Elektrotechnische verantwortliche Person nach DIN VDE 1000-10

Diskutiere Elektrotechnische verantwortliche Person nach DIN VDE 1000-10 im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo User, ich würde gerne eine recht umfangreiche Frage stellen über die korrekte Lösung für eine Aufgabe. Zu meiner Person, ich bin eine...

  1. #1 drudenfuss, 02.04.2015
    Zuletzt bearbeitet: 02.04.2015
    drudenfuss

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    Hallo User, ich würde gerne eine recht umfangreiche Frage stellen über die korrekte Lösung für eine Aufgabe. Zu meiner Person, ich bin eine Elektrotechnsiche Fachkraft mit ca. 25 Jahren Berufserfahrung im Bereich Energieversorgung, Betriebstechnik und Arbeiten innerhalb des THW´s als Ektrofachkraft im Errichten von NEA´s, "Fliegengenden Bauten" und temporären Netzen. Folgende Aufgabe wurde mir gestellt: Planung, Projektion, Errichten, in Betrieb nehmen der gesamten elektrischen Energietechnik von einem Festival mit ca. 5000 Besuchern. Das Festival hat die Rechtsform eines eingetragenden Vereins. Realisiert werden soll teils über das Netz des örtlichen EVU´s, teils mit NEA´s auf Grund des hohen Engiebedarfs. Der Energeibedarf wird nach ersten Schätzungen ca. 1 MVA betragen. In wie weit sollte der Verein das rechtlich organisieren um auf der sicheren Seite zu sein? Ich beziehe mich auf die Normen nach VDE 1000-10:2009-1 Abschnitt 3.1 und 5.3. Sowie BGB §823 und relevanter Arbeitschutzgesetzte. Geplant sind zwei getrennte Netze. Jenes was vom EVU beliefert werden kann und ein zweites wo NEA´s zum Einsatz kommen. Dieses soll an Fremdfirmen abgeben werden die sich um den Aufbau und deren Logistik kümmern. Ist der Verein rechtlich noch der Betreiber der Gesamtanlage und danach verpflichtet eine verantwortliche Elektrofachkraft zu benennen? Wie kann man das am besten lösen mit den Anlagenverantwortlichen während des Festivals? Wie macht man es richtig? Ich habe von meiner Seite vorgeschlagen die komplette fertige Projektion von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen um auf der sicheren Seite zu bleiben. Viele Grüße Lutz
     
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  3. #2 EltSifa, 03.04.2015
    EltSifa

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    AW: Elektrotechnische verantwortliche Person nach DIN VDE 1000-10

    Hier geht es um eine Veranstaltung bei der die Versammlungsstättenverordnung gilt. Die Pflichten und die Verantwortlichen werden in der VstättVo geregelt.
    Vermutlich wird der Veranstaltungsplatz leer übergeben und alle errichteten Anlagen liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters.

    Der Veranstalter muss die Leitung und Aufsicht bei der Veranstaltung einer sogn. Bühnen und Studiofachkraft übergeben. Das müßte aus meiner Sicht bei dieser Größe der Veranstaltung ein Ingenieur der Veranstaltungstechnik sein ( siehe BGI 810 ).

    Dieser plant mit Hilfskräften die technische und organisatorische Sicherheit im Veranstaltungsbereich. Für die Elektroanlage wird er einen Meister der Veranstaltungstechnik Fachrichtung Beleuchtung hinzuziehen, der die Fachverantwortung für die Elektroanlage übernimmt.

    Nach Versammlungsstättenverodnung müssen dann noch während der Veranstaltung technische Fachkräfte für die Betreuung der technischen Anlage vorhanden sein.

    Die Abnahme der technischen Anlage vor Beginn der Veranstaltung ist in der VstättVO geregelt.

    Wenn Du die Anlage planst mußt Du auf jeden Fall den Segen des Beleuchtungsmeisters einholen.

    Der Verein bleibt immer, wie in der Industrie jeder Betriebsinhaber, letzendlich für alles was bei der Veranstaltung geschieht verantwortlich, werden die Formalitäten der VstättVo und BGVC1 eingehalten ist der Vorstand auf der rechtssicheren Seite.

    Gruß
     
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