Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

Diskutiere Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo liebe Elektriker, als Häuslesbauer habe ich eine Frage. Da die Elektroinstallation fehlerhaft war (Potenzialausgleich war nicht...

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  1. #1 Knausssi, 08.05.2016
    Knausssi

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    Hallo liebe Elektriker,
    als Häuslesbauer habe ich eine Frage. Da die Elektroinstallation fehlerhaft war (Potenzialausgleich war nicht angeschlossen, Thermostate für Fußbodenheizung falsch angeschlossen, Steckdose direkt über Badewanne...:Hammer:) haben wir von unserem Bauträger das Prüfprotokoll nach VDE angefordert. Nach langem Hin und Her kam heraus, dass dieses nicht existiert. Meine Frage: Ist es nicht gesetzliche Pflicht, dieses anzufordern und wenn ja, in welchem Gesetz oder welcher VDE-Norm ist dies zu entnehmen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 08.05.2016
    Kaffeeruler

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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Nach VDE 0100-600 ( ehemalig VDE 0100-610 ) muss man generell als Ausführender die Arbeit prüfen und ein Protokoll erstellen. Dieses sollte dann dem AG ausgehändigt werden was dann in diesem Falle der Bauträger ist und nicht zwangsläufig der Häuslebauer selbst was oft zu Streitigkeiten führt.
    Wenn das ganze nach VOB C ausgeführt wurde hätte dieses vertraglich bedingt ausgehändigt werden müssen


    Es kommt leider zu oft vor das Messungen,Dokumentation usw. komplett entfallen da es auch ein Kostenfaktor ist den man sich gern erspart

    Mfg Dierk
     
  4. #3 Strippe-HH, 09.05.2016
    Strippe-HH

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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Erst einmal sind das Baumängel die vom Bauträger bzw. von dessen beauftragter Elektrofirma zu beseitigen sind.
    Diese Mängelrüge muss schriftlich von dir an den Bauträger erfolgen (nicht Mündlich).
    Das Elektrounternehmen ist verpflichtet nach Mängelbeseitigung eine Prüfung nach Erstinbetriebnahme gemäß DIN-VDE 0100-600 (E-Check) vorzunehmen. Eine Kopie des Prüfprotokolls wird dir erst bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt da das Gebäude durch einen Bauträger erstellt wird.
     
  5. #4 Knausssi, 09.05.2016
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    Knausssi Schlitzeklopfer

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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Hallo Dierk,

    vielen Dank für die Information! Haben Sie vielleicht den genauen Wortlaut, so wie er in VDE 0100-610 steht, damit ich diesen unserem Bauträger um die Ohren knallen kann?
     
  6. #5 Kaffeeruler, 09.05.2016
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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Die VDE Normen darf man nicht weiter geben, können aber an div. Stellen eingesehen werden wie z.B an UNI´s od Bibliotheken

    Genaue orte kann man auf der HP vom VDE nachschlagen.

    Hab dir noch was per PN gesendet

    Mfg Dierk
     
  7. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Das ist ein mehrseitiges Werk.
     
  8. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Ach, wer hätte das gedacht!
    ein link, z.B. nur auf frei zugängliche Quellen, hätte wohl mehr gebracht.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Prüfen_(VDE)


    Gruß Gert
     
    michaneu gefällt das.
  9. #8 dieomer, 05.06.2016
    Zuletzt bearbeitet: 05.06.2016
    dieomer

    dieomer Strippenstrolch

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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Malzeit,
    welche Angaben (bezogen auf Messpunkte) müssen denn so vorhanden sein? Also ich kenne einige Beispiele aus dem Netz, z.B: Den Anhang 12782 betrachten .

    Reicht es da aus, am Verteiler (Heinfamilienhaus) die Messungen zu machen (Riso, Zi, Zs, Fi Auslösestrom und Zeit) oder müsste auch jede Steckdose protokolliert werden?
    Weil zb. R-PE, Zi... sind ja von Steckdose zu Steckdose unterschiedlich.

    Damit würde ja auch jede Steckdose eine eigene Zeile bekommen und ein Haus ein locker 15-20 seitiges Protokoll.

    Gruß Dennis
     

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  10. ChuckS

    ChuckS Hülsenpresser

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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Riso kannst du aus der VT heraus messen.
    Zs brauchst du, wenn RCD vorhanden, nicht messen. (Aber wenn zu messen, dann am Leitungsende)
    Nach VDE muss der RCD nur einmal auslösen, d. h es reicht theoretisch eine Messung je RCD. (Würde aber jede Steckdose messen)
     
  11. #10 dieomer, 05.06.2016
    dieomer

    dieomer Strippenstrolch

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    AW: Prüfprotokoll bei Neubau Pflicht?

    Dann kann ich auch bei jeder Steckdose den Schutzleiterwiderstand messen und protokollieren. Dann kann mir keiner erzählen, das der PE selbst bei Lampen (wo sehr gerne PE's in der Abzweiglose garnicht angeschlossen werden oder sogar missbraucht wurde) nicht durchgängig verdratet wurde.

    Aber ist dies nötigbzw gefordert - praxisbezogen?

    Man muss ja heute schon froh sein, wenn ein Elli überhaut ein Blatt Papier über hat und ein Protokoll erstellt.

    MfG
     
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