Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

Diskutiere Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, so weit ich weiß ist doch für alle Neu-Installationen ein FI-Schutzschalter vorgeschrieben zumindest für die Badezimmer. Bei uns wurde...

  1. #1 sebiator, 22.05.2011
    sebiator

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    Hallo,

    so weit ich weiß ist doch für alle Neu-Installationen ein FI-Schutzschalter vorgeschrieben zumindest für die Badezimmer.

    Bei uns wurde (provisorisch) die Unterverteilung vom Hausflur in die Küche (Aufputz!) verlegt.

    Müßte da jetzt ein FI eingebaut werden?

    Auch ist die gesamte Anlage nicht überprüft worden...
    Die Insatallateure sind allesamt Handwerker unseres neuen Vermieters, der hier sanieren will und versucht, uns mit allen Tricks aus der Wohnung zu bekommen.

    Für Hilfe in diesem speziellen Punkt wäre ich sehr dankbar! :)

    Sebastian.
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 22.05.2011
    Kaffeeruler

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    AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

    Verteilung versetzen = Keine generelle nachrüstpflicht für FI, ausnahmen kann es geben dafür. Zb wenn die VT so versetzt wird das die Leitungen dahin durch das Bad verlaufen danach
    Nach dem versetzen der VT muss die Anlage geprüft werden, da es sich wohl nur um eine zwischenlösung handelt sollte zumindest nen kurzer Check gemacht werden. Wenn die VT dann wieder in den Hausflur wandert muss jedoch ne kompl. messung gemach werden nach VDE, ein messprotokoll steht dir als Mieter aber nicht zu wenn der Vermieter es nicht möchte..

    Zum Bad, FI Pflicht ist da seit 1984 (Jahr der erstellung der E-Inst. )
    Neuinst seit 2009 FI für alle Steckdosen, wobei das versetzen der VT od teilsanierungen immer wieder streitpkt sind. Auf jeden fall muss wenn ne Steckdose nachgesetzt wird ein FI verbaut werden. Alles andere muss man von fall zu fall bewerten

    Mfg Dierk
     
  4. #3 sebiator, 22.05.2011
    sebiator

    sebiator Schlitzeklopfer

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    AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

    Danke für die schnelle Antwort.

    Also es ist so: Die beiden Wohnungen auf unserer Etage sollen, wenn es nach dem Typ geht, zusammengelegt werden.

    Wir wollen aber hier wohnen bleiben. Weil er uns aber hier raushaben will, und uns nicht ohne Strom lassen kann/darf, haben wir jetzt diese schicke Lösung über dem Kühlschrank.

    Damit wird sich, da wir wahrscheinlich Recht bekommen, nichts mehr ändern. Er benutzt solche Sachen als Schikane (z.B. hat er uns auch eine Klingel neben der Wohnungstür installieren lassen - für die Nachbarwohnung).

    Es geht sowieso alles über den Anwalt vom Mieterbund, bzw. auch schon über's Bauamt, weil eine völlig unzulässige Bautreppe installiert wurde, über die ich meine Kinder nicht laufen lassen wollte.

    Ich nehme es sportlich nach dem Motto "Du machst mir Probleme, ich mach Dir genauso viele", deshalb möchte ich mich einfach nur informieren, was erlaubt, was verboten, was Vorschrift ist.

    Dann bekommt er ggf. wieder Post... :D


    Ach ja, kleine Anekdote: Ab 1.3. sollten wir laut altem Vermieter an den neuen Miete zahlen. Trotz mehrfachem Nachfragen hat er uns aber die Bankverbindung nicht gegeben - um uns dann am 7.4., als wir dementsprechend 2 MM im Rückstand waren, von seinem Anwalt eine fristlose Kündigung zu schicken. :rolleyes:

    Also Krieg ist sowieso...
     
  5. #4 Kaffeeruler, 22.05.2011
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    AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

    Stell mal paar Fotos ein, klingt ein wenig witzig ( man möge es mir nachsehen ;) )
    Aber ne VT überm kühlschrank..

    ja, ich kenn diese Kleinkriege.. Aber du musst auch als Mieter darauf achten net auf die Schwarze liste zu kommen, ja sowas gibt es wirklich. Aber da du dich allem anschein voll absicherst..

    Mfg Dierk
     
  6. #5 AC DC Master, 22.05.2011
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    AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

    meinste nicht, das du mit dem thema in einem anderen forum besser auf gehoben bist. klingt ja eher nach einen zünftigen rechtsstreit ! auch wenn die verteilung als prov. her held, muß auch diese einen RCD für das BAD haben wenn das bad auch schon einen hatte. der rest, liegt leider bei deinem anwalt und der muß sich um alles weitere kümmern.
     
  7. #6 yestheday, 23.05.2011
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    AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

    Mag sein, dass ich mich irre, aber ich lese hier heraus, dass die Unterverteilung verlegt wurde und JETZT Aufputz ist. Also vorher nicht war.
    Ist es immer noch derselbe Kasten oder wurde alles in einem neuen Kasten untergrbracht?
    Das könnte man dann schon als gravierende Änderung sehen und den RCD-Einbau als Nachrüstpflicht durchdrücken.

    Mieterbund ist auf jeden Fall eine gute Sache, hat mir auch schon ein paar Mal geholfen. Seitdem klappts...

    Frag doch mal Deinen Ansprechpartner beim Mieterbund, die haben doch für alles Mögliche immer Gutachter. Vielleicht können die Dir ja auch einen schicken und die Sache dann entsprechend einstufen und bewerten.

    Ich drück die Daumen!
     
  8. #7 sebiator, 25.05.2011
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    AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

    @ AC DC: Du hast natürlich Recht, ich will ja wie gesagt nur in diesem einen Punkt wissen, was erlaubt, bzw. Vorschrift ist.... :)

    @ Yes: Vorher war das ganze in einem großen Schrank auf dem Flur, OHNE Unterverteilung, alle Sicherungen (Schraubsicherungen, keine Automaten) in einem Feld, darunter die Zähler.
    Die Zähler sind jetzt im Keller, und wir haben diese schicke UV in der Küche (s. Bild)

    Ach ja, mal eine ganz andere Frage: Wir haben Nachtspeicheröfen. Seit die UV bei uns in der Wohnung ist, lassen die sich nicht mehr aufladen. Was kann da falsch sein? Falsch angeschlossen? Oder kann die Uhr (Theben 228 0 701) einfach hinüber sein?
     

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  9. #8 yestheday, 25.05.2011
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    AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

    Schick, schick :-)
    Nein, mal im Ernst. Sieht scheiße aus. So lange es funktioniert...

    Trotzdem ist das eine gravierende Änderung, die Energieversorger sprechen von min. 50%. Dann muss alles auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Die Info habe ich direkt von einem Energieversorger.

    Wegen den Nachtspeicheröfen würde ich vermuten, dass bei der Verdrahtung gepfuscht wurde, evtl. die Freigabe vom EVU nicht angeklemmt ist.
    Ohne nachzusehen stelle ich in den Raum:
    Du hast am Zähler einen Rundsteuerempfänger, der empfängt das Signal vom Stromversorger ob aufgeladen werden darf oder nicht (Sperrfristen). Wenn die Steuerleitung vom Empfänger zum Freigabeschütz fehlt lädt die Heizung nicht auf.

    Soweit meine Theorie. Ich mach fast nix mit Speicherheizung, meine aber es so aus dem Gedächtnis richtig erklärt zu haben.
    Das sollte aber mal von jemandem hier aus dem Forum, der das evtl. öfter macht, geprüft und bestätigt oder korrigiert werden...
     
  10. #9 AC DC Master, 25.05.2011
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    AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

    moin, moin und hallo !

    haben den die schütze angezogen oder nicht ? dann würde sich die werklärung von "Yes" ja fast bestätigen. obwohl es auch ein klemmfehler sein kann der durch die arbeiten entstanden ist. könnten aber auch andere probleme sein.

    seit wann hat der energieversorger das zu fordern das die anlage auf den neusten stand gebracht wird. der energieversorger hört am zähler auf. wenn das einer fordert oder zumindest den tipp gibt die anlage auf den neusten stand der technik zu bringen dann die VDE ! aber nicht der energieversorger .
     
  11. #10 yestheday, 26.05.2011
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    AW: Neue Unterverteilung - FI-Schutzschalter für Badezimmer Pflicht?

    Hallo!

    Ich versuche mal so in etwa den gesamten Ausspruch des EVU-Mitarbeiters aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren:
    "Wenn an einer Anlage, speziell am Zählerschrank, eine Änderung vorgenommen wird die über 50% gegenüber dem Urzustand beträgt erwarten wir, dass die Anlage im selben Zug auf den modernsten Stand gebracht wird (weil es im selben Atemzug erldeigt werden kann). Dieser wird in den VDE-Vorschriften geregelt die als anerkannte Regeln der Technik gelten. Wenn eine Anlage 30 Jahre alt ist und keinen oder 'nur' einen 500er FI enthält werden wir die Anlage nicht ohne Messung abnehmen und den Zähler verplomben, ganz im Gegenteil. In so einem Fall ist es üblich, dass die Anlage von unserer Seite aus still gelegt wird bis sie den derzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
    Zu dieser Vorgehensweise hat man sich entschieden, weil schon zu oft Altanlagen, die komplett umgebaut aber nicht auf den neuesten Stand gebracht wurden, sich als als Brandursache herausgestellt haben."

    Bei uns darf zwar ein eingetragenes Unternehmen auch Zähler versetzen und plombieren, muss aber sofort nach setzen der Plombe das EVU informieren. Diese kommen dann selber nochmal prüfen die Plombe und die Anlage und setzen ihre Plombe dazu oder entnehmen die Sicherungen am HAK und verplomben diesen leer.
     
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