Veranstaltungstechnik

Diskutiere Veranstaltungstechnik im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo! Ich wurde jetzt von ein paar bekannten gefragt, ob ich in einer alten Industriehalle die Elektrik erneuern könnte. Das ganze soll mal eine...

  1. #1 Twister, 08.02.2011
    Twister

    Twister Schlitzeklopfer

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    Hallo!

    Ich wurde jetzt von ein paar bekannten gefragt, ob ich in einer alten Industriehalle die Elektrik erneuern könnte. Das ganze soll mal eine Disko werden. Nun tue ich mich damit etwas schwer, weil ich darüber ehrlich gesagt keine Normen kenne, Google spuckt nicht wirklich viel aus.

    Meine Frage ist also zuerst, welche Normen sind alle einzuhalten, auch wenn die Normen hier jetzt vielleicht nicht direkt genannt werden müssen, einfach das ich mal einen Anhaltspunkt habe, wonach ich suchen kann.

    Ich vermute, es gibt in der VDE eine extra Kategorie für Veranstaltungstechnik, irgendetwas über eine DIN 56950 habe ich schon irgendwie gehört, Brandschutz muss sowieso gegeben sein, und sicher wieder irgendwas, an das ich gerade überhaupt nicht denke.

    Ich hoffe, ihr versteht, was mein Problem ist, und vielleicht findet sich hier jemand, der mir etwas weiterhelfen kann.


    Vielen Dank auf jedenfall schonmal im Voraus für eure Antworten.


    Dennis
     
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  3. #2 schosch, 08.02.2011
    schosch

    schosch Hülsenpresser

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    AW: Veranstaltungstechnik

    Hi,
    wenn das ganze eine Disco werden soll dann frag mal bei dem örtlichen Bauamt nach welche Bestimmungen bei euch gelten da es oft Auflagen gibt die spezifisch sind.
     
  4. #3 Twister, 08.02.2011
    Twister

    Twister Schlitzeklopfer

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    AW: Veranstaltungstechnik

    Na gut, das wird auf Fluchtwege und sowas vielleicht zutreffen, aber die elektrische Anlage sollte ja in der VDE geregelt sein, ist eben die Frage, ob die da besondere Vorschriften für solche "Menschenansammlungen" haben, oder ob einfach das gilt, wie bei jedem öffentlich zugänglichen Gebäude.

    Dennis
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Veranstaltungstechnik

    Spezielle Vorschriften für Veranstaltungsräume gibt es in der VDE nicht. Speziell sind nur andere Sachen wie Notbeleuchtung Fluchtwegbeleuchtung und z.B. die max. Brandlast in Fluchtwegen. Das sind aber Bauvorschriften, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Dazu kommen dann noch Vorschriften von Versicherungen, Feuerwehr usw.
     
  6. #5 Twister, 08.02.2011
    Twister

    Twister Schlitzeklopfer

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    AW: Veranstaltungstechnik

    sozusagen kann das von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich sein.

    Dann gleich mal noch eine Frage, da ich mich damit rein gar nicht auskenne, wer erzählt mir, was ich für brandschutzmaßnahmen ausführen muss, erfahre ich das auch mit auf dem Bauamt?

    danke für eure Antworten


    Dennis
     
  7. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Veranstaltungstechnik

    Ich denke mal für so etwas sucht man sich ein Architekurbüro.
     
  8. #7 Twister, 08.02.2011
    Twister

    Twister Schlitzeklopfer

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    AW: Veranstaltungstechnik

    Ein Architekt wird sich die Sache sowieso noch ansehen, ob das ganze Statisch überhaupt geeignet ist, weil davon haben wir einfach keine Ahnung, müssen wir mal sehen, was da finanziell rauskommt, wenn der den Brandschutz auch mit plant, aber stimmt schon, manche Sachen gibt man lieber an Leute ab, die sich damit auskennen, als selber Pfusch anzufangen, und dann die entsprechenden Leute holen, um alles wieder hinzubiegen.

    Also ist eigentlich das Fazit von dem Post, das die el. Anlage aufgebaut werden kann, wie in allen anderen öffentlichen Gebäuden, Thema Fluchtwege, Notbeleuchtung, Brandschutz usw. weis zum einen das Bauamt, oder besser halt ein Ingenieurbüro, oder ein Archikekt, der den Bonus hat, die Personen, die die ganze Sache mal abnehmen müssen, zu kennen.


    Soweit richtig zusammengefasst?


    Dennis
     
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