Abweichende Installationszone in Fertigteilbetonwänden
Hallo Freunde der Formulierkunst und Elektrotechnik,
Ich habe auch mal wieder mit einer kniffligen Problematik aufzuwarten.
Wir errichten derzeit die Elektroanlage in einen Neubau, 8-WE, in Fertigteilbauweise. Sprich, es gibt eine bestehende Verrohrung in den Wänden, welche immer vertikal (vom Rohbetonfußboden) bis zu den Dosen verläuft. Soweit, so gut, Steckdosen und Schalter werden immer von unten angefahren und liegen somit auch in den vorgeschriebenen Installationszonen.
Die Problematik beschränkt sich auf die Küchenwände. Hier werden ebenfalls obere Dosen (Dunstanzug, ect.) vertikal von unten angefahren, allerdings mitten auf der Wand, sprich in jener Flucht wo sie grade sitzen. Man weicht also von der üblichen vertikalen Installtionszone (10-30 cm von Rohbaukanten-/ecken) ab.
Nun sagt die DIN 18015 folgendes dazu:
Neu aufgenommen ist in dieser Norm eine Ausnahmeregelung für Fertigbauteile. Danach darf bei Fertigbauteilen auf die Nutzung der festgelegten Installationszonen verzichtet werden, wenn die Überdeckung der Leitungen mindestens 6 cm beträgt
Leider sind diese 6 cm nicht gegeben, denn die Rohre liegen nur 4 cm tief im Beton. Ein Aufputzen ist nicht möglich, da die Küchen bereits danach bemasst und gefertigt sind.
Weiterhin heißt es in der Norm:
Werden Auslässe, Schalter und Steckdosen notwendigerweise außerhalb der definierten Installationszonen an-geordnet, so sollen sie mit einer senkrecht aus der nächstliegenden Installationszone geführten Stichleitung angeschlossen werden.
Die "nächstgelegene Installtionszone, für eine Steckdose auf 2,30 m für bsp. eine Dunstabzugshaube, wäre somit von oben (30 cm von der Decke) anzufahren. Das ist hiermit auch nicht gegeben.
Wir haben von Beginn an den Bauträger auf diese Problematik hingewiesen, jedoch ohne Reaktion. Nun war der TÜV zur Zwischenabnahme da und sieht das genauso wie wir. Das Schreiben vom TÜV hat vermutlich nun doch etwas mehr erwirkt, sodaß dieses Thema bei der heutigen Baubesprechung zum Eklat des Tages wurde. Alle beteiligten waren "sehr erstaunt" , weil sie "so ein Scheiß" noch nie gehört haben, denn man lässt diese Fertigteilwände nach diesem Schema bereits sein 30 Jahren so bauen, und es hätte sich noch nie eine Elektrofirma über diese problematische Abweichung beschwert.
Nun läuft alles darauf hinaus, das wir (so kurz vor dem Maler) sämtliche Küchenwände aufschlitzen und die Leitungen umverlegen. Wer das allerdings bezahlt, bleibt vorerst offen.
Meine Fragen dazu:
1.) Haben wir hier schlafende Hunde geweckt!? Angesichts dessen, das diese Verrohrung vom Hersteller der Fertigplatten seit 30 Jahren so gehandhabt wird, und sich noch nie eine errichtende Elektrofirma darüber beschwert hat, hege ich langsam Zweifel daran ob die alle doof sind oder wir nur etwas übersehen haben ?!?
Oder anders: Ist es nun richtig oder ist es falsch????????
2.) Angenommen wir liegen richtig, melden pflichtgemäß unser Bedenken darüber an und der Bauträger nimmt es hin und sagt "damit kann ich leben", darf ich dann diese Elektroanlage (mit falscher Leitungsführung) in Betrieb nehmen? Oder reicht es zu, dieses dann im Protokoll zu vermerken, inklusive der schriftlichen Bestätigung (der Hinnahme des Mängels ) vom Bauträger.
Freue mich über fundierte Aussagen.
Geändert von Strippentod (03.11.2011 um 22:11 Uhr)
"Wir essen jetzt Opa!" - "Wir essen jetzt, Opa!"
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