medizinischen Geräten und der Geräteprüfung nach BGV A3 erklären? Darf ich als Elektrofachkraft beides durchführen?

  2. #2
    kabelmafia ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: STK und BGV A3

    Moin,

    die STK bezieht sich nur auf Medizinische Geräte, die BGV A3 ist globaler auf alle elektrischen Arbeitsmittel ausgelegt.
    Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.

  3. #3
    johny7 ist offline Neuer Benutzer
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    Frage AW: STK und BGV A3

    Die MPBetreibV sagt in § 6 (4):
    Eine sicherheitstechnische Kontrolle darf nur durchführen, wer 1.auf Grund seiner Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen bietet,
    2.hinsichtlich der Kontrolltätigkeit keiner Weisung unterliegt und
    3.über geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen verfügt.
    Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind durch die Person, die sicherheitstechnische Kontrollen durchführt, auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen.


    In meiner Prüfung als Elektroniker für Geräte und Systeme musste ich die Geräteprüfung nach BGV A3 durchführen. Das konnte ich als - so hieß es - Elektrofachkraft.
    Wo ist festgelegt, wer Elektrofachkraft ist? § 6 sagt "auf Grund seiner Ausbildung" etc. Welche Ausbildung zählt denn dazu? Wo könnte ich im Zweifelsfall belegen, dass ich als EGS eine Elektrofachkraft bin?

  4. #4
    kabelmafia ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: STK und BGV A3

    Moin,

    du wirst von deinem Vorgesetzten dazu bestellt. Es obliegt seiner Verantwortung, dich als EFK zu führen. Siehe dazu auch TRBS 1203 (ganz neu im Mai erschienen) im Abschnitt 3. Oder (auch ganz neu) DGUV-I 5190.

    Zu einer STK gehört üblicherweise auch eine Schulung an den Geräten, die du prüfen sollst. Das ist eine Welt für sich, die noch sehr viel tiefer geht, als das Prüfen nach "BGV A3" mit den schnöden Holzhammermethoden.
    Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.

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