Fi SChutzschalter und eventuell verbotene Sicherungen Schäden an Elektro

Diskutiere Fi SChutzschalter und eventuell verbotene Sicherungen Schäden an Elektro im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Guten Tag, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber sofern nicht dann bitte Informieren. Folgendes Problem bei uns in der Wohnung ist es so...

  1. #1 shelby84, 07.12.2013
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

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    Guten Tag,
    ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber sofern nicht dann bitte Informieren.

    Folgendes Problem bei uns in der Wohnung ist es so das Ständig die Birnen der Lampen nach nur 2-3 Tagen Kaputt gehen eine Lampe mit einem Trafo ist bereits komplett Kaputt, Fernseher ist Kaputt mehrere Ladegeräte von Tablet Pc´s einen komplett Pc hat es in Rauch aufgelöst, eine Hifi Anlage hat es ebenfalls zerschossen. hat es erwischt.

    Ich habe nun unseren Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt und habe mich vorher von einem befreundeten Elektriker beraten lassen der hat bei einem Blick in den Sicherungskasten sofort festgestellt das unter anderem ein FI-Schutzschalter nicht mehr auf der auslösetaste funktioniert 30mAH. Der andere FI-Schutzschalter hat überhaupt nicht mehr ausgelöst der hatte 500mAH.
    Dann stellte er noch Fest das Sicherungen 9 stück von den Sicherungen Foto ebenfalls sobald ein Elektriker dieses in Augenschein nimmt ausgetauscht werden müssen. Sicherungen.jpg


    Heute war der Vermieter dann mit einem Elektriker seiner Wahl hier und haben ebenfalls festgestellt das beide Fi defekt sind ich habe auch auf meine erhaltenen Informationen hingewiesen wo mir der Elektriker gesagt hat das wäre humbug diese müssen nicht getauscht werden und diese sind auch heute noch aktuell und werden verbaut solange vorne eine abdeckung dran ist wäre unter anderem auch ein Berührungsschutz gegeben wäre.



    Wer muss nun für die Schäden haften die entstanden sind bzw. können Geräte durch die defekten FI´s schaden nehmen?

    Gibt es irgendwo Gesetze wo steht das man die Sicherungen L16A austauschen muss bzw. irhendwas in der Richtung?

    Vielen dank im Vorraus schonmal ich hoffe doch sehr auf eure hilfe!
     
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  3. #2 Hektik-Elektrik, 07.12.2013
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Fi SChutzschalter und eventuell verbotene Sicherungen Schäden an Elektro

    Hallo,


    1. Leitungsschutzschalter L16 sind zulässig (das L bezeichnet nur die Auslösecharakteristik) Leitungsschutzschalter

    2. defekte FIs müssen zwar getauscht werden, haben aber nicht Deine Geräte zerstört.


    Geräte können durch Überspannung (teilweise auch durch Unterspannung und dann Spannungsrückkehr auf Normalspannung zerstört werden.)
    Überspannungsursachen:
    a. Blitzeinschlag etc.
    b. lockere Verbindung im Haupt-Neutralleiter (z.B. im HAK) - das nennt der Fachmann dann Sternpunktverschiebung. Macht sich durch erhöhte Spannung auf der Phase mit den kleineren Verbrauchern bemerkbar.

    Haftung bei a. evtl. die Hausratversicherung, bei b. der Vermieter bei einer mangelhaft gewarteten E-Anlage (kann man durch den E-check entgegenwirken)

    MfG
     
  4. #3 EltSifa, 07.12.2013
    EltSifa

    EltSifa Leitungssucher

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    AW: Fi SChutzschalter und eventuell verbotene Sicherungen Schäden an Elektro

    De Meinung von Hektik-Elektrik schließe ich mich an.
    Berührungsschutz an Sicheungsautomaten benötigt man nur, wenn in einem offenen Schaltschrank neben diesen Automaten Betätigungselement angebracht sind. Die Abdeckung ist für den zufälligen Berührungsschutz ausreichend.

    Ich würde auch sehr stark auf eine N-Leiter Unterbrechung setzen, dies kann auch der Grund sein das die RCDs nicht auslösen. Durch Druck auf die Prüftaste wird ein Strom gegen N-Leiter geschickt und nicht gegen Schutzleiter.

    Der Elektriker des Vermieters sollte eine Langzeitmessung der Spannung machen.

    Gruß
     
  5. #4 hansano, 07.12.2013
    hansano

    hansano Leitungssucher

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    AW: Fi SChutzschalter und eventuell verbotene Sicherungen Schäden an Elektro

    Halte alles schriftlich fest. mach Bilder. Dokumentiere soviel wie möglich.
    Sollte es eine N-Leiter Unterbrechung sein (was ich auch denke) dann ist die Gebäudeversicherung bzw. der Gebäudeeigentümer in der Verantwortung.

    Hast du eine Rechtschutzversicherung?
     
  6. #5 shelby84, 07.12.2013
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    shelby84 Schlitzeklopfer

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    Ja wir halten alles Schriftlich fest jetzt gerade hat wenigstens der Neue FI ausgelöst 5 oder 6 mal innerhalb 10 Min. jetzt haben wir mal geschaut was in dem moment an Verbrauchern angeschlossen war und haben erstmal die Spülmaschine vom Netz getrennt diese ist von Siemens lief bisher tadellos ist ca. 4 Jahre alt hier in der Wohnung ist sie nun 2 jahre ohne Probleme gelaufen.
     
  7. #6 Hektik-Elektrik, 07.12.2013
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    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    Bei wieviel mA löst der neue RCD (FI) aus?
    (Steht im VDE-Prüfprotokoll, das der Elektriker bei Änderungen/Reparatur an der Anlage anfertigen muß)
     
  8. #7 shelby84, 07.12.2013
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

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    Ein Protokoll liegt mir leider nicht vor also kann ich darüber keine aussage treffen seitdem ich nun unsere Spülmaschine vom Netz getrennt habe löst der FI nicht mehr aus also kann es ein Defekt an der Steckdose sein oder an der Splülmaschine um dieses zu testen überlege ich nun was ich an der Steckdose mal verwenden kann/könnte um zu schauen ob dann auch der FI auslöst was kann ich da verhältnismäßig mal nehmen um dieses zu testen? Staubsauger Wasserkocher oder sind diese Geräte alle zu klein im verhältnis zur Spülmaschine?
     
  9. #8 hansano, 07.12.2013
    hansano

    hansano Leitungssucher

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    Ich würde eine Kaffeemaschine nehmen und nicht die Heizplatte beim Versuch anfassen.
     
  10. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Stimmt in der Altanlage, in einer neuen ist Berührungsschutz (Fingersicher ) auch unter der Abdeckung gefordert.
    Es gibt auch FIs, da ist die Prüftaste zwischen L2 Und L3. Wenn du den einphasig betreibst, geht die Prüftaste auch nicht.
     
  11. #10 EltSifa, 08.12.2013
    EltSifa

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    AW: Fi SChutzschalter und eventuell verbotene Sicherungen Schäden an Elektro

    Hallo Bigdie,
    wenn der Berührungsschutz auch unter der Abdeckung gefordert ist, wie Du mitteilst, dann kennst Du dazu sicherlich auch die entsprechende Bestimmung. Schön wäre, wenn Du mich auf Deinen Wissensstand bringst.
    Gruß
     
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