AW: ständige Überwachung
Moin,
die Textstelle die du meinst, ist in der BGV A3 zu finden. Die BGV A3 ist jeodoch nicht mehr alleinig anwendbar. Es müssen weitere (jetzt staatliche) Regelwerke betrachtet werden. Die BGV A3 war ein Regelwerk der Versicherer, jetzt gilt es auch die Anforderungen des Staates zu erfüllen... Stichworte hierzu sind BetrSichV, TRBS & Co.
Man hat das aktuelle neu formuliert in der DIN VDE 0105-100:2009-10:
5.3.101.0.4
Bei Anlagen, die im normalen Betrieb einem wirksamen Managementsystem für vorbeugendeUnterhaltung und Wartung unterliegen, dürfen die wiederkehrenden
Prüfungen durch die angemessene Durchführung einer dauernden Überwachung und Wartung der Anlage und all ihrer Betriebsmittel durch Elektrofachkräfte ersetzt werden. Geeignete Nachweise müssen zur Verfügung gehalten werden.
...heißt eigentlich nichts anderes, als, dass du über deine Sichtprüfung ständige schriftliche Nachweise führen musst. Dies muss durch gelentliche Messungen (!) unterstützt werden. Es müssen ständig Elektrofachkräfte ( die auch befähigte Person sind nach TRBS 1203) vor Ort sein.
Es muss auch Gefährdungsbeurteilungen für die Anlage geben nach ArbSchG, die genau aufschlüsseln welche Maßnahmen zur ständigen Überwachung getroffen sind. Es muss alles belegbar und nachviollziehbar sein.
Das lohnt sich oft nur für Anlagen, die eine 100% Verfügbarkeit haben müssen, also Großrechenzentren, Intensivmedizinische Einreichtungen, Versorgung von Telekomunikationseinrichtungen.
Im normalen produzierenden Gewerbe wird gerne mit dem Gedanken gespielt nach dieser Normstelle die Prüfungen sein zu lassen, doch wenn man sich näher damit beschäftigt wird sehr schnell klar, dass "nicht-prüfen" die deutlich teurere Variante ist.
Vorrangestellt der oben zitierten Textstelle ist übrigends folgender Satz:
5.3.101.0.3
Sind in besonderen Fällen Messungen an oder in elektrischen Anlagen mit technisch oder wirtschaftlichwirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht durchführbar, z. B. bei ausgedehnten Erdungsanlagen, großen Leiterquerschnitten, vermaschten Netzen, so ist auf andere Weise nachzuweisen, dass die zu ermittelnden Werteeingehalten werden, z. B. durch Berechnung mit Hilfe von Netzmodellen
Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.
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