Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

Diskutiere Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo! Ich habe heute bei einem Bekannten Pfusch entdeckt und mich gefragt was ich hier tun würde, wenn es ein "Kunde" wäre. Es ging hier nur um...

  1. #1 mondane, 27.10.2014
    mondane

    mondane Strippenstrolch

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    Hallo!

    Ich habe heute bei einem Bekannten Pfusch entdeckt und mich gefragt was ich hier tun würde, wenn es ein "Kunde" wäre. Es ging hier nur um das Austauschen von Leuchtmitteln.

    Für einen Spiegelschrank hat er sich selbst Beleuchtung gebastelt. Ein Brett auf den Schrank, ein stück vorstehend, darin 3 Einbauspots die vor dem Spiegel das Waschbecken beleuchten. Die Spots sind Ikea Blixt Spots (GU10 / 35W).

    Nach oben hin natürlich alles offen. Verdrahtet ist das ganze indem die Zuleitung auf eine Norka-Dose geht NYM und von dort starre Einzeladern! offen und ungeschützt zu den Leuchten. Also lose Drähte zwischen Dose und Leuchte. Das ganze natürlich im Bad wo es auch gerne mal etwas feuchter ist.

    Und das ganze verbaut von einer Person die beim Lampenkauf für die Deckenleuchte sagte es müssen Feuchtraumleuchten sein weil es ja ein Bad ist Help

    Was würdet ihr hier einem Kunden sagen? Also ich habe ihn mal drauf hingewiesen, dass das absolut nicht nach Vorschrift ist und ich das für groben Pfusch halte. Aber wie üblich Begründungen wie es funktioniert....hab ja nen FI....und ist doch alles ordentlich installiert. Aber wäre ich nicht unter Umständen noch haftbar wenn ich einem Kunden hier die Leuchtmittel wechsel und ihn darauf nicht hinweise?

    Ist mir nur mal in den Kopf gekommen wie ich da bei einem "normalen" Kunden reagieren würde. Klar wird wohl nie etwas passieren und es wird nie jemanden interessieren wie die Leuchten installiert sind, aber könnte ja doch mal jemand beim staub wischen dranfassen oder Kriechströme entstehen, die Frau beim Schminken mit nackten Füßen auf dem Boden mal hochgreifen, etc.
     
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  3. #2 Strippe-HH, 27.10.2014
    Strippe-HH

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    AW: Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

    Wie weit ist diese Beleuchtung von der Dusch/Badewanne entfernt? Liegt die Höhe der Beleuchtung unter 2,25 Meter?
    Wie sind die Leuchten denn angeschlossen, sind die Fassungen nach oben hin geschlossen?
    Man hätte ein Foto mal davon machen sollen.
     
  4. #3 oberwelle, 27.10.2014
    oberwelle

    oberwelle Guest

    AW: Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

    Moin..

    - beim "Kunden" einen Hinweistext auf die Rechnung ( natürlich vorher darauf aufmerksam machen und anbieten dies zu "reparieren" )

    - beim Kumpel in den Arsch treten ob er noch alle Latten am Zaun hat

    - beim Freund, den Pfusch beseitigen


    OW
     
  5. #4 andi2206, 27.10.2014
    andi2206

    andi2206 Spannungstauglich

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    AW: Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

    Hallo
    Wenn du wieder mal in einen Baumarkt bist, schau mal ob in der Bädrabteilung zufällig eine Leiter rumsteht.
    Mit der Leiter kannst du dir mal verschiedene Badezimmerschränke von oben anschauen.
    Du wirst die gleiche Verkabelung sehen, IP 20 Hochvoltlampen, nur keine Norkadosen aud der Anschlußleitung.

    Wenn ich bei einen Kunden was Gefährliches sehe, weiße ich Ihn darauf hin.
    Wenn er Hirn hat, lässt er es abstellen/beseitigen.
    Aber Geiz ist ja geil. Und es funktioniert doch auch so.


    andi
     
  6. #5 ZERBERUS_, 27.10.2014
    ZERBERUS_

    ZERBERUS_ Strippenstrolch

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    AW: Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

    Man kann leider Kunden nicht dazu zwingen alles ordnungsgemäß vom Fachmann installieren lassen (dass manche Fachmänner schlimmer als Laien sind, lassen wir außer acht).

    - Wenn ich Pfusch da sehe, was nicht damit zutun hat wo ich Elektro Arbeiten erledige - Kunde darauf hinweisen, wenn das so bleibt, ist nicht meine Sache. In Rechnung schreibe ich so was nicht rein. Es gibt Kunden die direkt sagen "mach das richtig", meistens aber heißt das "es funktioniert schon XXX Jahre"

    - Wenn ich Fehlerhafte Installation finde im Bereichen und Stromkreisen die mit meine Arbeiten was zu tun haben, dann gibst gibst nur zwei Varianten: entweder wird es sofort von mir beseitigt oder wenn sich Kunde weigert, dann unterschreibt der mir Haftungsausschluss mit ganz genau Beschreibung von Fehler und damit verbundene Gefahren usw. (Vordruck dafür hat bei uns jeder Mitarbeiter im Auto).
    - Wenn aber, Fehlerhafte Installation sich im Bereich befindet wo ich arbeite und dadurch kann ich kein Sicherheit von meine Installation gewährleisten und Kunde will es so lassen, dann gibst bei mir keine Diskussion - Einsatz wird sofort abgebrochen und Auftrag wird abgelehnt. Ich sag immer, dass ich lieber paar Kunden verliere als Pfusch abliefere und meine Kunden Schätzen das.

    In Beschriebene Fall von Mondane ist das absolut grob fahrlässige Installation: 230V ohne wirkliche Schutz gegen direkte Berührung. lose Drähte ohne zwischen Dose und Leuchten = kein Zugentlastung + Leitungen sind nicht Doppel isoliert. Dass "nackte" Adern von NYM Leitungen gar nicht dafür geeignet sind, GU10 Fassungen anzuschließen da die nicht die Temperaturen abkönnen, ganz zu schweigen. Wenn in so ein Fall zu mir Kunde sagen würde "hab ja nen FI....und ist doch alles ordentlich installiert", dann nehme ich knallhart eine Braune Ader, von Beide Seiten abisolieren und eine Seite in eine Steckdose reinstecken auf die Seite wo L1 angeschlossen ist. Und dann soll Kunde mal zweite Ende anfassen. "der hat ja doch FI", ist doch sicher ;). Wirkt tausend mal besser als alle Fach- und Vorschriftbezogene Erklärungen.
     
  7. #6 AC DC Master, 27.10.2014
    AC DC Master

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    AW: Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

    wußte gar nicht das ein bad als feuchtraum zählt, wäre mir neu.
    zum einen wäre mal zu klären ob die Einbauleuchten für eine Installation in holz geeignet wäre oder sogar sind.
    zum anderen ist die weitere frage, was sich gegen eine einzelverdrahtung zu sagen ist. und was spricht gegen eine starre Verdrahtung. manche leuchten haben massive adern zum verbinden der leuchtenkomponeten, siehe leuchtstoffleuchten.
    zu dem müßte man auch gucken ob man die adern für eine Montage auf einer Holzplatte / Brett verwenden kann und darf.
    zum anderen wäre zu klären in wie weit überhaupt eine Gefährdung besteht. ist die dusche in er nähe und der sprühabstand wird deutlich unterschritten oder kann man direkt mit seinen nassen fingern ohne leiter die aktiventeile berühren ?

    und wie schon erwähnt, geh und guck mal im Baumarkt wie viele spiegelschränke es gibt die so sind.
     
  8. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

    "Vielen Dank, daß Sie mich zum Auswechseln der Leuchtmittel gerufen haben.
    Aus den und den Gründen will ich das aber nicht mehr ausführen. Wenn sie wünschen, liefere ich Ihnen hiermit Stk. Leuchtmittel."


    Gruß Gert
     
  9. #8 Strippe72, 08.01.2015
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    AW: Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

    Auch wenn der Thread schon etwas älter ist:

    -wenn du als Fachmann Installationen siehst bei denen Gefahr im Verzug ist bist du verpflichtet zur Gefahrenabwehr den Pfusch zu beseitigen

    -die beschriebenen Leuchten sind weder Feuchtraum geeignet noch für den Möbeleinbau zugelassen. Du schreibst er hätte die Strahler in ein Holzbrett eingesetzt=> Brandgefahr=> Leuchten ausbauen!

    Gruß
     
  10. #9 Kaffeeruler, 08.01.2015
    Kaffeeruler

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    AW: Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

    Nö, biste net
    Du musst den Betreiber/ Eigentümer nur darauf hinweisen das es so net i.o. ist
    Oder beseitigt ihr Mängel auf eigene kosten ?
    Wenn ja, ich habe ne menge Aufträge für dich

    Bei "Gefahr im Verzug" kannst du max. abklemmen/ freischalten

    Mfg Dierk
     
  11. #10 Strippe72, 08.01.2015
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    AW: Pfusch beim Kunden entdeckt: Was tun?

    davon habe ich gesprochen
     
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