AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?
Hallo!
Ich versuche mal so in etwa den gesamten Ausspruch des EVU-Mitarbeiters aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren:
"Wenn an einer Anlage, speziell am Zählerschrank, eine Änderung vorgenommen wird die über 50% gegenüber dem Urzustand beträgt erwarten wir, dass die Anlage im selben Zug auf den modernsten Stand gebracht wird (weil es im selben Atemzug erldeigt werden kann). Dieser wird in den VDE-Vorschriften geregelt die als anerkannte Regeln der Technik gelten. Wenn eine Anlage 30 Jahre alt ist und keinen oder 'nur' einen 500er FI enthält werden wir die Anlage nicht ohne Messung abnehmen und den Zähler verplomben, ganz im Gegenteil. In so einem Fall ist es üblich, dass die Anlage von unserer Seite aus still gelegt wird bis sie den derzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Zu dieser Vorgehensweise hat man sich entschieden, weil schon zu oft Altanlagen, die komplett umgebaut aber nicht auf den neuesten Stand gebracht wurden, sich als als Brandursache herausgestellt haben."
Bei uns darf zwar ein eingetragenes Unternehmen auch Zähler versetzen und plombieren, muss aber sofort nach setzen der Plombe das EVU informieren. Diese kommen dann selber nochmal prüfen die Plombe und die Anlage und setzen ihre Plombe dazu oder entnehmen die Sicherungen am HAK und verplomben diesen leer.
"Ist da Strom drauf?"
"Weiß nicht, lang halt mal hin..."
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