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Thema: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

  1. #1
    Norka ist offline Neuer Benutzer
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    Frage Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    Hallo zusammen.

    Danke für die viele tollen Beiträge die mir/uns schon oft geholfen haben.
    Nun allerdings ist es Zeit sich doch einmal anzumelden.

    Meine Frage, die ich leider bis jetzt noch nirgends beantwortet bekommen habe ist:

    Ist man als Facharbeiter (Elektroniker für Geräte und Systeme) mit Berufserfahrung befähigt (ist es erlaubt) Elektroinstallationen, auf ihre Sicherheit hin, einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen?

    Unsere Unternehmung möchte sich nach irgendeiner Norm zertifizieren und muss daraufhin die "Steckdosen etc" prüfen.

    Vorzugsweise mit dem "Profitest 2" von GMC.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    mfG
    Norka

  2. #2
    kabelmafia ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    Moin,

    schau mal in die TRBS 1203 vom Mai 2010, ob du die Anforderungen erfüllst.
    Dein Vorgesetzter muss dir bestätigen, dass er meint, du würdest den Anforderungen darin gerecht. Das ist dann die Bestellurkunde zur Befähigten Person. Die muss von dir und deinem Vorgesetzten unterschrieben sein.
    Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.

  3. #3
    Elektro ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    http://www.baua.de/cae/servlet/conte.../TRBS-1203.pdf

    Hier ein Link zur TRBS-1203


    − Berufsausbildung,
    − Berufserfahrung und
    − zeitnahe berufliche Tätigkeit.

    Ich Frage mich, ob eine E-Installation unter Arbeitsmittel oder gefährdete Anlagen fällt?
    Ist diese Norm überhaupt Zuständig für Private Wohnungen ...

    Es gibt auch Anlagen die nach VDS zu prüfen sind, hier gibt es strengere Anforderungen an den Prüfer.
    Meister reicht hier nicht mehr, es muss ein Ingenieur sein ...
    Geändert von Elektro (31.07.2010 um 14:38 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß Elektro

  4. #4
    kurzschlussmechaniker ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Standard AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    Hallo, Norka,
    ich will mal förmlich anfangen:

    In der BetrSichVO steht unter § 10 Punkt (3) Prüfung der Arbeitsmittel: „… Die Prüfung darf nur von hierzu „befähigten Personen“ durchgeführt werden.“
    Weiterhin steht da unter Punkt (4):
    Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Prüfungen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 genügen.“
    Und dort im § 3 steht dann:
    „ Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes … die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln ...“

    In der TRBS1203 stehen unter Punkt 2 die Anforderungen an „befähigte Personen“:
    2.1 Berufsausbildung:
    Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen beruhen.
    2.2 Berufserfahrung:
    Berufserfahrung setzt voraus, dass die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im
    Berufsleben praktisch mit Arbeitsmitteln umgegangen ist. Dabei hat sie genügend
    Anlässe kennen gelernt, die Prüfungen auslösen, zum Beispiel im Ergebnis der
    Gefährdungsbeurteilung oder aus arbeitstäglicher Beobachtung.
    2.3 Zeitnahe berufliche Tätigkeit:
    Berufserfahrung setzt voraus, dass die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im
    Berufsleben praktisch mit Arbeitsmitteln umgegangen ist. Dabei hat sie genügend
    Anlässe kennen gelernt, die Prüfungen auslösen, zum Beispiel im Ergebnis der
    Gefährdungsbeurteilung oder aus arbeitstäglicher Beobachtung.

    Fazit:
    Einfach ein Messgerät auspacken und dann messen „is nich mehr“!
    Unter Berücksichtigung des geeigneten Messgerätes (nach VDE 0413) muss die prüfende Person also mindestens eine EFK sein, die darüberhinaus regelmässige Prüfungen macht, d.h. also „im Stoff steht“!
    Nach diesen (gesetzlichen) Verordnungen und technischen Regeln dürfte selbst eine EuP mit einer EFK im Nacken die Prüfung nicht durchführen.
    Zusätzlich muss zwingend eine Gefährdungsanalyse erfolgen, also gibt es damit noch weitere zusätzliche Aufgaben zu erledigen.
    Die zu erstellende Dokumentation, die heute zwingend ist (BetrSichV § 11 Aufzeichnungen) erwähne ich hier nur…

  5. #5
    Norka ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    Vielen Dank für eure Antworten!!
    Ihr habt mir damit ersteinmal einen Großteil der Fragen beantwortet.

    Die von Elektro aufgeworfene Frage ist natürlich auch interessant...

    Ich Frage mich, ob eine E-Installation unter Arbeitsmittel oder gefährdete Anlagen fällt?
    Besten Danke, aber bis hierhin!
    Grüße Norka

  6. #6
    kabelmafia ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    Moin,

    eine Anlage fällt unter das ArbSchG und sofern sie nicht-überwachungsbedürftig ist nicht unter die BetrSichV. Die Betriebsmittel werden nur mittelbar zum Arbeitsmittel, wenn sie durch Arbeitnehmer benutzt werden.
    Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.

  7. #7
    Elektro ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    Zitat Zitat von kabelmafia Beitrag anzeigen
    Moin,

    eine Anlage fällt unter das ArbSchG und sofern sie nicht-überwachungsbedürftig ist nicht unter die BetrSichV.
    Dann auch für diese Anlagen keine Gültigkeit der TRBS1203?
    Mit freundlichem Gruß Elektro

  8. #8
    kabelmafia ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    Moin Elektro,

    das streiten sich die Gelehrten gerade (wegen genau so einem Angrenzungsproblem ist vermutlich wohl auch die TRBS 2131 gerade zurückgezogen worden).
    Vom Prinzip her sind die TRBSen "Stand der Technik". Ihr Anwendungsbereich muss nicht auf den der BetrSichV beschränkt werden. Wichtig ist das Schutzziel (also der nachweislich qualifizierte Mitarbeiter für Prüfaufgaben berufen) und nicht die sklavische treue zum Wortlaut des Anwendungsbereiches.
    Ich stolpere auch immer wieder über solche Paradoxons in der Regularienwelt...
    Denkt dran: DEREGULIERUNG - es wird alles einfacher ! ...oder auch nicht?
    Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.

  9. #9
    kurzschlussmechaniker ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Standard AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    Eine (z.B.) Produktionsanlage oder eine NSHV ist eine Elektroinstallation und fällt somit eindeutig unter die BetrSichV!

    Wird so eine Anlage nach der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung (siehe dazu DIN EN 60204 bzw. VDE 0113) in Betrieb genommen, ist natürlich auch ArbSchG § 5 wirksam, allein schon wegen der Gefährdungsbeurteilung!
    Damit gilt das ganze Repertoire der deitschen (europäischen) Gesetze und Vorschriften über die BG-"Vorschriften"bis hinunter zu den VDE-Bestimmungen, auf deren Einhaltung eindringlich in den gesetzlichen Vorschriften (und damit quasi gesetzlichen Regeln) verwiesen wird.

    Im § 2 "Begriffsbestimmungen" der BetrSichV steht eindeutig, dass auch Anlagen Arbeitsmittel sind, natürlich auch die überwachungsbedürftigen Anlagen.
    Und natürlich gilt auch die neue TRBS1203 vom Mai 2010!
    Die Schutzziele sind auch immer dieselben, also es ist nach wie vor sehr viel geregelt.
    Dass die TRBS2131 zum 16.07.2010 zurückgezogen wurde, ist insofern nur von Bedeutung, dass die BGV A3 immer noch nicht ersetzt wird, also auch weiterhin beachtet werden muss, auch wenn sie schon dünner geworden ist...

  10. #10
    buben82 ist offline Benutzer Strippenstrolch
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    Standard AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen

    Zitat Zitat von kabelmafia Beitrag anzeigen
    Moin Elektro,

    das streiten sich die Gelehrten gerade (wegen genau so einem Angrenzungsproblem ist vermutlich wohl auch die TRBS 2131 gerade zurückgezogen worden).
    Vom Prinzip her sind die TRBSen "Stand der Technik". Ihr Anwendungsbereich muss nicht auf den der BetrSichV beschränkt werden. Wichtig ist das Schutzziel (also der nachweislich qualifizierte Mitarbeiter für Prüfaufgaben berufen) und nicht die sklavische treue zum Wortlaut des Anwendungsbereiches.
    Ich stolpere auch immer wieder über solche Paradoxons in der Regularienwelt...
    Denkt dran: DEREGULIERUNG - es wird alles einfacher ! ...oder auch nicht?

    Genau so sieht es aus. Keiner versteht mehr was er darf oder nicht.

    Das beste wäre egal was man prüft Geräte oder neue Anlagen, das es dafür einen Prüfer im Betrieb gibt der dafür zertifiziert ist und fertig. Jedes mal wenn ich prüfe weiß ich nicht ob es so tausenprozentig ist.

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