Guten Tag zusammen,
ich habe eine etwas komplizierte Frage in der ich mir nicht ganz sicher bin...
Wir stellen Geräte her die anschließend mit einer Software bespielt werden und auch in Betrieb genommen werden.
Das Gerät braucht Wasser und Strom. Die Inbetriebnahme erfolgt über angeschlossene PC´s die alle Messwerte im Gerät überprüfen.
Dabei ist der Gehäusedeckel geöffnet und aktive Bauteile sind damit auch frei zugänglich. Die Inbetriebnahme wird von Elektrofachkräften durchgeführt.
Um unbefugten den Zutritt zu verwähren geschiet die Inbetriebnahme der Geräte zwar in einen gesonderten Bereich (Durch Bodenmakierungen abgetrennt). Auf einer Seite der insgesamt vier zugänglichen ist ein Absperrung (Kette) angebracht.
Ich persönlich halte es für nicht VDE gerecht wie diese Abschrankung der akiven Bauteile statt findet.
Es handelt sich nicht hier um einen extra Raum wo dies geschiet sondern um einen frei zugänglichen Bereich der allen Mitarbeitern offen steht, eben auch den nicht Elektrofachkräften. Des weiteren finde ich, das eine Kette nicht ausreicht. Sollte jemand stolpern so kann er trotzdem in das offene Gehäuse fallen. Zudem kommt hinschwerend hinzu das der Monteur mehrere Geräte gleichzeitig zur Inbetriebnahme vor sich hat. So kann er seine Augen nicht überall haben.
MIch würde daher intressieren welche VDE Normen das ganze unterliegt.
Mein persönlicher Vorschlag waren Maschinengitter mit Kontakten an den Türen. So erreichen wir durch das enge Maschennetz eine Durchgriffsicherung und durch die Kontakte an der Türe vermeiden wir unbefugten Zutritt. Allerdings wenn sich die Türen verriegeln stellt sich hier wieder die Frage nach dem Fluchtweg aus der Gefahrenstelle sollte es zu einem Brand etc. kommen.
Vielen Dank für die Zeit!
Gruß
patrick




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