Fremdleitungen in einem Aufzugsschacht
Guten Abend werte Fachkollegen,
Hab mal wieder ne normative Unklarheit hier.
Folgendes:
Neubau, Mehrfamilienhaus, Flachdach, Fahrstuhl.
Der Fahrstuhlschacht ragt auf dem Dach etwas raus. (Ich nehme mal an für die Umlenkrollen) Der Maschinenraum soll sich jedenfalls unten befinden.
An einer Seite dieses, auf dem Dach herausragenden, "Würfels" soll der SAT-Spiegel montiert werden. Die einfachste Variante, die Koaxialleitungen ins Gebäude zu führen, wäre seitlich in besagten Schacht zu bohren und da ca. 1m nach unten zu verlegen, dann (im Gebäude) gleich wieder raus aus dem Schacht , durch angrenzende Wohnung zur Steigzone. Hintergrund ist der, das man somit nicht die Dachbeschichtung durchbohren muss und das ganze Theater.
Nun reichen meine Kenntnisse soweit, das man durch einen Aufzugsschacht keine fremden Leitungen verlegen darf. Einzig Versorgungs - und Steuerleitungen für den jeweiligen Aufzug selbst.
Nun wurde aber "gemunkelt" das es da eine Änderung gegeben hat, aber keiner weiß so richtig Bescheid.
Wer kann mir genaue Auskunft darüber geben, bzw. mir Quellen nennen in denen das Thema behandelt wird ? Ich brauch bitte nur Fakten.
Danke im Vorraus
"Wir essen jetzt Opa!" - "Wir essen jetzt, Opa!"
Satzzeichen können Leben retten.
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