Abschaltzeit bei Kurzschluss

Diskutiere Abschaltzeit bei Kurzschluss im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo zusammen, Habe mir kürzlich eine Frage gestellt die mir etwas zu schaffen macht... Beispiel: Kunde wünscht austausch von LS Schalter...

  1. #1 Cartman, 10.02.2009
    Cartman

    Cartman Schlitzeklopfer

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    Hallo zusammen,

    Habe mir kürzlich eine Frage gestellt die mir etwas zu schaffen macht...

    Beispiel:

    Kunde wünscht austausch von LS Schalter B16 in C16.
    Nehmen wir an das Messgerät zeigt eine Schleifenimpedanz von 2 Ohm an (L-PE), was für den B16 Automaten auch i.O ist.
    Für den C Automat ist ein Anzeigewert von max 1,1 Ohm erlaubt.
    Um die Abschaltzeit von 0,4 s(TN 230V)einzuhalten ist es gefordert/erlaubt einen RCD einzubauen.

    Was ich mich jetzt Frage ist, wie es mit der Abschaltzeit bei Kurzschluss aussieht, gibt es da Anforderungen oder ist das mit der Gleichung
    I²<1,45xIz
    abgedeckt. Was die Leitung vor unzulässiger thermischer erwärmung schützen soll.
     
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  3. ego

    ego Freiluftschalter

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    AW: Abschaltzeit bei Kurzschluss

    Die abschaltzeiten bei Kurzschluss (L-N) sind wesentlich länger zu bemessen, da hiervon keine Berührungspannungen abhängen.

    Zeiten sind hier imho nicht vorgegeben.
     
  4. #3 AC DC Master, 11.02.2009
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Abschaltzeit bei Kurzschluss

    moin, moin. also die abschaltbedingungen im TN-Netz sind ja wohl diese:
    230V 0,4s bei 400V 0,2s und über 400V 0,1s . Im TN-Netz soll der gesamterdungswiderstand nicht höher als 2 ohm betragen. B-automaten brauchen einen
    3-5 fachen Nennstrom und bei C-Automaten das 5 bis 10 fache des nennstroms.
     
  5. Thomas

    Thomas Schlitzeklopfer

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    AW: Abschaltzeit bei Kurzschluss

    Hallo zusammen,

    im Kurzschlußfall L gegen N muß beachtet werden, daß die Kabel bzw. Leitungen durch Wärmeeinwirkung nicht vorgeschädigt bzw. komplett zerstört werden (also brennen). Entscheidend ist hier die Strombelastbarkeit des Kabels.
    In diversen Normen (z.B. DIN VDE 0100-430) wird die maximal zulässige Abschaltzeit mit 5s angegeben. Man kann die zulässige Abschaltzeit aber auch nach der Formel berechnen

    t=(k*S/I) zum Quadrat mit
    k: Materialkoeffizient (z.B. 115As/qmm bei PVC-isoliereten Kupferleitungen)
    S: Leiterquerschnitt
    I: Effektivstrom bei vollkommenem Kurzschluß

    Gruß
    Thomas
     
  6. #5 Cartman, 11.02.2009
    Cartman

    Cartman Schlitzeklopfer

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    AW: Abschaltzeit bei Kurzschluss

    Hallo Thomas,

    Bin auch schon über die Formel gestolpert, (0100-430 6.3.2.1).
    Allerdings heißt es dort nur, dass die Formel für Abschaltzeiten bis 5 sek. anwendbar ist, nicht dass die max. Abschaltzeit 5 Sekunden beträgt.

    Die 0100-Beiblatt5 sagt lediglich, dass die Abschaltung bei Kurzschluss so erfolgen muss, dass die Leitung nicht unzulässig erwärmt wird. Dies sei erfüllt wenn ein Überlastschutz vorhanden.
    Und beim Thema Überlast (LS Schalter) gillt I2<=Iz x 1,45

    Aus der Kennlinie für LS Schalter ergeben sich maximale Abschaltzeiten bis zu 60 Minuten. Wäre das rechtens?

    Andererseits ergeben sich aus den Berechnungen mit Spannungsfall und Strombelastbarkeit sicherlich kürzere Zeiten.
     
  7. Thomas

    Thomas Schlitzeklopfer

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    AW: Abschaltzeit bei Kurzschluss

    Hallo Cartman,

    ich habe mal genauer in diverse Normen geschaut.
    Der Wert 5s steht z.B. in der DIN EN 60204-1 (die gilt zugegebenermaßen für Maschinen und Anlagen, nicht in der Haustechnik). Dort ist im Anhang D3 ein entsprechender Passus enthalten.
    Hier ist aber auch erwähnt, daß es ausreicht, einen LS-Schalter mit B- oder C-Charakteristik zu verwenden wenn
    - sichergestellt wird, daß bestimmte Leiter-Temperaturen nicht überschritten werden (gemäß Tabelle, z.B. 160°C für PVC-ummantelte Kabel)
    - der Leiterquerschnitt bei der jeweiligen Verlegeart den max. Strom tragen kann

    Eine Abschaltzeit von 60 Minuten halte ich für sehr hoch, kenne aber auch keine Norm, die das ausdrücklich verbietet.
    Ich bin der Meinung, die Abschätzung der Leitertemperatur ist recht schwierig, weshalb ich eher auf Nummer sicher gehe und mich bei der Dimensíonierung an die 5s-Grenze einhalte.

    Gruß
    Thomas
     
  8. Anni

    Anni Lizenz zum Löten

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    AW: Abschaltzeit bei Kurzschluss


    Hallo,

    ja aber nur , wenn der Auslösestrom genau das 1,45 fache beträgt.
    Bei 1,45 fachen Überstrom bezogen auf den Nennstroms des Automaten muß der Automat innerhalb von 60 min auslösen . Ist der Strom höher als das 1,45 fache wird diese Zeit entsprechend der Kennlinie kürzer.....
     
  9. #8 kollesch, 24.03.2009
    kollesch

    kollesch Schlitzeklopfer

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    AW: Abschaltzeit bei Kurzschluss

    Hallo,
    wünsche Euch allen einen schönen Abend, ich habe gerade mal ein bisschen nachgerechnet.
    Wenn du einen Steckdosenstromkreis mit 16A und einem B16A verschaltest darfst du einen RSCHL höchstens von 2,875 Ohm haben, damit ein Kurzschlussstrom fließen kann von 80A und der LS-Schalter in 0,4 sec abschalten kann.
    Bei einem C16 Automat darf dein RSCHL nicht größer als 1,4375 Ohm sein, damit ein Kurzschlussstrom von 160A fließen kann und der LS-Schalter innerhalb in 0,4 sec auslösen kann.
    Verwendest du einen RCD mit 30mA (Personenschutz), so darf an der fehlerhaften Stelle eine Berührungsspannung nicht größer als 50 V enstehen.
    Somit ist dein Schleifenwiderstand 1666,66 Ohm.
    Mit Hilfe eines RCD läßt sich dass also realisieren !

    Stromkreise die über 32A sind haben Abschaltzeiten von 5s, dies bezieht sich aber nur auf fest angeschlossene, ortsfeste Betriebsmittel (Verteiler) und Steckdosenstromkreise über 32A.


    Nachlesen kannst du es gerne in der VDE 0100-410.

    Gruß

    Kollesch
     
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