Stromzähler alt / neu

Diskutiere Stromzähler alt / neu im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; [IMG] Hallo liebes Forum ,da ich heute fast denn halben Tag im Netz war und nichts gefunden habe über mein problem frage ich mal hier. Ich habe im...

  1. #1 Noby, 31.03.2011
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2011
    Noby

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    Hallo liebes Forum ,da ich heute fast denn halben Tag im Netz war und nichts gefunden habe über mein problem frage ich mal hier. Ich habe im Keller meinen Stromzähler in dem alten brauen Plastikgehäuse mit Plexiglas als Decken .Nun habe ich Berbauschäden am Haus und ein dicker Riss geht direckt hinter dem Zähler her.Der Bergbau hat denn Schaden aufgenommen und es wurde gesagt Stromanschluss muß abmontiert werden und die Risse müssen mit harz verpresst werden.jetzt meine frage müßen /dürfen die denn alten Zählerschrank wieder montieren (Bestandschutz) oder könnte ich sagen das ich einen neuen Anschluss mit Zählerschrank bekommen muß ,da der alte Zähler kasten nicht mehr der VDE entspricht.im voraus vielen Dank

    gruß
    Noby
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 31.03.2011
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    AW: Stromzähler alt / neu

    Wenn der Zählerplatz nur abgenommen und an selbiger Stelle wieder montiert wird spricht gegen ein behalten so erst einmal nichts..
    -Wenn er soweit noch i.o ist und
    -eine normgerechte wiedermontage möglich ist. Eine anpassungspflicht (seitens VDE ) ist mir so net bekannt

    Letztlich hat die EFK die die arbeiten durchführt das letzte Wort, die kann es beurteilen vor ort und die kennt die "tücken" deines Netzversorgers..Manche EVU´s zicken so ab u an rum.. die möchten natürlich die Zählerbereiche möglichst auf den Stand neuer Normen halten..

    Mfg Dierk


    mfg Dierk
     
  4. Noby

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    AW: Stromzähler alt / neu

    Danke, Dierk für die schnelle Antwort habe jetzt mal ein Photo geladen gibt es keine Mindesabstände zb. zum Gaszähler oder so???
     
  5. #4 Kaffeeruler, 31.03.2011
    Kaffeeruler

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    AW: Stromzähler alt / neu

    Die bedingungen, heutiger stand findest du
    1) in der TAB ( z.B http://www.kreiswerke-main-kinzig.d...ds/TAB_2007_Bundesmusterwortlaut_Juli2007.pdf ). Der Energieversorger kann diese jedoch ergänzen, die TAB ist nur das "grundgestell" von dem was erlaubt ist. Wie die VDE auch nur ein grundgerüst ist und es andere Normen geben kann die höher angesiedelt werden
    2) in zusätzlichen Anforderungen deines Energieversorgers..
    3) sonst. Normen

    Da wir aber in deinem falle ja keinen Um / Neubau haben muss man schauen ob
    - der Zähler jemals zulässig war ( gehen wir mal von aus das es so ist :D )
    - das wieder anbringen durch bis dato erfolgte umbauten verhindert wird was jedoch beim errichten der Anlage noch net vorhanden war
    - die EVU gesonderte Auflagen für solche fälle hat, die kennt natürlich auch nur ne EFK die bei deiner EVU eingetragen ist. I kann sie net kennen da ich selbst net mehr aktiv bin in den Netzen der EVU´s.
    Wenn du uns dein Energieversorger nennst bzw. Wohnort kann evtl. jemand genauer darauf eingehen.

    Ein Foto sehe i net

    Mfg Dierk
     
  6. gert

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    AW: Stromzähler alt / neu

    Hallo noby,

    wo ist denn da der Vorteil für dich?

    Gruß Gert
     
  7. #6 AC DC Master, 31.03.2011
    AC DC Master

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    AW: Stromzähler alt / neu

    also wen keine weiteren arbeiten, erneuerungen und der gleichen angefallen sind bleibt alles wie es ist . es sei denn der kasten weist diverse mängel auf die ein austauschen zwangsmäßig zu stande kommen. ansonsten nur abschrauebn und dann wieder ran das ding . aber auch da kann viel schief gehen . da kann jeder jetzt sein ding darüber anstrengen und sein urteil bilden . schönes WE !
     
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