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Thema: Elektroinstallation von 1972

  1. #11
    Avatar von Jörg67
    Jörg67 ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Man kann dem Eigentümer ja Vorschläge zur Modernisierung unterbreiten, mit vernünftigen Argumenten garniert. Zum Beispiel diesen FI ins Museum zu bringen. Es ist an ihm, ob darauf eingeht, Punkt aus. Es ist sein Eigentum, sein Geldbeutel und seine Verantwortung.

    Gleich nach Gründen für eine Zwangsstillegung zu suchen, ist schon harter Tobak.
    Sind des Schäfchens Locken braun, lehnt es am Elektrozaun.

    Zu Ihrer Sicherheit tragen Sie bitte beim Lesen meiner Beiträge
    einen dreieckigen,gleichschenkligen und geerdeten Hut aus Aluminium.

  2. #12
    Strippenlump ist offline Erfahrener Benutzer Strippenstrolch
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Zitat Zitat von yestheday Beitrag anzeigen
    Wie sind eure Meinungen dazu - kann die Anlage in Betrieb bleiben?
    Hallo! Wurde die Anlage damals nach aktuellen Stand der Technik errichtet, muss erstmal nichts geändert werden!
    Die Anlage müßte mal durchgemessen werden! Sind Isowerte z.B schlecht oder werden die Abschaltbedingungen der Übersrtomschutzorgane nicht mehr eingehalten,
    heißt unterm Strich: Besteht Gefahr für Sach und Personenschäden, muss die Anlage sofort außer Betrieb genommen werden! Der Vermieter muss meines Wissens nach, seiner Sorgfaltspflicht nachgehen und die Elektrischen Anlagen in seinen vermietete Wohnungen prüfen lassen. Lediglich die Prüffristen sind sehr schwammig und nicht genau geregelt. Also vielleicht mal mit dem Vermieter sprechen, gegebefalls selbst einen Elektriker zum messen bestellen. Ist was nicht OK, dem Vermieter das auf´s Auge drücken! Ist alles OK, dann bleibste auf der Rechnung des Elektrikers sitzen und musst selber löhnen:-)

  3. #13
    kabelmafia ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Moin,

    wenn du dich unbeliebt machen willst, dann erstell ein Mängelprotokoll. Du behauptest einfach, die Anlage würde in dieser Form sowohl Personen gefährden, als auch brandgefährlich sein. Somit Verstoß gegen BetrSichV (da gewerbliche Vermietung) und eine Baugefährdung (StGB §319) befürchtet wird.

    Das sendest du an den Eigentümer, an die Gewerbeaufsicht, an die Gebäudeversicherung soweit bekannt und an den Energieversorger.

    Wenn deine Behauptungen nicht stimmen, wirst du dich vor Gericht verantworten müssen.
    Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.

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