AW: Was ist Kundenanlage, was EVU?
Moin,
die Lage ist etwas anders...
DB Energie ist Netzinfrastrukturbetreiber bei "Alt-Bahngrundstücken" im Nieder- und Mittelspannungsbereich.
Bitte schau genau in die bestehenden Verträge ob es zum "Übergabepunkt" genauere Angaben gibt.
Befindet sich die Trafostation auf eurem Grundstück?
Wenn ja, dann könnte es schlecht aussehen.
Wenn nein, dann würde ich der DB Energie mit dem EnWG § 30(1) Punkt 5 kommen und die Bundesnetzagentur einschalten.
§ 30 Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers
(1) Betreibern von Energieversorgungsnetzen ist ein Missbrauch ihrer Marktstellung verboten. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein Betreiber von Energieversorgungsnetzen
erlassenen Rechtsverordnungen nicht einhält
...
5. ohne sachlich gerechtfertigten Grund Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen
für den Netzzugang fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem
Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere
die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten und die Ergebnisse
von Vergleichsverfahren nach § 21 zu berücksichtigen; Entgelte, die die Obergrenzen
einer dem betroffenen Unternehmen erteilten Genehmigung nach § 23a nicht
überschreiten, und im Falle der Durchführung einer Anreizregulierung nach §
21a Entgelte, die für das betroffene Unternehmen für eine Regulierungsperiode
vorgegebene Obergrenzen nicht überschreiten, gelten als sachlich gerechtfertigt
oder
6. ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, als er sie selbst
auf vergleichbaren Märkten von gleichartigen Abnehmern fordert, es sei denn, dass
der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist.
Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.
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