Hallo!
In 3 ½ Wochen beziehe ich eine Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus von einer Wohnungsgesellschaft und habe mehrere Fragen bezüglich der dortigen Elektroinstalation.
1.) Der Großteil der Wohnung, ist noch mit einer alten klassischen Nullung verdrahtet, die ja heute für Neuinstallationen aus gutem Grunde so gar nicht mehr zulässig und erlaubt ist.
Nach meinen bisherigen Informationen besteht jedoch keine Nachrüstungspflicht bei Altbauten, solange die Installation im alten Zustand belassen wird. Habe ich da Recht?!
Komisch ist nur, dass bisher bei anderen Wohnungen bei Neubezug eine Neuinstallation vorgenommen wurde – kann ich mich darauf berufen und dies dann in meiner Wohnung vor Neubezug auch einfordern?
2.) Nach einem Umbau der Elektro-/Hausverteilung (Verteilung und Sicherungen vom Treppenflur in die einzelnen Wohnungen) vor kurzem, gibt es zumindest für die Kellerräumlichkeiten, den E-Herd-Anschluss in der Küche und den Durchlauferhitzer, der im Badezimmer über der Badewanne angebracht ist, eine Absicherung mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter bzw. auch eine Installation mit Schutzleiter.
D.h., es wurde für die Wohnung ein Fehlerstrom-Schutzschalter eingebaut und in Betrieb genommen und zumindest im Badezimmer mit dem/am Durchlauferhitzer eigentlich auch eine Änderung im Bad vorgenommen. Nach geltenden Vorschriften, müssen doch daher mindestens im Badezimmer auch die Steckdose und die Spannungsverteilung über dem Waschbecken und die Lichtverteilung ebenfalls über einen Fehlerstrom-Schutzschalter abgesichert werden – das ist doch seit 1984 für Badezimmer Pflicht!
Oder sehe ich das falsch und gilt das als 2 unabhängige Stromkreise im Bad, für die unterschiedliche Normen und Vorschriften gelten bzw. dass das keine ÄNDERUNG ODER ERWEITERUNG an der Altanlage ist, die eine Installation bzw. Absicherung nach heutigen Normen erforderlich machen würden!?
Was kann ich hier einfordern? Worauf kann ich mich berufen?
Über Hinweise und Tipps wäre ich sehr dankbar!




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