Rechtslage und Haftung im Sinne der VDE

Diskutiere Rechtslage und Haftung im Sinne der VDE im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo Forum, ich bin Mitglied in einem Hackerspace. Wer mit den Begriff nichts anfangen kann sollte sich den Artikel auf Wikipedia anschauen....

  1. #1 drudenfuss, 25.05.2016
    drudenfuss

    drudenfuss Neues Mitglied

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    Hallo Forum,

    ich bin Mitglied in einem Hackerspace. Wer mit den Begriff nichts anfangen kann sollte sich den Artikel auf Wikipedia anschauen. Dieser Hackerspace hat als Rechtsform den Status als gemeinützig anerkannter Verein.

    Der Verein hat neue Räume bezogen und möchte in Eigenregie die vorhandene Elektroinstallation sanieren. Unter anderem sind folgende Bereiche geplant nach dem Trockenbau: Elektronik-, Holz- und Metallwerkstätten, ein Laserschneider CO2 ca. 60W Klasse 4, Konferenzräume, Büros, eine große Küche für Catering. Die Räume werden auch genutzt von Schulklassen und Kindern.

    Die Vereinsmitglieder bestehen zum größten Teil aus Informatikern, Geeks, Nerds und Technik liebenen Menschen. Von den Vereinsmitglidern ist eine Person ein Elektromeister und eine zweite ein Energieelektroniker. Der Rest des Vereins sind nach VDE Definition Laien.

    Jeder in Verein möchte sich jetzt aktiv an den elektrotechnischen Arbeiten beteiligen. In der Planung, Auslegeung annererkannter Regeln der Technik und Ausführung des Projekt. Da wir nur zwei Elektrofachkräfte sind reden wir zur Zeit gegen eine Wand. Denen ist zur Zeit schlicht egal was wir denen erzählen. Selbst der Vorstand sieht nicht die Notwendigkeit die Anlage nach anerkannten Stand der Regeln zu errichten.

    Das runter predigen von VDE Regeln, Vermittlung von Haftungsfolgen hat uns beide im Verein sehr schnell unbeliebt gemacht.

    Liebes Forum, wie sollte man in so einer Situation am besten reagieren. Wie kann man einen Haufen junger Leute überzeugen doch von einigen Sachen die Finger zu lassen? Hat wer einen Rat für mich? Ich bin es langsam leid ständig zu sagen "Das dürft ihr so nicht machen das ist verboten!"

    Drudenfuss
     
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  3. ego

    ego Freiluftschalter

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    AW: Rechtslage und Haftung im Sinne der VDE

    Es gäbe für mich nur zwei alternativen: Entzweder ich(oder auch die andere EFK ist) bin die Fachkraft, und Laien arbeiten auf Basis meines Wissens/meiner Empfehlungen, oder ich währe raus aus der Nummer!
    Selbstverständlich im gegebenem Rahmen und unter eingehung finanzieller Kompromisse, aber nie gegen den gesunden Menschenverstand und die Vorschriften. Im Endeffekt wird es dadurch meiner Meinung nach selten teurer!
     
  4. #3 Tobi P., 25.05.2016
    Tobi P.

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    Moin,

    erst mal entspannt zurücklehnen und den Dingen ihren Lauf lassen. Alles andere wirkt bei 100%iger Beratungsresistenz des Gegenübers sowieso nicht und führt nur zu grauen Haaren. Wenn dann alles zu spät ist nimmt man den Sanierungsauftrag an und verdient praktischerweise auch noch Geld mit der Blödheit der anderen. Diese Vorgehensweise hat bei mir schon öfters hervorragend funktioniert.

    Wie siehts denn überhaupt mit der TGA aus? Was ihr da vorhabt klingt schwer nach Versammlungsstätte, da sind neben der klassischen Elektroinstallation ja auch noch ein paar zusätzliche Dinge zu beachten (Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung etc.).



    Gruß Tobi
     
  5. #4 drudenfuss, 25.05.2016
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    So einfach den Kasten gegen die Wand fahren lassen ist nicht grade mein Bestreben. Ich möchte die Räumlichkeiten ja auch nutzen. Ich möchte an der Sache auch kein Geld verdienen. Bin ich eigentlich aus der Nummer raus wenn es zu Sach- oder Personenschäden kommt und der Richter mich fragt: "Sie sind doch Elektrofachkraft. Sie waren regelmässig in de Räumen und haben nicht reagiert"

    Versmmlungsstättek TGA habe ich keinen Plan. Vom Betrieb von Lasern der Klasse 4 reden wir mal lieber nicht, war selber mal jahrelang Laserschutzbeauftragter. Da hängt noch viel mehr dran (Gewerbeaufsicht, TÜV..)
     
  6. xeno

    xeno Lüsterklemmer

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    Der Meister muss ja zB alles prüfen und abnehmen dann wäre ja alles legal. Das kann er ja so anbieten unter der Voraussetzung, dass alles ordentlich und nach seinen/euren Vorgaben gemacht wird. Wenn es das nicht wird, unterschreibt er eben auch nicht und dann ist die Anlage halt "illegal". Das können sich die anderen ja aussuchen.
     
  7. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Rechtslage und Haftung im Sinne der VDE

    Der Tenor liegt wohl bei der Ausführung / Abnahme der Vereinsräume.
    Ausführung: Das darf jedermann machen.

    Prüfung und Abnahme: Da braucht ihr einen Betrieb, der die Zulassung des EVU hat. Früher war das den Meisterbetrieben vorbehalten,
    inzwischen gibt es aber auch "Nicht- Meister- Betriebe", die sowas dürfen.


    Gruß Gert
     
  8. #7 drudenfuss, 26.05.2016
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    AW: Rechtslage und Haftung im Sinne der VDE

    Was die TAB vom EVU sind weiß ich.
    @gert Elektrotechnische Laien dürfen Anlagen planen und umsetzen? Ich habe da aber ganz was anderes gelernt.

    Was ist mit meiner Haftung?!? Wenn ich jeden Tag sehe wie die da Pfusch machen und der Kasten abbrennt, kann ich da noch Ärger bekommen weil ich nicht gehandelt habe?
     
  9. #8 Kaffeeruler, 26.05.2016
    Kaffeeruler

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    Laien dürfen "alles", die Anlage an das Netz bringen ist dann Sache der EFK

    Aber ich bin da voll bei ego & Tobi...

    Früher wäre ich da auch noch steil gegangen, mittlerweile ist es mir "schnuppe" was da teilweise getrieben wird. Da geh i lieber nen Kaffee trinken ;)

    Mfg Dierk
     
  10. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Naja es gibt halt Pfusch und anderen Pfusch. Wenn die halt z.B. ihre Netzwerkleitungen nicht in Rohr legen, dann gibt es zwar eine Norm, die das nicht will, aber körperlichen Schaden kann das nicht nach sich ziehen. Von daher kannman es sagen aber den Schaden haben die dann höchstens wenn sie die Wände irgendwann wieder aufmachen müssen. Das Gleiche ist z.B. wenn man Leitungen verlegt, bei denen der Spannungsfall nicht 3 sondern 5% ist. Das ist zwar nicht nach Norm, tritt in der Praxis dann aber sogut wie nie auf, weil eh keine 16A fließen und wenn es mal auftritt, macht es auch keinen Schaden.
    Von daher würde ich bei solchen Sachen einfach ruhig bleiben. Das Leben ist zu kurz, um sich in der Freizeit über sowas aufzuregen.
    Anders sieht das natürlich aus, wenn akute Gefahr besteht.
     
  11. #10 Tobi P., 26.05.2016
    Tobi P.

    Tobi P. Schlitzeklopfer

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    Moin,

    nicht ganz. Die Prüfung macht derjenige der die Qualifikation zum befähigten Prüfer im Sinne der TRBS 1203 innehat. Das kann durchaus ein Elektromeister sein, muss aber nicht. Denn von der Spezies laufen so einige rum die zwar prüfen können ob das Licht angeht wenn man auf den Schalter drückt aber von einer richtigen Prüfung nach DIN VDE 0100-600 ungefähr so viel Ahnung haben wie ich von Atomphysik ;) Wobei die mitunter sehr oberflächlich durchgeführten Prüfungen aber auch teilweise daran liegen dass viele sich nicht trauen dem Kunden "die volle Wahrheit" zu sagen obwohl sie ja eigentlich explizit damit beauftragt wurden ihm genau das zu sagen was er eigentlich gar nicht hören will :S_gruebel:


    Gruß Tobi, gerade an der 47-seitigen Mängelliste der letzten durchgeführten Anlagenprüfung sitzend :D
     
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