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Thema: Zutritt eines abgeschlossenen, elektrischen Betriebsraumes für elektrotech.Leien

  1. #1
    Piktor ist offline Neuer Benutzer Schlitzeklopfer
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    Standard Zutritt eines abgeschlossenen, elektrischen Betriebsraumes für elektrotech.Leien

    Ein freundliches Hallo und guten Tag an Euch,

    heute habe ich ein Problem, daß ein Ingeneur für Maschinentechnik, in der Funktion eines technischen Betriebsleiters, den Zutritt zu den Schalträumen seines Gebäudes gewährt haben will.
    Nun weiß ich nicht, wie ich damit umgehen soll! Zum einen ist er bis dto keine unterwiesene Person, und elektrotechnisch gesehen keine Fachkraft.

    Meine Frage an Euch:
    Ist jemand mit ähnlicher Problemstellung vertraut, und kann mir ein paar Tips geben? Z.b., wie weit müßte ich den Maschinentechniker unterweisen, damit er Vorschriftskonform besagte Räume betreten kann. Für Eure Tips und Meinungen bin ich sehr dankbar.

    Freundliche grüße

    Harald

  2. #2
    kabelmafia ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    376

    Standard AW: Zutritt eines abgeschlossenen, elektrischen Betriebsraumes für elektrotech.Leien

    Moin,

    klare Sache! Der Unternehmer (oder seine vEFK) müssen nur sicherstellen, dass der Herr Ing. ausreichend über die Gefahren unterrichtet und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen kann. (siehe TRBS 2131)
    Eine EuP erfüllt das nach aktueller Lesart der TRBS eigentlich nicht, aber es ist eine Qualifikation, die man als ausreichend ansehen kann.
    Ansonsten muss er ständig beim Betreten der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten begleitet werden.
    Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.

  3. #3
    Avatar von Zosse
    Zosse ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    2.891

    Standard AW: Zutritt eines abgeschlossenen, elektrischen Betriebsraumes für elektrotech.Leien

    Meiner Meinung nach würde eine Qualifikation zur elektrotechnisch unterwiesene Person reichen, da die elektrotechnisch unterwiesene Person auch z.B. eine Schaltberechtigung haben könnte und somit elektrische Betriebsstätten betreten darf.
    Geändert von Zosse (01.07.2010 um 07:20 Uhr)

    Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit und hafte auch nicht für Folgen die durch selbst vorgenommene Eingriffe in die Elektroanlage entstehen.

    Zynismus ist es, wenn ein auf sein Opfer einprügelnder Schläger fragt: Gefällt dir das? Soll ich noch mal zuschlagen?

    Sarkastisch ist es, wenn der Geschlagene, anstatt zu wehklagen, erwidert: Aber natürlich! Gleich noch mal!



  4. #4
    kurzschlussmechaniker ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Beiträge
    53

    Standard AW: Zutritt eines abgeschlossenen, elektrischen Betriebsraumes für elektrotech.Leien

    Hallo,
    kabelmafia und zosse haben recht:
    der Ing. für Maschinentechnik wird von dir über die Gefahren im Schaltraum unterwiesen, du erklärt ihm, was er zu tun hat, falls ihm etwas auffällt (Notruf am Telefon im Schaltraum absetzen, dann raus und Tür zu), du erklärt ihm, was er darf, und das ist eigentlich nur "spazierengehen", sonst nichts, du läßt ihn deine Belehrung unterschreiben, dann darf er hinein wie jede andere EuP auch.

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