Allgemeinstromzähler - Was genau ist Vorschrift?

Diskutiere Allgemeinstromzähler - Was genau ist Vorschrift? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo! Ich habe mal eine Frage zu Allgemeinstromzählern. Ab wann sind diese Vorschrift? Meines Wissens ab Häusern mit 2 Wohneinheiten oder mehr?...

  1. #1 homer092, 02.02.2011
    homer092

    homer092 Spannungsgeprüft

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    Hallo!

    Ich habe mal eine Frage zu Allgemeinstromzählern. Ab wann sind diese Vorschrift? Meines Wissens ab Häusern mit 2 Wohneinheiten oder mehr?

    Und was genau müssen das für Zähler sein? Wie die normalen Zähler oder gehen hier auch Hutschienen Zähler wenn es die geeichten sind? Gibt ja extra geeicht und ungeeicht zu kaufen.

    Geht um folgendes:
    Ein Haus welches als eigenständige Wohneinheit genutzt wird, spritz nur eine Familie. In diesem sitzt auch der Zählerschrank. Direkt angebaut ein Anbau mit einer kleinen Wohnung die mal vermietet werden soll im 1. OG. Im EG dieses Anbaus ein Raum für Veranstaltungen oder so, daher eigener Zähler. Daher 3 vorhandene Zähler. Zusätzlich gibt es einen 4. für die PV Anlage.

    Es gibt dort bisher keinen Allgemeinstromzähler. Diesen müsste es aber geben oder? Und wie ist dieser zu installieren? Denn: Allgemeinstrom gibt es im Prinzip nur im angebauten Haus durch den Flur und den Heizungsraum. Das einfachste wäre daher in einer der UVs einen Hutschienenzähler zu setzen für den Allgemeinstrom. Oder auch in der HV vorne im Haus und halt ne Leitung rüber legen für den Allgemeinstrom. Aber muss es ein richtiger Zähler vom VNB sein? Sprich der Zählerschrank reicht nicht aus und es müsste nur für ALlgemeinstrom einen 5. Zählerplatz geben?

    Wie ist da die Lage?
     
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  3. #2 AC DC Master, 02.02.2011
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Allgemeinstromzähler - Was genau ist Vorschrift?

    moinsen !


    welche familie spritzt ? egal, es muß nicht immer ein allgemeinstromzähler vorhanden sein. manche eigentümer ( privat ) rechnen das einfach mit ab oder haben andere vereinbarungen . wenn es aber um wirklich ein mehrfamilienhaus handelt, muß ein allgemeinzähler gesetzt werden. am einfachsten vom VNB, kannste auch einen für hutschiene nehmen. der muß aber geeicht sein und der vermieter muß sich um die regelmäßigen eichprüfungen kümmern. ach ja, es dürfen auch nur zum verrechnen geeichte zähler verwendet werden.
     
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