AW: Elektroinstallation von 1972
Moin,
wenn du dich unbeliebt machen willst, dann erstell ein Mängelprotokoll. Du behauptest einfach, die Anlage würde in dieser Form sowohl Personen gefährden, als auch brandgefährlich sein. Somit Verstoß gegen BetrSichV (da gewerbliche Vermietung) und eine Baugefährdung (StGB §319) befürchtet wird.
Das sendest du an den Eigentümer, an die Gewerbeaufsicht, an die Gebäudeversicherung soweit bekannt und an den Energieversorger.
Wenn deine Behauptungen nicht stimmen, wirst du dich vor Gericht verantworten müssen.
Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.
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