AW: Zutritt eines abgeschlossenen, elektrischen Betriebsraumes für elektrotech.Leien
Moin,
klare Sache! Der Unternehmer (oder seine vEFK) müssen nur sicherstellen, dass der Herr Ing. ausreichend über die Gefahren unterrichtet und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen kann. (siehe TRBS 2131)
Eine EuP erfüllt das nach aktueller Lesart der TRBS eigentlich nicht, aber es ist eine Qualifikation, die man als ausreichend ansehen kann.
Ansonsten muss er ständig beim Betreten der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten begleitet werden.
Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.
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