BGV A3 Frage

Diskutiere BGV A3 Frage im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo Mal eine Frage. Wenn ich in der Firma ein Gerät eines Kunden-sprich Kühlschrank repariere -muss ich dann die in derr BGV geforderte...

  1. #1 kobi110, 13.09.2011
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    Hallo
    Mal eine Frage. Wenn ich in der Firma ein Gerät eines Kunden-sprich Kühlschrank repariere -muss ich dann die in derr BGV geforderte Prüfung für ortsveränderliche Geräte durchführen und protokollieren oder obliegt es dem Inhaber diese zu fordern oder auch nicht.Gibt es da Unterschiede ob es ein gewerblicher oder privater Kunde ist?
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 13.09.2011
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    AW: BGV A3 Frage

    mal ne gegenfrage

    Woher weißt du das das Gerät nach der Reparatur OK ist ?

    a) handauflegen
    b) man kann es einschalten und die Sicherung fliegt nicht raus, auch kein Qualm zu sehen
    c) durch Funktionsprüfung und Messung nach VDE



    Mfg Dierk
     
  4. #3 kobi110, 13.09.2011
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    AW: BGV A3 Frage

    Lach--gute Antwort---bin ja definitiv auch für c. Ich frage auch nur weil mir heute bei einem Kunden--der solche Reparaturen macht-aufgefallen ist das das nicht so lief.Er sagte mir--dann müsste ich ja ein Lager für die Protokolle alleine haben weil der ziemliche Mengen repariert und wartet davon--habe ihn ja hingewiesen auf die BGV -Meiner Meinung nach hätt er das messen müssen, protokollieren und Plakette rauf-für jedes Gerät. Bekommt er doch auch bezahlt denke ich -solch Prüfung.
     
  5. #4 Kaffeeruler, 13.09.2011
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    AW: BGV A3 Frage

    Für die Protokolle gibt es Datenbanken und ne Software, z.B den Elektromanager der mit vielen Prüfgeräten zusammen arbeitet. Der Kunde selbst hat erst einmal kein Anrecht auf ein Messprotokoll. Alledings hat er ein anrecht auf eine anständige rep. und Prüfung

    Das müsste er schon extra zahlen oder es müsste Vertraglich zugesagt sein

    Mfg Dierk
     
  6. #5 hansano, 14.09.2011
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    AW: BGV A3 Frage

    Ob der Kunde nun ein Anrecht hat kann ich nicht sagen, zumindest kannst du als Dienstleister dem Kunden deine gute Arbeit sofort mit einem Püfprotokoll nachweisen.

    Und wenn du Glück hast erzählt der seinem Kumpel davon was du für ein toller Hirsch bist und schon haste evt. nen neuen Kunden.

    Letztendlich kannst du im Streitfall vor Gericht deine gute Arbeit nachweisen. Es muss ja nicht unbedingt der Protokollmanager sein, ein vernünftiges Stück Papier mit Zahlen tuts auch. Original für den Kunden, Kopie für dich. Und 10 Jahre aufheben.:)
     
  7. #6 Kaffeeruler, 18.09.2011
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  8. #7 hansano, 22.09.2011
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    AW: BGV A3 Frage

    Ein Artikel der nichts neues sagt.

    Nach Reparatur eine Prüfung, siehe ehem. DIN VDE 0702.

    Aber sehr schön ist die Forderung nach staatlicher Vorgabe einer Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel zuhaus. Diese Forderung kann ich nur als Satire sehen, vielleicht ist der Autor aber auch einfach nur ein wenig unerfahren.

    Szenario: tach Frau Müller-Schulze, ich muss jetzt Ihren Fön prüfen, kostet Sie 15 €, ist jetzt Gesetz.

    Auch sehr schön: Betriebssicherungsverordung gesetzlich ausgehebelt für die Damen im horizontalen Gewerbe.
     
  9. #8 Kaffeeruler, 22.09.2011
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    Wenn ich mir manch Geräte ansehe finde ich net das es eine Satire ist solch eine Forderung aufzustellen.. Klar ist es in punkto Geräte kaum machbar/bezahlbar.

    Für E-Anlagen ist es jedoch sinnvoll


    Mfg Dierk
     
  10. #9 magnus_martin, 27.09.2011
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    AW: BGV A3 Frage

    VDE 0701/0702 ist Pflicht, da wenn was Passiert, du in der Beweispflicht bist! --> Deshalb auch Protokollieren.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
    Ich würde mal behaupten, das 90% aller Reparierten Geräte nicht geprüft werden, weil die Leute einfach zu pfaul sind.
     
  11. #10 nahikari rodriguez, 18.11.2011
    nahikari rodriguez

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    AW: BGV A3 Frage

    Hello!
    I´d like to know what is BGV A3? it´s a standard or a directive, or another type of verification of electrical request? please its something important and i´d be very gratefull if someone could help me.

    thank you very much!
     
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