"Schaltberechtigung" Bereitschaftsdienst durch Nicht-Elektrofachkraft

Diskutiere "Schaltberechtigung" Bereitschaftsdienst durch Nicht-Elektrofachkraft im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, bei der Klärung der Arbeitsinhalte des Bereitschaftdienstes kam folgende Frage auf. Was darf eine Nicht- Elektrofachkraft (Bachelor TGA,...

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  1. #1 elektroman59, 28.01.2015
    elektroman59

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    Hallo,
    bei der Klärung der Arbeitsinhalte des Bereitschaftdienstes kam folgende Frage auf.

    Was darf eine Nicht- Elektrofachkraft (Bachelor TGA, oder Meister HLS) im Rahmen seiner Bereitschaft für die technischen Anlagen schalten.
    Es ist die Bereitschaft für Verwaltungsgebäude und deren Elektroanlagen und HLS-Technik.
    Es sind eigene technische Mitarbeiter des "Betriebes".

    Also, nach einem Fehler, Schutzschalter und Sicherungsautomaten wieder einschalten. HLS-Regelschränke öffnen und Motorschutzschalter wieder einschalten.

    Somit in fertig gestellten E-Anlagen und E-Räumen (230/400 Volt). Anlagen über 1 kV werden vom Netzbetreiber betreut. Hierfür ist auch alles eindeutig geklärt.
    Für die Reparatur werden Fachfirmen beauftragt.

    Für Hinweise zu entsprechen Regelwerken wäre ich dankbar.
    Ist überhaupt eine "Schaltberechtigung" notwendig, oder ist es eine normale Bedienung im Rahmen üblicher Tätigkeiten als Haustechniker.


    Vielen Dank
     
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  3. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: "Schaltberechtigung" Bereitschaftsdienst durch Nicht-Elektrofachkraft

    Nicht-Elektrofachkräfte sind Laien. Deshalb darf alles was Laienbedienbar ist geschaltet werden.
     
  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: "Schaltberechtigung" Bereitschaftsdienst durch Nicht-Elektrofachkraft

    Und dazu gehört fast alles, was du ohne Abdeckung zu entfernen schalten kannst. Voraussetzung ist lediglich, das der Eigentümer dich dazu berechtigt hat.
     
  5. #4 EltSifa, 31.01.2015
    EltSifa

    EltSifa Leitungssucher

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    AW: "Schaltberechtigung" Bereitschaftsdienst durch Nicht-Elektrofachkraft

    Eine Schaltberechtigung im klassischen Sinn, wie für Hochspannungsanlagen, ist nicht erforderlich. Der Unternehmer muss die Auswahlverantwortung übernehmen und sicherstellen, dass der benannte Fachmann die Aufgabe auch sicher durchführen kann.

    Einschalten von laienbedienbaren Schaltern kann einmal auch ein Bereitschaftsdienst ausführen, wenn keine direkte Gefahr zu erwarten ist, z.B Klimaanlage. Wiederholtes Einschalten ohne Fehleranalyse kann gefährlich werden.

    Betätigung von Steuerelementen in Schaltschränken dürfen nur elektrisch unterwiesene Personen vornehmen, wenn um die Betätigungselemente ein ausreichender Schutz vorhanden ist (§4 Abs. 6 BGV A3 DA).

    Die Beschäftigten des Bereitschaftsdienstes sollten auf jeden Fall über die Gefährdungen unterwiesen werden und vor Ort eingewiesen werden.
    Mitarbeiter von Wachdiensten, die meist auch ständig wechseln, würde ich nicht an die Anlagen meiner Firma lassen.

    Gruß
     
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