Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung

Diskutiere Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Guten Abend zusammen! ist es denkbar und vor allem zulässig beide Aussagen in einem Dokument zu vereinen und der Übergabedokumentation...

  1. #1 Voltohmpere, 25.09.2010
    Voltohmpere

    Voltohmpere Schlitzeklopfer

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    Guten Abend zusammen!

    ist es denkbar und vor allem zulässig beide Aussagen in einem Dokument zu vereinen und der Übergabedokumentation beizufügen? Inhaltlich überschneiden sich diese beiden meiner Meinung nach so sehr, dass sich mir diese Frage stellte.

    Gruß
     
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  3. #2 kabelmafia, 25.09.2010
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung

    Moin,

    pauschal erstmal nein, ein Zusammenfassen ist nicht sinnvoll. An welche Produkte denkst du?
    CE: Der Hersteller sagt nur aus, welche Vorschriften er beachtet zu haben meint. Verpflichtend für viele Produktgruppen, die eigenstänig funktionieren oder für unfertige Maschinenteile. Verpflichtung kommt aus dem EU-Recht, Eu-Richtlinien...
    Errichterbescheinigung: Der Betreiber kann sich darauf verlassen, dass die Anlage / Maschine vom Errichter (nicht unbedingt Hersteller) den technischen Regelwerken entsprechend geprüft wurde vor der Inbetriebnahme. Verpflichtung kommt aus der BGV A3, dabei ist es nur verpflichtend, wenn es den im Vertrag so gefordert wurde.
    Vermeng bitte nicht zwei Paar Schuhe miteinander, die nict zusammen wollen !
     
  4. #3 Voltohmpere, 26.09.2010
    Voltohmpere

    Voltohmpere Schlitzeklopfer

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    AW: Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung

    Dann ist meine Konformitätserklärung einfach zu umfangreich und impliziert die Aussage einer Errichterbscheinigung. Danke für deinen Hinweis.
     
  5. #4 kabelmafia, 26.09.2010
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung

    Moin,

    stell sie doch mal anonymisiert hier ein. Es soll hier auch Leute geben, die das Erstellen von CE-Märchenerklärungen durchaus als Beratungsleistung anbieten...
     
  6. #5 Kaffeeruler, 26.09.2010
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung


    :eek: haste den selben anruf bekommen am Donnerstag ?

    Mfg Dierk
     
  7. #6 Voltohmpere, 28.09.2010
    Voltohmpere

    Voltohmpere Schlitzeklopfer

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    AW: Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung

    Hier der Wortlaut meiner ursprünglichen "Konformitätserklärung", welche den der Errichterbescheinigung inne hatte.

    Die XXX GmbH bestätigt, dass die nachstehend genannte elektrotechnische Anlage, nach den aktuell gültigen Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien und unter Einhaltung aller relevanten Unfallverhütungsvorschriften errichtet und in Betrieb genommen wurde.

    UV "Allgemein", 16 Stromkreise

    Hierbei wurden ausschließlich Betriebsmittel und Geräte verwendet, welche herstellerseitig eine EG Konformitätsbescheinigung aufweisen. Eine bestimmungsgemäße und spezifische Montage und Verwendung ist obligatorisch. Pflichtanlagen zu dieser Konformitätserklärung sind die Mess- und Prüfprotokolle für elektrotechnische Anlagen.

    Der Errichter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die aus dem unsachgemäßen Gebrauch der Anlage resultieren.

    Ich setze nach deinem Hinweis nun auf zwei layoutgleiche Dokumente, mit dem folgenden Inhalt.

    EG-Konformitätserklärung
    Die XXX GmbH bestätigt, dass bei der Errichtung der nachstehend genannten elektrotechnischen Anlage, ausschließlich Betriebsmittel und Geräte Verwendung fanden, welche herstellerseitig eine EG-Konformitätsbescheinigung aufweisen.

    Die bestimmungsgemäße Zusammenführung dieser Güter und deren spezifische Montage und Verwendung ist obligatorisch und Grundlage für die hier vorliegende Konformitätserklärung.

    Bei Übergabe der elektrischen Anlage ergänzt eine Errichterbescheinigung diese Konformitätserklärung.

    Relevante Gesetze/Verordnungen/Normen/Richtlinien:
    EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
    EMV-Richtlinie 2004/108/EG / EMVG
    GPSGV § 1
    DIN VDE 0100 (insbes. Teil 100, 410 und 520)
    BetrSichV
    TRBS 2131 / BGV A3
    KoRil DB AG 954.xxx

    Errichterbescheinigung

    Die XXX GmbH bestätigt, dass die nachstehend genannte elektrotechnische Anlage nach den aktuell gültigen Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien und unter Einhaltung aller relevanten Unfallverhütungsvorschriften errichtet und in Betrieb genommen wurde.
    Pflichtanlagen zu dieser Errichterbescheinigung sind die Mess- und Prüfprotokolle für elektrotechnische Energieanlagen sowie eine EG-Konformitätserklärung.

    Der Errichter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die aus dem unsachgemäßen Gebrauch der Anlage resultieren.


    Relevante Gesetze/Verordnungen/Normen/Richtlinien:
    DIN VDE 0100 (insbes. Teil 100, 410, 520, 600)
    BetrSichV
    TRBS 2131 / BGV A3
    KoRil DB AG 954.xxx

    Für Anmerkungen bin ich dankbar...
     
  8. #7 kabelmafia, 30.09.2010
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung

    Moin,

    Nein... was für einen Anruf?

    @ Voltohmpere:
    Die Koril 954 hab ich garnicht hier...

    Du hast die Verteilung in eine EMV-Kammer gesteckt? Wenn nein, dann kannst du keine Konformität dazu feststellen. Nach EMVG stellst du dann nur eine EMV_Dokumentation zusammen.
    Versuche bei den angewandten Regelwerken dich auf so wenige wie möglich zu beschränken.
    Ansonsten muss ich nochmal über deine Formulierungen nachdenken.

    Im Anhang mal eine beispielhafte CE-Konformitätserklärung (es gibt zwischenzeitliche eine neue MRL)
     

    Anhänge:

  9. #8 Voltohmpere, 30.09.2010
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    Voltohmpere Schlitzeklopfer

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    AW: Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung

    Mit der Konformität zum EMVG beziehe ich mich doch auf die Einhaltung der relevanten Maßnahmen bei der Montage oder nicht!?
     
  10. #9 kabelmafia, 30.09.2010
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Konformitätserklärung / Errichterbescheinigung

    Moin,

    RICHTIG, aber ohne EMV-Kammer und Einzelabnahme kannsz du keine Aussage treffen, ob die Koformität besteht. Deswegen sagst du (wenn gefordert) nur, dass du das EMVG beachtet hast und dann (theoretisch) eine EMV-Dokumentation mitlieferst. Ist eine Falle, die man erstmal erkennen muss !
     
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