Frage zur BGV A3
Fallen zb. Heizungspumpen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten auch unter die Prüffristen der BGV A3 ?
und wie sieht es mit Brandschutzklappen ( Schutzklasse 3 ) aus.
Frage zur BGV A3
Fallen zb. Heizungspumpen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten auch unter die Prüffristen der BGV A3 ?
und wie sieht es mit Brandschutzklappen ( Schutzklasse 3 ) aus.
BSk müssen so oder so geprüft werden aber nicht nach BGV A3
Mit freundlichen Grüßen
Elektrolurch
Meine Mama sagt das Leben ist wie eine Pralinenschachtel. Man weiß nie was drinn steckt.
Moin,
natürlich müssen auch Heizungspumpen regelmäßig geprüft werden. Das könnte man auch unter dem Schlagwort "BGV A3" sehen - gehört allerdings in den Bereich des ArbSchG oder gerade noch BetrSichV. Allerdings - die Prüffristen werden nicht mit der Richtwerttabelle der DA zur BGV A3 bestimmt, sondern mittels Gefährdungsbeurteilung.
Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.
Hallo balu,
Brandschutzklappen werden bei uns jährlich geprüft aber nicht nach Bgv A3.Funktion etc.
LG Klemme 0
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