Hallo erstamal !!! Ich bin ganz neu hier und ich habe ein sehr dringende Frage die man mir hier hoffentlich beantworten kann.
Müssen in einem
öffentlichen Gebäude (Saal vom Amt) alle Schukosteckdosen gekennzeichnet
sein? Es geht darum das mir zwei sehr teure Lichteffektgeräte kaputt
gegangen sind weil eine Steckdosen nicht gekennzeichnet war das sie mit
einem Dimmer ausgestattet ist. Diesen Dimmer habe ich nicht gesehen und
ich wusste auch nicht das es ihn gibt. Ich bin davon ausgegangen das es
ganz normale Steckdosen sind. Aber nun sind durch die
Spannungsschwankungen , Platiene, Trafo und Entladungslampen
durchgeknallt. Und wie sollte es anders sein will der KSA (kommunaler
Schadensausgleich) nicht zahlen. Das kotzt mich ganz schön an...
Und
nun meine Frage, müssen Steckdosen in öffentlichen Gebäuden nicht nach
DIN VDE 0100 gekennzeichnet sein, erst recht wenn sie dimmbar sind????
Wenn ja weiß jemand ganz genau an welcher Stelle das in der DIN VDE 0100 steht? Oder gibt es da eine andere DIN VDE???? Ich bin schon echt am verzweifeln weil die sie total quer stellen und nicht zahlen wollen. Sie sind der Meinung das es keine Kennzeichnungspflicht gibt. Folgende Antwort habe ich bekommen:
"Es bleibt für uns nach wie vor die Frage offen, woraus sich die rechtliche Verpflichtung der Gemeinde ergeben sollte den Stecker (ist aber ne Dose und kein Stecker) entsprechend Ihren Ausführungen zu kennzeichnen. Wir sehen insofern Ihren Erläuterungen entgegen, aus welcher technischen oder sonstigen Vorschrift sich die Kennzeichnungspflicht ergeben sollte."



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