Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

Diskutiere Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet Im badezimmer war ja auch ein richtiger zulässiger verbaut der 500mA...

  1. #11 shelby84, 17.09.2014
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

    Dabei seit:
    07.12.2013
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Im badezimmer war ja auch ein richtiger zulässiger verbaut der 500mA schutzschalter ist nicht nur laut meines freundes angehender Elektromeister sondern auch vom Elektriker der diesen ausgetauscht hat ansonsten hätte er ja auch einen funktionierenden mit 500mA wieder eingebaut...

    Der Vermieter hat sich mir gegenüber heute sehr aufbrausend gezeigt ich habe ja Fotos der Anlage gemacht und ihn damit heute wieder konfrontiert die Nachweise hat er alle verschwinden lassen auch die defekten Fi´s hat er obwohl ich ihn mehrfach gebeten habe entsorgt ich wollte diese als beweis aufheben...

    Der Vermieter hat mir wortwörtlich gesagt das ich von ihm keinen cent sehen werde er hat bereits alle beweise verschwinden lassen die zu seinen Lasten gehen auch die defekten und verbrannten steckdosen hat er entsorgt ich kann nun zusehen wer meinen Schaden begleicht er jedenfalls nicht ich habe nun nur zeugen die, die Elektrik gesehen haben hinzu nur Fotos bei der Firma die, die Reparatur ausgeführt hat habe ich angerufen die haben absolute schweigepflicht vom Vermieter aufgetragen bekommen.

    Also bleibt nur der Anwalt und Gericht.
     
  2. Anzeige

  3. #12 shelby84, 17.09.2014
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

    Dabei seit:
    07.12.2013
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Hallo also die Netzform ist Tn habe ich in Erfahrung gebracht war heute in einer Fachfirma um mir da nochmal einen Rat von einem Meister Persönlich zu holen... Folgendes sagte er mir ich habe ihm auch fotos der besagten Sicherungen und auch Fi´s gezeigt er sagte das die L16A bereits seit 1990 verboten sind und nur im bestand solange an der Anlage nichts gemacht wird erhalten bleiben dürfen jedoch hat er anhand der Fi´s gesehen das diese nicht im jahre 1990 verbaut waren sondern erst viel später somit hätten diese schon längst ausgetauscht sein müssen.

    Zu den besagten defekten Fi´s fragte er mich ob nach der Reparatur auch wieder ein 0.03 und ein 0,5 verbaut wurden es wurden jedoch beide durch 0,03 von Siemens ersetzt.... Er kam zu einem Entschluss hat mir alles schriftlich gegeben und ich soll den Vermieter verklagen... 0,5 sind definitiv nicht zugelassen in der Anlage.
     
  4. #13 Kaffeeruler, 17.09.2014
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
    Mitarbeiter

    Dabei seit:
    23.12.2007
    Beiträge:
    11.711
    Zustimmungen:
    704
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    nun ja,


    Da der L-LSS ab ~1988 nicht mehr in NEU ANLAGEN eingesetzt werden durfte bedeutet nicht das er dann verboten wurde für die weitere Nutzung bis heute.
    Ich hatte erst letztes Jahr die letzten der L-LSS bei uns ausgemustert ( hoffe ich mal :D )

    Auch der 0,5A FI kann u.u. noch immer zulässig sein, auch wenn man ihn heute wohl dann wenn möglich gegen einen mit 30mA austauschen würde wenn möglich

    Der Errichtungszeitraum ist ja somit vor der 90ern? Somit kann es auch gut sein das die FI´s dann mal erneuert wurden oder zumindest der eine und dann wären die LSS auch noch zulässig.
    Evtl. würde Fotos von der Verteilung, auch geöffnet noch helfen das Jahr eingrenzen zu können
    Ansonsten sehe ich hier keine Möglichkeit evtl. Unzulässigkeit feststellen zu können weil alle Infos fehlen, ebenso Messprotokolle die ja vorliegen müssen nach dem AT der FI´s.
    Wenn du die Firma noch kennst kannst du darüber evtl. noch etwas erreichen.


    Mfg Dierk
     
  5. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
    Mitarbeiter

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    5.475
    Zustimmungen:
    85
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Ist ein TN-C Netz oder TN-S Netz oder doch TN-CS Netz? >>>Klick<<<

    Das ist falsch. Zum Zeitpunkt der Erichtung war in dem Bereich kein FI-Schutzschalter erforderlich. Ergo war er zugelassen.
     
  6. #15 kabelmafia, 17.09.2014
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

    Dabei seit:
    04.12.2008
    Beiträge:
    523
    Zustimmungen:
    5
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Moin,

    Soso... bitte veröffentliche dann hier mal das Urteil. Würde mich dann interessieren...
    Bist du sicher, dass dein Anwalt deine Interessen vertritt?
     
  7. #16 Kaffeeruler, 17.09.2014
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
    Mitarbeiter

    Dabei seit:
    23.12.2007
    Beiträge:
    11.711
    Zustimmungen:
    704
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Die Aussage kam doch von einem E-Meister und keinen Anwalt ?
    Oder hab ich was überlesen ??

    Mfg Dierk
     
  8. #17 AC DC Master, 19.09.2014
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.07.2007
    Beiträge:
    3.221
    Zustimmungen:
    14
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Moment, TN netz ? also bei unseren nachbarbnetz ( TT-netzt ) wurde frührer auch gerene 0,5 RCD verbaut für die ganze hütte. kann mir icht vortsellen das das für ein tn netz gelten sollte. und wenn kein RCd auslös, könnte irgendwo eine PE N Verbindung sein. dann löst dein RCD nie aus.

    bei verbrannten Steckdosen oder so würde ich ja eher auf überspannnungen oder zu hphen Strom tippen, wobei ich dann sagen muß das der übergangswiderstand zu hoch war und ist. egal.
     
  9. #18 Strippe-HH, 19.09.2014
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

    Dabei seit:
    31.12.2013
    Beiträge:
    4.575
    Zustimmungen:
    236
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    @Zosse.
    Nun bin ich an Rätseln, was bei meinem Bruder (Wohnt in der Nähe von Egestorf/ Nordheide) für eine Netzform ist.
    Dort sind RCD 40/05 und Anlagenhauptschalter (Bäder 25/003).
    Erdung läuft von den UV-s direkt auf den PAS. in NYM1x10mm2. (im Zählerbereich ist dort keine wie in HH.).
    Ich hatte damals ab 1986-1992 das Gehöft mit umgebaut und erweitert, sonst vorher in NS. sehr wenig Elektrische Anlagen errichtet.
    Also bin da zugegebenermaßen etwas Ahnungslos.
     
  10. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
    Mitarbeiter

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    5.475
    Zustimmungen:
    85
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Ich sage mal VNB Avacon. TN-C bis zum HA-Kasten.
     
  11. #20 shelby84, 19.09.2014
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

    Dabei seit:
    07.12.2013
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    also laut auskunft die ich erhalten habe ist es ein tnc netz nagelt mich bitte nicht drauf fest... Die Anlage wurde im Jahre 2006/2007 neu errichtet das haben ich glaube ich schon geschrieben. Ich habe nun mehrere Verschiedene Elektro Fachbetriebe aufgesucht.
    Rcd 40/0,5 ist dort nicht zugelassen.
    alle sagten das es zusätzlich ein N-Leiter Problem sein kann/könnte.

    Ich steh nach wie vor wie ein Ochs vorm Berge aber Jeder Betrieb hat gesagt verklagen er muss zahlen er hat im Jahre 2006/2007 L16A verbaut die ab 1990 nicht mehr verbaut werden durften sondern nur solange im bestand erhalten sein dürfen bis jemand an der Anlage etwas verändert
     
Thema:

Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

Die Seite wird geladen...

Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet - Ähnliche Themen

  1. Wallbox nachrüsten - FI-Schutzschalter

    Wallbox nachrüsten - FI-Schutzschalter: Hallo Leute, ich möchte eine Wallbox installieren und habe dazu folgende Frage: Kann man den FI-Schutzschalter, der für die Wallbox (SMA EV...
  2. FI-Schutzschalter

    FI-Schutzschalter: Hallo, ich hoffe, dass mir hier jemand die Frage beantworten kann. Bei unserer neuen Wohnung sind wir uns nicht sicher ob der FI-Schutzschalter...
  3. Stromkreis plötzlich untebrochen, FI-Schutzschalter löste nicht aus

    Stromkreis plötzlich untebrochen, FI-Schutzschalter löste nicht aus: Liebe Fachkundige, ich saß heute morgen in meinen Büro im Keller und plötzlich war alles dunkel und abgeschaltet. Der erste Weg war zum...
  4. FI-Schutzschalter ohne N in der Wohnung

    FI-Schutzschalter ohne N in der Wohnung: Hallo wie wird ein Schutzschalter mit drei Phasen verbaut? Anschlussplan. Gegenwärtig ist die PE-Schiene mit der N-Schiene gedrückt. Es laufen nur...
  5. FI-Schutzschalter 30mA / 40A

    FI-Schutzschalter 30mA / 40A: Hallo Ich habe eine Frage.. Kann ein FI 30mA / 40A auch dur kurzfristigen Überlast auslösen?? Mfg