Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

Diskutiere Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Guten Abend, gleich vorab ich bin Laie auf dem Gebiet Elektro und möchte dieses gerne wissen da wir enorm schäden erlitten haben und der Vermieter...

  1. #1 shelby84, 11.09.2014
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

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    Guten Abend,
    gleich vorab ich bin Laie auf dem Gebiet Elektro und möchte dieses gerne wissen da wir enorm schäden erlitten haben und der Vermieter alle schuld von sich weisst

    es Handelt sich um eine Wohnung.

    Verbaut war im bereich Bad/Gäste Wc ein Fi-schutzschalter Fi- Schutzschalter Hager CD 440D der Defekt war und nicht ausgelöst hat was jedoch auch keinen schaden verursacht hat.
    für den Rest der Wohnung war ein Fi- Schutzschalter Schupa 40/0,5 mein bekannter Elektriker macht gerade seinen Meister hat uns gesagt das dieser Fi-Schutzschalter im Wohnbereicht nicht zugelassen ist auch wenn er Funktionieren würde er hat ebenfalls nicht ausgelöst egal was Versucht wurde.
    Desweiteren wurden in der Wohnung während die Elektrik erneuert wurde Sicherungen AEG Elfa E81 L16A Nr.22 Verbaut 9 stück an der Zahl.

    In der Küche war schon bei Anmietung im Bereich der Spüle eine Aufputzstecksdose verbaut die zur verwendung der Spülmaschine vorgesehen war.
    Man konnte nun bis zum Wechsel der Defekten Fi´s zusehen wie Elektrogeräte im Haushalt vom billigsten Mixer bis hin zum PC,Tv etc. selbst monatlich mussten wir 20-30 Birnen Sockel GU10 austauschen damit wir nicht im Dunkeln waren.

    Nachdem die Defekten Fi´s dann getauscht waren lösten die neuen Fi´s bereits immer und immer wieder aus nach und nach haben wir dann alle Elektrogeräte vom Netz getrennt und haben dann festgestellt das es von der Steckdose im bereich der spüle/spülmaschine kam nachdem wir diese nicht mehr benutzt haben ist auch wie es in anderen Haushalten üblich ist nichts mehr kaputt gegangen. Die Spülmaschine wurde überprüft und lief dort bis zum Auszug über eine andere Steckdose sowie auch jetzt in unserem neuen Haus ohne Probleme.


    kann durch defekte Fi´s sowas wie ein Rückschlag entstehen das Elektrogeräte einfach so kaputt gehen wir haben selbstverständlich hochwertige geräte zum Fachmann übergeben der uns sagte überspannung daher meine frage.
     
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  3. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Deine Fragen sind per Ferndiagnose sehr schwer zu beantworten. Aus welchen Jahr stammt die Elektroinstallation? Was für eine Netzform ist vorhanden?
     
  4. #3 Kaffeeruler, 11.09.2014
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Das lässt darauf schließen das die Anlage zumindest zwischen 1984 und 2009 errichtet / umgebaut wurde.
    Ob der 500mA FI zulässig ist oder war kann man ohne die Anlage zu sehen / kennen kaum abschätzen. Up2Date ist er sicher nicht mehr in punkto Sicherheit




    das solle dir dein bekannter sagen können...

    Der Vermieter ist Verantwortlich dafür das die E-Anlage in einem Einwandfreien zustand ist und muss alle angezeigten Mängel umgehend beseitigen lassen. Auch haftet er für evtl. Schäden, es sei denn die Anlage wurde z.B regelmäßig geprüft. Dann schaut das Thema Haftung wieder anders aus. Ebenso wenn z.B dein Vormieter die Steckdose selbst angebaut hat usw

    Allerdings ist es schwer wenn er nichts hört oder erst später das es Probleme gab.

    M.e. kann man nur dazu raten einen Rechtsbeistand/ Sachverständigen zu beauftragen denn die ganze Geschichte auf bröseln dürfte das ganze hier sprengen in Hinblick der Rechtlichen Seite


    Es kann z.B eine Sternpunktverschiebung geben, hier sterben die Geräte dann an einer Überspannung.
    Aber auch das ist nur Orakeln ohne die Anlage zu kennen



    Es klingt aber so als wären dann mehr als 1 Fehler vorhanden gewesen, wobei es von Interesse wäre zu wissen welcher Fehler nun genau an der besagten Steckdose ausgemacht wurde. So kann man vieles Orakeln wie z.B das beim Einbau des 2ten FI ein Fehler unterlaufen ist wie z.B die N Klemme nicht richtig angezogen wurde usw.


    Mfg Dierk
     
  5. #4 shelby84, 12.09.2014
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    shelby84 Schlitzeklopfer

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Also errichtet wurde das ganze irgendwann nach 2000 wann genau weiß ich nicht da gibt der Vermieter keine Auskunft drüber :( Fakt ist er hat in der zeit in der wir dort gewohnt haben immer und immer wieder gesagt er würde sich kümmern bis ich ihn dann im November 2013 Schriftlich ermahnt und aufgefordert habe. Er hat nur in dieser Sache eine Fachfirma beauftragt die haben dann auch ca. 14 tage nachdem ich ihn angeschrieben habe reagiert und Die defekten Fi´s getauscht. das er dort die Steckdose angebracht hat bestreitet er nach wie vor wir haben die Wohnung so übernommen.
     
  6. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Wenn man keine richtigen Infos hat kann man auch nicht antworten. Da hilft nur ein Sachverständiger. Du mußt selber wissen ob es sich lohnt.
     
  7. #6 AC DC Master, 14.09.2014
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    wenn du doch ausgezogen bist, wo zu die frage noch ? hack die scheiße ab und gut. vielleicht könnte man ihn wegen Täuschung einer einwandfreien e-anlage dran kriegen aber das muß ein Anwalt klären und ein sachverständiger.
     
  8. #7 shelby84, 15.09.2014
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Wir haben bereits seitdem festgestellt wurde das die dort verbauten Fi´s Defekt waren und einer nicht zugelassen wurde ihn darauf aufmerksam gemacht wir haben ja alles im Keller aufbewahrt weil es immer und immer wieder Passiert ist. Er hat ja immer und immer wieder gesagt er würde sich kümmern nachdem die schäden behoben waren ist ja auch nichts mehr Kaputt gegangen. Ja wir lassen es auch einen Anwalt klären ist wohl das beste..

    Fotos habe ich ja damals schon gemacht als beweise weil er immer wieder behauptet hat das er nichts von Elektro Problemen weiß selbst am Freitag kam es noch dazu das er alles abgestritten hat obwohl von ihm ein Elektriker beauftragt wurde...
     
  9. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Das ist eine allgemeine Behaubtung von dir. Zugelassen ist ein 500 mA Fi auch. Es kommt auch die Netzform an oder für den Brandschutz. Da du leider keine Angaben machst und nur Behauptungen aufstellst kann man dir leider nicht helfen.

    Nochmal welche Netzform ist vorhanden?
    Wann wurde die elektrische Anlage errichtet?
    Wann wurde die elektrische Anlage geändert?
     
  10. #9 shelby84, 15.09.2014
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    wo kann ich das herausfinden welche Netzform ich dort habe/hatte?
    errichtet wurde die Anlage nach 2000
    geändert wurde die 2013 nachdem wir dem Vermieter mehrfach auf die füsse getreten haben.
    Brandschutz ist dort nich gefordert gewesen.
     
  11. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Ich denk dein Kumpel wird Elektromeister. Sonst beim VNB fragen. Für das Bad war im Jahr 2000 ein FI-Schutzschalter von 30 mA Vorschrift. Für den Rest der Wohnung nicht. Hingegen einen 500 mA FI-Schutzschalter trotzdem einzubauen ist nicht verboten. Wobei mir der Sinn der Größe nicht erschließt.
     
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