AW: Befähigung zur Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationen
Moin,
schau mal in die TRBS 1203 vom Mai 2010, ob du die Anforderungen erfüllst.
Dein Vorgesetzter muss dir bestätigen, dass er meint, du würdest den Anforderungen darin gerecht. Das ist dann die Bestellurkunde zur Befähigten Person. Die muss von dir und deinem Vorgesetzten unterschrieben sein.
Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.
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