+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: ständige Überwachung

  1. #1
    matwtal ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    17.06.2010
    Beiträge
    1

    Standard ständige Überwachung

    hi,
    laut VDE muß man anlagen alle 4 Jahre überprüfen.
    diese überprüfung kann auch wegfallen, wenn diese einer ständigen überwachung durch eine fachkraft unterliegt.

    was kann ich unter einer ständigen überwachung verstehen?
    ich bin durchgehen an einem ort stioniert und kann wenn etwas passiert direkt vor ort sein und zusätzlich noch stichprüfungen durchführen.reicht das als ständige überwachung?

    danke für die hilfe.

  2. #2
    Avatar von Kaffeeruler
    Kaffeeruler ist gerade online Super-Moderator Lasteinschalter
    Registriert seit
    23.12.2007
    Ort
    Wüsting (bei oldb )
    Beiträge
    4.418

    Standard AW: ständige Überwachung

    Vorsicht ist geboten damit, im Falle eines falles bist du trotz allem in der beweispflicht. Gerade wenn Laien an den Anlagen arbeiten.
    Ständig Überwacht würde nur in abgetrennten und gesicherten Anlagen gehen wo nur Fachkräfte ran kommen.

    ich bin durchgehen an einem ort stioniert und kann wenn etwas passiert direkt vor ort sein und zusätzlich noch stichprüfungen durchführen
    Und wenn du eh ständig da bist und Prüfungen machen kannst wenn was passiert ist kannste sie auch vorher machen bevor was passiert

    Letztlich entscheidest du als VEFK

    mfg Dierk



    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Fachmann oder lassen sie es bleiben

    Ich bin der glücklichste Mensch auf dieser Erde. Ich darf jeden Tag in den Zirkus gehen und bekomme auch noch Geld dafür

  3. #3
    kabelmafia ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
    Registriert seit
    04.12.2008
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    376

    Standard AW: ständige Überwachung

    Moin,

    die Textstelle die du meinst, ist in der BGV A3 zu finden. Die BGV A3 ist jeodoch nicht mehr alleinig anwendbar. Es müssen weitere (jetzt staatliche) Regelwerke betrachtet werden. Die BGV A3 war ein Regelwerk der Versicherer, jetzt gilt es auch die Anforderungen des Staates zu erfüllen... Stichworte hierzu sind BetrSichV, TRBS & Co.

    Man hat das aktuelle neu formuliert in der DIN VDE 0105-100:2009-10:
    5.3.101.0.4
    Bei Anlagen, die im normalen Betrieb einem wirksamen Managementsystem für vorbeugendeUnterhaltung und Wartung unterliegen, dürfen die wiederkehrenden Prüfungen durch die angemessene Durchführung einer dauernden Überwachung und Wartung der Anlage und all ihrer Betriebsmittel durch Elektrofachkräfte ersetzt werden. Geeignete Nachweise müssen zur Verfügung gehalten werden.
    ...heißt eigentlich nichts anderes, als, dass du über deine Sichtprüfung ständige schriftliche Nachweise führen musst. Dies muss durch gelentliche Messungen (!) unterstützt werden. Es müssen ständig Elektrofachkräfte ( die auch befähigte Person sind nach TRBS 1203) vor Ort sein.
    Es muss auch Gefährdungsbeurteilungen für die Anlage geben nach ArbSchG, die genau aufschlüsseln welche Maßnahmen zur ständigen Überwachung getroffen sind. Es muss alles belegbar und nachviollziehbar sein.
    Das lohnt sich oft nur für Anlagen, die eine 100% Verfügbarkeit haben müssen, also Großrechenzentren, Intensivmedizinische Einreichtungen, Versorgung von Telekomunikationseinrichtungen.
    Im normalen produzierenden Gewerbe wird gerne mit dem Gedanken gespielt nach dieser Normstelle die Prüfungen sein zu lassen, doch wenn man sich näher damit beschäftigt wird sehr schnell klar, dass "nicht-prüfen" die deutlich teurere Variante ist.

    Vorrangestellt der oben zitierten Textstelle ist übrigends folgender Satz:
    5.3.101.0.3
    Sind in besonderen Fällen Messungen an oder in elektrischen Anlagen mit technisch oder wirtschaftlichwirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht durchführbar, z. B. bei ausgedehnten Erdungsanlagen, großen Leiterquerschnitten, vermaschten Netzen, so ist auf andere Weise nachzuweisen, dass die zu ermittelnden Werteeingehalten werden, z. B. durch Berechnung mit Hilfe von Netzmodellen
    Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.

  4. #4
    kurzschlussmechaniker ist offline Benutzer Strippenzieher
    Registriert seit
    02.08.2010
    Ort
    Rhein-Main
    Beiträge
    53

    Standard AW: ständige Überwachung

    Diese "ständig überwachte Anlage" kann man relativ einfach erreichen:
    Ich baue in besonders ausgewählten strategisch bedeutsamen (natürlich auf den Strom bezogen!) Verteilungen jeweils mindestens eine Differenzstrommessung ein. Diese schalten nicht ab, sondern geben nur eine Warnung aus (Einzel- oder Sammelmeldung).
    Durch Messungen am Tage der Inbetriebnahme aller Differenzstrommessgeräte erfasse ich die einzelnen Differenzströme, die jetzt fliessen, kontrolliere, ob sie auch in Abhängig vom Verbrauchsmittel auch zulässig sind (ansonsten ist das Gerät evtl. defekt), dann kann ich einen Warnschwellwert einstellen, der gerade nicht zur Warnung führt. Diese Werte werden in Abhängigkeit von den einzelnen Verbrauchereinschaltzeiten variieren und können evtl. mal zur Warnung führen, dann wird der Schwellwert neu eingestellt.
    Nach spätestens eineri Woche sollten eigentlich alle Differenzstromwächter ohne Warnung laufen.
    Ab jetzt erfasse ich eine Verschlechterung eines der Werte (die übrigens NICHT an der Obergrenze der zulässigen Differenzströme eingestellt werden!!!).
    Somit habe ich meine ständige Messung/Erfassung des Istzustandes meines Netzes.

    kabelmafia hat schon viel Wahres und wirklich Zutreffendes dazu geschrieben.
    Da wird dann nicht nur mit EDV-Netzen gemacht, sondern mit ALLEN Netzen.
    "Lohnende" Netze gibt es nicht,
    bei einem tödlichen Ereignis wird spätestens ein Richter festlegen, was "betriebswirtschaftlich vertretbar" war/ist und, glauben Sie mir, einen Staatsanwalt und einen Richter interessiert das überhaupt nicht, wie groß eine Firma ist, dann gilt nur noch eines für denjenigen, der die Verantwortung kriegt (auch hatte?): Zahnbürste kaufen...

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein