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Thema: Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

  1. #1
    Avatar von Kaffeeruler
    Kaffeeruler ist offline Super-Moderator Lasteinschalter
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    Standard Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

    Diese Frage kommt ja immer wieder auf, in der aktuellen DE Ausgabe wird Stellung dazu genommen

    http://www.online-de.de/exclusiv/arc...04_11_EI41.pdf ( ABO )

    Guter Beitrag der die rechtliche Seite untermauert

    Mfg Dierk



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  2. #2
    Viper ist offline Neuer Benutzer Schlitzeklopfer
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    Standard AW: Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

    kann man als nichtregistrierter nicht lesen ....

  3. #3
    Avatar von Kaffeeruler
    Kaffeeruler ist offline Super-Moderator Lasteinschalter
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    Standard AW: Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

    Steht ja dabei, ABO ..Was ja einige hier Privat haben od über die Firma .. ist wie mit der Ep.. Ist eben ein Fachmagazin und der preiswerteste weg um an Infos zu kommen und auch bsp. wie man die Normen auslegen kann.

    Mfg Dierk



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  4. #4
    Avatar von Strippentod
    Strippentod ist offline Boardinventar Schmorstellenfinder
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    Standard AW: Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

    Zitat Zitat von Viper Beitrag anzeigen
    kann man als nichtregistrierter nicht lesen ....
    weil nämlich:

    Zitat Zitat von Kaffeeruler Beitrag anzeigen
    ( ABO )
    "Wir essen jetzt Opa!" - "Wir essen jetzt, Opa!"
    Satzzeichen können Leben retten.

  5. #5
    Avatar von Zelmani
    Zelmani ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

    Hallo Dierk,

    bin zwar keine EFK, aber trotzdem neugierig. Meine naive Meinung ist: hinter der letzten Plombe darf die private EFK uneingeschränkt alles - ebenso uneingeschränkt haftet sie allerdings natürlich auch mit ihrem privaten Vermögen für alle eventuellen Schäden, für die sonst im Falle des Falles eine Betriebshaftpflichtversicherung aufkäme. Falls der von Dir genannte Artikel zu anderen Schlussfolgerungen kommt, wäre ich an einer knappen Zusammenfassung interessiert...

    Schöne Grüße,
    Bernd

  6. #6
    Avatar von Kaffeeruler
    Kaffeeruler ist offline Super-Moderator Lasteinschalter
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    Standard AW: Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

    So einfach ist es eben nicht Bernd.. da irren sich viele bei.. Auch als EFK darf i net einfach alles u überall

    Mfg Dierk



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  7. #7
    Avatar von bigdie
    bigdie ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

    Wenn Ich am Ende meinen Kopf hinhalte, darf ich auch alles, wenn ich keine EFK bin.
    Ich darf auch 150 Km/h durch die Stadt fahren, wenn ich genug Geld hab und den Führerschein nicht mehr brauch.
    PS. Da es schon nachfragen gab. Wer meine Mäuse mal größer sehen will: www.frankdistler.de/images/maeuse.jpg

  8. #8
    AC DC Master ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Hölle ! neuer wohnort Lummerland, schön hier
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    Standard AW: Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

    moin, moin !

    heute mit 200 durch die innenstadt und morgen darf ich mal was anderes. wäre ich rechtsanwalt würde ich rechtslücken sehen. wenn ich arbeiten ausführe und die nach den technischen anforderungen ausführe kann mich keiner. aber was recht und was gesetz ist das eine und das andere. gegen frage: wie viele laien dürfen überhaupt was and der elektrischen anlage was machen ? glühlampen austauschen ? oder was ? weia 1 wer sich um fachgerechte arbeiten im priv. bereich sorgen macht, sollte erst mal die baumarkt-
    trottel weg machen. schönes WE
    The 3 Phasen Fredi himself ! Einer von der härtesten. Einfach kann jeder.

  9. #9
    Avatar von gert
    gert ist offline Boardinventar Schmorstellenfinder
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    Standard AW: Was darf eine EFK an elektrischen Anlagen privat verrichten

    Wer ausserhalb der Handwerksordnung im Handwerk bzw. handwerksähnlichen Tätigkeiten aktiv werden will, sollte sich rechtzeitig informieren:
    Handwerkskammer, IHK, BUH - Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V..

    Ergebnis der Recherche: Eine EFK darf auch privat an keiner Anlage arbeiten.

    Gruß Gert

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