Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

Diskutiere Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht? Man sollte vieleicht erwähnen, das die VDE kein Gesetz ist sondern eine Norm und wenn nicht irgendwo...

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  1. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Man sollte vieleicht erwähnen, das die VDE kein Gesetz ist sondern eine Norm und wenn nicht irgendwo vereinbart ist, nach dieser Norm zu errichten, ist das ein zahnloser Tiger.
     
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  3. #12 AC DC Master, 08.06.2016
    AC DC Master

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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    ja der PE ist auf vollständige durchgängigkeit und niederohmigkeit zu prüfen. vom logischen her die letzte steckdose nehmen und von dort aus messen. die leuchten auslässe sollte man mit rein nehmen.
    und wer meint den PE in der abzweigdose nicht an zu schließen, handelt schon grob fahrlässig.
    da es eh immer die fragen gibt wie man ein protokoll zu erstellen hat, gibt es bei den innungen protokolle zu kaufen oder bei weka. selbst darfst du auch nach deinem belieben ein protokoll anfertigen und all die mindest anforderungen der prüfung und messung mit einbeziehen. wenn man die zeit mit rein nehmen möchte, mach es. steht ja nirgends das du es nicht darfst.

    aber eins sei gesagt: aufwand und die arbeit die man macht, sollten im gesunden einklang stehen. es bringt nix alles aufs kleinste zu prüfen und messen, dann stehst du länger als einen tag bei deinem kunden auf der baustelle.
     
  4. #13 Albigator, 14.02.2024
    Albigator

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    Hallo Zusammen

    vielleicht kann mir noch jemand dazu Auskunft geben.

    Wir bauen gerade und stehen kurz vor Bauabnahme. Da wir im Rohbau einige defekt Kabel gefunden haben, haben wir ein VDE-Protokoll verlangt. Nach erster Aussage der Elektriker, machen sie normal nicht, hat auch der Bauleiter drauf bestanden. Vor drei Wochen haben wir das VDE-Protokoll erhalten, Bauabnahme steht kurz bevor. Vor zwei Wochen stellt der Heizungsbauer beim einstellen der Stellmotoren an der FBH fest, dass zwei Stellmotoren Dauerstrom haben und sich nicht einstellen lassen. Von einem befreundeten Elektriker hab ich das Protokoll prüfen lassen, es fehlen einige Angaben und alleine bräuchte man für das Haus mehr als 1h, die der Elektriker gebraucht hat.

    Muss ich jetzt davon ausgehen, dass das VDE-Protokoll nicht stimmt und wie kann ich der Firma Druck machen, denn machen will sie ihn nicht noch mal.

    Im Voraus vielen Dank für Eurer Antwort.

    Gruss
    Albert
     
  5. #14 Kaffeeruler, 14.02.2024
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    lade das protokoll doch mal hier hoch, geschwärzt
    dazu noch ein Bild vom Verteiler, ggf ohne Abdeckungen sowie ne Hausnummer wieviel Steckdosen usw es gibt

    Dann kann man schon viel ableiten

    Ich brauche schon ne Stunde um das Messgerät an laufen zu bekommen, die Daten eingeben usw :023:

    Das 2 Ventile auf Dauerspannung liegen, kann passieren je nach Aufbau des Verteilers ( der bestimmt auch nur aus ner Abzweigdose besteht ;) )und Tagesform des ausführenden
     
  6. #15 Albigator, 14.02.2024
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    Alle Namen und Firmen rausgelöscht.

    Hätten Sie durch den E-Check das defekte Kabel der Raumthermostate nicht sehen müssen? Vermutlich Schraube drin, da bei einem N und L Kontakt haben (Die Leitung in der Abzweigdose hat mein E-Kollege geprüft und sagt auch, ist ein Schaden der Leitung).
    Unser Kühlschrank und Gefriere sind separat abgesichert und auch nicht mehr so leicht zu erreichen, da in Küche eingebaut und Beide Geräte miteinander verbunden sind (alleine nicht möglich). Wir glauben nicht, dass es eine Person in einer Stunde durchführen kann.

    Sollte ich einen neuen Test verlangen und daneben stehen? Beim ersten mal war mein Vater am Haus aber hat ihn nicht genau kontrolliert (will man ja auch nicht), deshalb wissen wir er hat ca. 1h gebraucht.
     

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  7. #16 Strippentod, 14.02.2024
    Strippentod

    Strippentod Freiluftschalter

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    Punkte, die mir direkt auffallen:
    1.) fehlender Eintrag bei "Verwendete Messgeräte nach VDE.." und "Hersteller / Typ / Kalibrierung"
    2.) "keine Mägel festgestellt" angekreuzt, aber dennoch ein NEIN, bei "Prüfplakette" , WARUM ?
    3.) Fehlende Dokumentation / Messwerte der Hauptleitung (HAK - Zähler) und der Verteilerzuleitung (Spannungsfall kann somit nicht berechnet werden)
    4.) Unklare Zuordnung der FIs zu den Stromkreisen
    5.) Fehlende Messwerte der Niederohmmessung (Durchgängigkeit Schutzleiter)
    6.) Fehlende Messwerte der Netzinnenwiderstandsmessung (L-N)

    Also ich würd sagen: Setzen, 6. :1041:
     
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  8. #17 michaneu, 20.02.2024
    michaneu

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    wer arbeitet denn heute noch Handschriftlich? Prinzipiell sind -man mag es nicht glauben- auch Elektriker nur Menschen, die Fehler machen können.
     
  9. #18 Albigator, 20.02.2024
    Albigator

    Albigator Neues Mitglied

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    Vielen Dank für die Antworten!

    Das Fehler passieren ist klar, deshalb möchte ich einen E-Check der eventuelle Fehler im Rohbau aufzeigt.
    Wir haben kaputte Leitungen und die wurden beim E-Check nicht gefunden, da der E-Check nicht richtig durchgeführt wurde.

    Möchte einfach sicher sein, dass keine weiteren Fehler in der Elektroinstallation vorliegen.

    Gruss
     
  10. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Ganz ehrlich, eine FB Heizung, die noch nicht installiert war, also eine Leitung vom Thermostat zum Verteiler der FB-Heizung mit 2 losen Enden prüft kein Mensch, wenn er die Anlage prüft. Und selbst wenn die angeschlossen ist, werden das 99% der Elektriker nicht tun. Dann prüft man den Stromkreis auf Isolation und evtl noch den Schutzleiterwiderstand, eine Brücke zwischen 2 Adern findet man da aber auch nicht. Zumal so eine Verbindung in einer Leitung eigentlich nur durch äußere Einwirkung zustande kommt, also z.B. ein eingeschlagener Nagel oder Schraube. Und da ist dann auch fraglich, ob die Beschädigung zum Zeitpunkt der Prüfung schon bestand oder der, der dann den Thermostat angebohrt hat, dabei die Leitung beschädigt hat oder irgend ein anderer Handwerker.
     
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  11. #20 Dipol, 10.03.2024
    Zuletzt bearbeitet: 10.03.2024
    Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    GÄHN!

    Wer will kann diese Binsenweisheit seit Jahren selbst auf der DIN-Homepage nachlesen. Auch ohne VOB, die im hier diskutierten Fall Vertragsbestandteil sein dürfte, gibt es noch BGB § 633 und StGB § 319, das Energiewirtschaftsgesetz und EU-Regelwerke, welche gelistete Normen ebenso verbindlich machen.
    In meiner Ausbildung zum Betriebswirt des Handwerks wurde einstens eingebläut, dass auch ohne VOB alle nicht konkludent ausgeschlossenen Normen bzw. damit verbundenden Leistungen stets geschuldet sind. Nach dem damals noch recht neuen AGB-Gesetz könne der Ausschluss normüblicher Leistungen nicht formularmäßig rechtswirksam vereinbart werden.

    Staatsanwälte und Richter können Gebissträger sein aber der § 319 StGB klingt nicht zahnlos:
    Das von @Moorkate in seiner Fußzeile sinnverdrehend verkürzte BGH-Urteil besagt im wesentlichen, dass insbesondere bei älteren Normen auch der höherwertige Stand der Technik und somit mehr als nur die Anerkannten Regeln der Technik (= Normminimum) geschuldet sein kann.
    Reine Zeitfrage, bis der nächste in die von @Moorkate hinterlassenen Fußstapfen tritt, die rot markierte Passage erneut ignoriert und das BGH-Urteil ins Gegenteil umdeutet..
     
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