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Thema: Elektroinstallation von 1972

  1. #1
    yestheday ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Frage Elektroinstallation von 1972

    Hallo zusammen!

    Hier ist der UV einer Wohnung (ca 145m²) zu sehen:

    Elektroinstallation von 1972-innenansicht2.jpg


    und hier die "Belegung" dazu:

    Elektroinstallation von 1972-belegung.jpg

    Das Haus wurde 1972 gebaut, die elektrische Anlage ist aus selbigem Jahr.
    Leider ist es auf dem Bild schlecht zu erkennen, aber alle LS sind "S"-Typen 16A, der FI hat 25A/0,3A.

    An der Anlage (den Dosen und Schaltern) wurde wohl mehrfach rumgebastelt, z.B. existieren in der Küche 3(!) UP-Dosen 80x80mm für Herdanschluß...

    Der größte Hit ist allerdings die nachträgliche Raumteilung:
    Im (sehr großen) Wohnzimmer wurde L-förmig ein Bereich als neues Zimmer mit einer Ständerwand abgetrennt. Diese trifft an einer Außenwand genau auf eine Steckdose (die somit nicht mehr zu sehen ist). Ob nun da ein Stecker eingesteckt wurde oder die Dose ausgebaut und fest angeklemmt wurde weiß niemand mehr. Fakt ist aber, dass hiervon Strom abgezapft und mittels flexiblem 3x1,5mm² (kann auch 3x0,75mm² sein, habs nicht nachgemessen) samt Schaltern und Steckdosen in der Ständerwand verlegt wurde.

    Die Wohnung wird seit über 10 Jahren gewerbsmäßig vom Eigentümer vermietet. Lt. Eigentümer ist die Anlage (UV-seitig) seit der Errichtung unverändert. Er will auch nur investieren wenn er muß.

    Wie sind eure Meinungen dazu - kann die Anlage in Betrieb bleiben?
    Kann man den Eigentümer zwingen die Anlage zu erneuern?
    Kann mir jemand detaillierte Angaben zu Vorschriften machen die gegen einen Weiterbetrieb sprechen?
    Gibt es eine Möglichkeit diese Anlage zwangsweise außer Betrieb setzen zu lassen?

    Danke schonmal für alle Meinungen und Kritiken!
    "Ist da Strom drauf?"
    "Weiß nicht, lang halt mal hin..."

  2. #2
    Avatar von bigdie
    bigdie ist gerade online Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Wie sind eure Meinungen dazu - kann die Anlage in Betrieb bleiben?
    Was willst du dagegen tun?
    Kann man den Eigentümer zwingen die Anlage zu erneuern?
    Gibt es eine Möglichkeit diese Anlage zwangsweise außer Betrieb setzen zu lassen?
    Bist du eine Behörde oder der Staatsanwalt oder doch nur ein Dienstleister?
    Die Wohnung ist Privateigentum und du darfst dort ohne den Auftrag des Eigentümers überhaupt nichts. Wenn er dir den Auftrag erteilt hat, die Wohnung zu überprüfen, kannst du ein Protokoll mit Mängeln erstellen und gegebenenfalls ein Angebot für die Beseitigung der Mängel abgeben mehr nicht.
    PS. Da es schon nachfragen gab. Wer meine Mäuse mal größer sehen will: www.frankdistler.de/images/maeuse.jpg

  3. #3
    yestheday ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Ich brauche niemanden, der mir sagt, was ich schon weiß!!! Oberschlaue Tipps gebe ich mir lieber selber...

    Ich wollte zu dieser vorhandenen Anlage einfach wissen, ob es da Vorschriften gibt, wie z.B. irgendwelche Pflichten die Anlage aktuell und sicher zu halten oder sowas in der Richtung.
    Und, ob es vielleicht im privaten Wohnbereich andere Vorschriften, Richtlinien oder Gesetze gibt als bei gewerblicher Vermietung.
    Und Antworten auf meine Fragen, sonst nichts.

    Ist das denn so schwer?
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  4. #4
    Avatar von bigdie
    bigdie ist gerade online Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Zitat Zitat von yestheday Beitrag anzeigen
    Ich brauche niemanden, der mir sagt, was ich schon weiß!!! Oberschlaue Tipps gebe ich mir lieber selber...

    Ich wollte zu dieser vorhandenen Anlage einfach wissen, ob es da Vorschriften gibt, wie z.B. irgendwelche Pflichten die Anlage aktuell und sicher zu halten oder sowas in der Richtung.
    Und, ob es vielleicht im privaten Wohnbereich andere Vorschriften, Richtlinien oder Gesetze gibt als bei gewerblicher Vermietung.
    Und Antworten auf meine Fragen, sonst nichts.

    Ist das denn so schwer?
    Ich hab nur auf deine Fragen geantwortet. Das in den dunklen Feldern waren deine Fragen. Wenn dir die Antworten nicht gefallen, dann stelle andere Fragen.
    PS. Da es schon nachfragen gab. Wer meine Mäuse mal größer sehen will: www.frankdistler.de/images/maeuse.jpg

  5. #5
    yestheday ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Ach komm, vergiß es einfach!
    Ich dachte eigentlich, dass ich ernsthafte Antworten bekomme und nicht so ne Kinderkacke mit unnützen Gegenfragen. Auf dieses Niveau lasse ich mich nicht herab.

    Bevor ich hier nochmal was frag geb ich lieber gleich Geld aus für einen der mir fachlich wirklich weiterhelfen kann und will.


    Kann geschlossen werden.
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  6. #6
    Avatar von Jörg67
    Jörg67 ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Zitat Zitat von yestheday Beitrag anzeigen
    Ich wollte zu dieser vorhandenen Anlage einfach wissen, ob es da Vorschriften gibt, wie z.B. irgendwelche Pflichten die Anlage aktuell und sicher zu halten oder sowas in der Richtung.

    aktuell: nein

    sicher: ja

    Ganz einfach

    Es kommt halt schon sehr restriktiv rüber, wenn Du anderleuts Eigentum zwangsstillegen willst, nur weil es dir nicht gefällt. Was anderes ist, wenn Du schwerwiegende Mängel feststellst. Erstellungsjahr '72 ist kein Mangel. Die flexible Leitung wohl schon. Aber deshalb muß der gewiß nicht die ganze Anlage rausreißen.

    Stell dir mal vor Du fährst ein altes Auto, und dann kommt einer und sagt so, das leg ich jetzt still, weil diese Bremse würde ja heutzutage nicht mehr zugelassen.

    Was einmal zulässig war, bleibt zulässig, solange es besteht.
    Sind des Schäfchens Locken braun, lehnt es am Elektrozaun.

    Zu Ihrer Sicherheit tragen Sie bitte beim Lesen meiner Beiträge
    einen dreieckigen,gleichschenkligen und geerdeten Hut aus Aluminium.

  7. #7
    dwarslöper ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Zitat Zitat von Jörg67 Beitrag anzeigen
    Was einmal zulässig war, bleibt zulässig, solange es besteht.

    Moin.

    Ganz so einfach ist es denn doch nicht.
    Deine Aussage gilt ausschließlich für den privaten Bereich, nach dem Motto, "My Home is my Castle" und die Anlage muss zum Zeitpunkt der Errichtung normenkonform gewesen sein.

    Im gewerblichen Bereich besteht, je nach Art, Nachrüstpflicht. Kann z.B. seitens der BG, AfA oder Versicherung gefordert werden.
    Warum darf ein Laie nicht an elektrischen Anlagen arbeiten? Weil eine EFK 3 1/2 Jahre braucht, um zu Wissen was sie tut. . . . . so weit zur Theorie.
    Die hier von mir erteilten Auskünfte und Informationen werden nach besten Wissen und Gewissen gegeben. Die Umsetzung ist nicht für Laien bestimmt.

  8. #8
    Avatar von bigdie
    bigdie ist gerade online Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Im gewerblichen Bereich besteht, je nach Art, Nachrüstpflicht
    Aber nur in ganz seltenen Fällen. Wir betreiben Elektroanlagen vom Anfang 1960er Jahre. Bis auf ein paar wenigen Änderungen in der Mittelspannung und in einer ISA2000 Schaltanlage der DDR gibt es keine Nachrüstforderung. Ölauffangwanne unterm Trafo hab ich noch vergessen.
    Steckdosen, Schalter, klassische Nullung, Gussverteilungen Aluleitungen ist alles noch erlaubt Ausnahme DDR Kragensteckdosen mussten ausgetauscht werden. Das galt aber sowohl in privaten wie auch im gewerblichen Anlagen.
    PS. Da es schon nachfragen gab. Wer meine Mäuse mal größer sehen will: www.frankdistler.de/images/maeuse.jpg

  9. #9
    dwarslöper ist offline Benutzer Strippenzieher
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Moin

    DDR, Altlasten. Inwieweit dort noch Sonderregelungen bestehen, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Aber wenn in einer z.B. BG-"Vorschrift" eine Forderung enthalten ist, z.B. Berührungsschutz /Fingersicherheit, dann ist diese automatisch bis zum Ablauf der Um- bzw. Nachrüstpflicht auszuführen.
    Ansonsten, wo kein Prüfer, da kein Kläger, da kein Richter.
    Warum darf ein Laie nicht an elektrischen Anlagen arbeiten? Weil eine EFK 3 1/2 Jahre braucht, um zu Wissen was sie tut. . . . . so weit zur Theorie.
    Die hier von mir erteilten Auskünfte und Informationen werden nach besten Wissen und Gewissen gegeben. Die Umsetzung ist nicht für Laien bestimmt.

  10. #10
    Avatar von Strippentod
    Strippentod ist offline Boardinventar Schmorstellenfinder
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    Standard AW: Elektroinstallation von 1972

    Zitat Zitat von bigdie Beitrag anzeigen
    Wenn er dir den Auftrag erteilt hat, die Wohnung zu überprüfen, kannst du ein Protokoll mit Mängeln erstellen und gegebenenfalls ein Angebot für die Beseitigung der Mängel abgeben mehr nicht.
    Genau so läuft´s . Damit weist du den Kunden auf die Gefahren und Mängel hin, bietest ihm die Beseitigung derer an (sonst gibts eh keine Plakette) und bist somit aus dem Schneider.
    Und nach 16 Uhr nicht mehr drüber nachdenken. Klingt hart - ist aber so.
    Ob der Eigentümer drauf eingeht, ist einzig und allein seine Sache. Er muss dann auch damit klarkommen wenn die Bewohner mit den langen, schwarzen Kombis abgeholt werden müssen...
    "Wir essen jetzt Opa!" - "Wir essen jetzt, Opa!"
    Satzzeichen können Leben retten.

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