Normenzwang im Privatleben

Diskutiere Normenzwang im Privatleben im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo zusammen, ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung, in einem 5-Parteienhaus und habe vor kurzem einige Fehler in meiner Elektroinstallation...

  1. #1 Newsmann1984, 12.02.2014
    Newsmann1984

    Newsmann1984 Strippenzieher

    Dabei seit:
    05.06.2012
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    1
    Hallo zusammen,

    ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung, in einem 5-Parteienhaus und habe vor kurzem einige Fehler in meiner Elektroinstallation aus gemacht. Nach entfernen dieser Gefahrenquellen, konnte ich nach meiner fachlichen Einschätzung das Brandrisiko enorm senken.
    Da ich jedoch davon ausgehe, dass diese Installation auch in den anderen Etagen vorhanden ist, suche ich eine Möglichkeit, um dieses Thema auch in die anderen Haushalte zu tragen. Gibt es irgendeine Norm, mit der es mir möglich ist, die Besitzer der anderen Wohnungen dazu zu "zwingen" ebenfalls ihre Installation zu überarbeiten? Ich dachte da im ersten Moment an die Anschlussbedingungen des Energieversorgers...

    Danke schon einmal und schöne Grüße
    Newsmann1984
     
  2. Anzeige

    Schau mal hier: Normenzwang im Privatleben. Dort wird jeder fündig!
    Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.156
    Zustimmungen:
    811
    AW: Normenzwang im Privatleben

    Es gibt keinen Normenzwang. Eine Norm ist eine Richtlinie, nachder man sich richten kann aber nicht muss.
     
  4. #3 Zelmani, 12.02.2014
    Zuletzt bearbeitet: 12.02.2014
    Zelmani

    Zelmani Lüsterklemmer

    Dabei seit:
    10.02.2011
    Beiträge:
    637
    Zustimmungen:
    10
    AW: Normenzwang im Privatleben

    Es gibt jedoch die Verkehrssicherungspflicht, die den Wohnungeigentümer bzw. die WEG dazu verpflichtet, "die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern." Vermutlich wirst Du allerdings - solange nichts passiert - den anderen Wohnungseigentümern eine Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachweisen können. Und aus den TAB Deines Netzbetreibers wirst Du da auch nichts ableiten können - solange gezahlt wird und von einer Anlage keine schädlichen Rückwirkungen auf das Netz ausgehen, interessiert sich der Netzbetreiber nicht für den Zustand einer Wohnunginstallation.

    Wie konkret hast Du denn die Brandgefahr bei Dir verringert?
     
  5. #4 Newsmann1984, 12.02.2014
    Newsmann1984

    Newsmann1984 Strippenzieher

    Dabei seit:
    05.06.2012
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    1
    AW: Normenzwang im Privatleben

    Ja, natürlich gibt es keinen Normenzwang, ich wollte mich nur auf den sogenannten Gesetzescharakter berufen.

    Die Brandgefahr konnte u.a. minimiert werden, indem ich vereinzelte Leitungsquerschnitte zu starken Verbrauchern (E-Herd, Trockner, etc.) erhöht habe, da diese z.B. nur mit 1,5mm² verlegt waren. Ich habe zu hohe Sicherungselemente gegen geringere ausgetauscht. E-Herdleitung 1,5mm² war z.B. mit 20A abgesichert. Ansonsten war die E-Installation an Steckdosen teilweise schon besorgniserregend (schwarz, verbrannt) und erforderte eine Verbesserung.
    Und genau diese Zustände vermute ich im ganzen Haus. Es bringt mir ja nichts, wenn meine Wohnung safe ist und eine Etage tiefer brennt alles ab.
     
    borobo gefällt das.
  6. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.156
    Zustimmungen:
    811
    AW: Normenzwang im Privatleben

    Das hättest du dir sparen können, senkt zumindest keine Brandgefahr
    Das ist zwar vernünftig, eine direkte Brandgefahr kann ich da aber auch nicht erkennen.
     
  7. #6 Newsmann1984, 12.02.2014
    Newsmann1984

    Newsmann1984 Strippenzieher

    Dabei seit:
    05.06.2012
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    1
    AW: Normenzwang im Privatleben

    Ein zu geringer Leitungsquerschnitt führt meiner Information nach zu einer erhöhten thermischen Belastung bei hohen Strömen und begünstigt damit Brände. Und da mein E-Herd teilweise 25A zieht, ist ein Leitungsquerschnitt von 1,5mm² nicht ausreichend und führt aufgrund des höheren Leitungswiderstandes zu einer höheren Temperatur des Leiters. Davon mal ab, dass in dieses Thema noch Spannungsfall und Schutzleiterwiderstand rein gehören.
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.156
    Zustimmungen:
    811
    AW: Normenzwang im Privatleben

    Wenn du deinen Herd mit 16A abgesichert hast, ist das 1,5mm² sicher, es sei denn, es liegt in Styropor oder Dämmwolle. Und es gibt keinen Herd der 25A zieht bei Drehstrom.
    Man kann also ein 5x1,5 dauerhaft mit 3x16A belasten. Ein Herd zieht seinen Strom aber nicht einmal dauerhaft.
    Der Spannungsfall ist eine Forderung der Din, dabei geht es allerdings nur darum, das du deine elektrische Leistung im Gerät verbrätst und nicht unterwegs, hat mit Brandschutz nix zu tun. aber selbst bei 3x1,5mm² und 16A sicherung überschreitest du die erlaubten 3% Spannungsfall erst bei 18m. wenn du z.B. eine 10A Sicherung nimmst für Geschirrspüler oder Waschmaschine, geht das sogar bis 28m und es gibt praktisch keine Haushaltsgeräte außer einen separaten Backofen, welche mehr als 10A brauchen.
    Aber in einer Standart Wohnung, kommt man in der Regel auch mit 18m aus, wenn der Verteiler wie von der Din verlangt im Lastschwerpunkt ist.
     
  9. #8 Leutnant Beowulf, 12.02.2014
    Leutnant Beowulf

    Leutnant Beowulf Schlitzeklopfer

    Dabei seit:
    04.02.2014
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    AW: Normenzwang im Privatleben

    Die Erhöhung des Leiterquerschnitts ist keine Brandvermeidungsmaßnahme, es ist eine Vermeidung des höheren Spannungsfalls. Damit wird lediglich garantiert, dass deine angeschlossenen Geräte auch wirklich die Spannung bekommen, die sie brauchen. Wäre da wirklich eine Brandgefahr entstanden, hätte der LS ausgelöst auf Grund seiner thermischen Auslösemöglichkeit (Bi-Metall).

    Wegen den verkohlten Klemmstellen in der Steckdose: Ich würde mal stark davon ausgehen, dass die dort jemand nicht richtig angeschlossen hat.
     
  10. #9 EltSifa, 12.02.2014
    EltSifa

    EltSifa Leitungssucher

    Dabei seit:
    06.02.2013
    Beiträge:
    194
    Zustimmungen:
    2
    AW: Normenzwang im Privatleben

    Bei mancher Diskussion muss ich den Glauben verlieren. Wenn die Erhöhung des Leitungsquerschnittes bei gleichbleibendem Strom keine Vorbeugung gegen Brände ist, dann entsteht bei mir die Frage wie Ihr denn Sicherheit herstellen wollt.

    Man kann diskutieren ob 1,5qmm mit 20A wirklich zu hoch angesichert ist, aber dazu muss man schon sehr ins Detail gehen oder die Wohnung an den Nordpol versetzen.

    Aber zur Frage - Eine Eigentümergemeinschaft gehört das Gebäude als Ganzes, die Wohnung und z.B. Kellerräume sind Räume mit Sondernutzungsrecht. Die Verantwortung für das Gebäude liegt bei allen Eigentümern. Da Du Fachmann bist, musst Du die entdeckten Mängel auf jeden Fall schriftlich dem Verwalter oder deinen Miteigentümern mitteilen.
    Wenn durch diese Mängel Schäden am Gebäude entstehen und die anderen Eigentümer haben von den Mängeln gewußt und nichts unternommen, werden sie höchstwahrscheinlich in Regress genommen.

    Also wie beim Skat das Sprichwort: Wer schreibt der bleibt!

    Gruß
     
    borobo gefällt das.
  11. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.156
    Zustimmungen:
    811
    AW: Normenzwang im Privatleben

    Es spielt für die Entstehung eines Brandes halt überhaupt keine Rolle, ob die Leitung 35 oder 55°C hat, wenn die Entflammbarkeit bei mehreren 100° beginnt.
    Die Frage ist, wo ein Mangel ist, mal abgesehen vom 20A LSS am Herd. Da ein Herd normalerweise aber nur 16A braucht, ist die Gefahr annähernd 0, das die Leitung jemals überlastet wird selbst wenn die Sicherung eine Nummer zu hoch ist.
     
Thema:

Normenzwang im Privatleben